Ziel erreicht: Versorgungszuschlag für beamtete und tarifvertraglich beschäftigte, beurlaubte Ortslehrkräfte wird übernommen

Im Rahmen der 371. Kultusministerkonferenz haben die Kultusministerinnen und Kultusminister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder zugestimmt, die Dienstzeit von beurlaubten, verbeamteten Ortslehrkräften an Deutschen Auslandsschulen als ruhegehaltsfähig anzuerkennen. Ferner wurde eine vergleichbare Lösung für unbefristet tarifbeschäftigte Ortslehrkräfte gefunden.

Durchbruch beim Versorgungszuschlag: Haushaltsausschuss beschließt mehr Mittel

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der gestrigen Bereinigungssitzung die Mittel zur Lösung des Problems des Versorgungszuschlages für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte bereitgestellt. Die Deutschen Auslandschulen erhalten zusätzliche 7 Mio. Euro zur Sicherung der Pensionsrückstellungen. Damit ist der Weg frei für die Vereinbarung von Bund und Ländern, dass der Versorgungszuschlag ab dem Schuljahr 2020/21 für beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer je hälftig von Bund und Ländern übernommen werden kann. Darüber hinaus hat der Haushaltsauschuss weitere 10 Mio. Euro zur Förderung der Deutschen Auslandsschulen bereitgestellt. Insgesamt werden die Deutschen Auslandsschulen damit 17 Mio. Euro mehr erhalten, als der ursprüngliche Haushaltsentwurf vorsah. Der WDA hatte sich nachhatltig bei allen Partnern für diese Themen eingesetzt.

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