Gemeinsam Zukunft tragen.
Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) vertritt die freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen und fasst ihre Einzelstimmen zu einer starken Stimme zusammen.
- Dazu bündeln wir das Wissen der vielen lokalen Experten zu einem globalen Netzwerk.
- Wir unterstützen unsere Mitglieder bei ihren Aufgaben und fördern ihre Projekte mit gezielten Dienstleistungen.
- Wir vertreten gemeinsame Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den fördernden Stellen.
- Wir sind wichtiger Ansprechpartner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und gestalten diese zugleich aktiv mit.
Inhalte dieser Seite
Interessenvertretung
Wir sind weltweiter Garant für ein tragfähiges Fundament ganzheitlicher Bildung nach deutschen Werten und Standards.
Netzwerk
Wir als WDA bilden die Gemeinschaft der Schulträger deutscher Schulen im Ausland.
Service
Wir stärken professionelles gemeinnütziges Management an Deutschen Auslandsschulen und sichern damit aktiv ihren langfristigen Erfolg. In diesem Sinne unterstützen und begleiten wir insbesondere die Vorstände und Verwaltungsleiter bei ihren Aufgaben.
Leistungen


„Vielen Dank an den WDA für seinen ständigen Einsatz im Sinne unserer Schulen. In diesen schwierigen Zeiten schätzen wir diese Unterstützung und Begleitung umso mehr.“
Ann Katrin Petersen, Vorstandsvorsitzende, Alexander von Humboldt Schule Lima
Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) – Stimme der freien Schulträger in Deutschland
Wir setzen uns politisch ein: für die leistungsentsprechende Förderung der Deutschen Auslandsschulen, für eine klare Rollenaufteilung der beteiligten Partner, für die Stärkung der Autonomie und Gestaltungsfreiheiten der Schulen.
Wir sorgen mit Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie Statistiken und Berichten für die Bekanntheit und Anerkennung des Wertes und der Leistungen Deutscher Auslandsschulen.
Wir bauen Brücken zu Lehrern, Universitäten und Wirtschaft sowie über die Schulen zu Eltern und Schülern.
Der WDA – Netzwerk der freien Schulträger zu anderen Schulen
Wir vernetzen als Wissensplattform Vorstände und Verwaltungsleiter und fördern den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen.
Wir organisieren Veranstaltungen wie den Weltkongress Deutscher Auslandsschulen, Regionaltagungen und WDA-Fachtagungen zum Informationsaustausch, zur Weiterbildung und zur persönlichen Kontaktpflege.


„Bei dieser WDA-Tagung und Mitgliederversammlung hat sich wieder gezeigt, wie wichtig die Teilnahme möglichst vieler Schulen ist, um gemeinsam Probleme zu besprechen und kollegial strategische Ziele zu definieren.“
Walter Brand
Vorsitzender Verwaltungsrat, Deutsche Schule Mailand
(Bild rechts)


Der WDA – Partner der freien Schulträger bei Managementfragen
Wir qualifizieren über Weiterbildungsveranstaltungen und Thementagungen die Vorstände, Verwaltungsleiter und Schulleiter. Wir schaffen über Benchmarkprojekte Orientierungspunkte und zeigen den Schulen Entwicklungspotentiale auf.
Wir bieten Schulberatung bezüglich Organisationsentwicklung und Managementfragen. Wir schließen Rahmenverträge und Versicherungen ab, um Leistungs- und Preisvorteile für die Mitglieder zu schaffen.
„Ich übernehme sehr gern die Schirmherrschaft für den Weltverband Deutscher Auslandsschulen. Der Einsatz für die Deutschen Auslandsschulen liegt mir sehr am Herzen, weil ich sie als bedeutende Mittler und Botschafter unseres Landes sehe.“
„Ich übernehme sehr gern die Schirmherrschaft für den Weltverband Deutscher Auslandsschulen. Der Einsatz für die Deutschen Auslandsschulen liegt mir sehr am Herzen, weil ich sie als bedeutende Mittler und Botschafter unseres Landes sehe.“
Mitgliedschaften des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen
Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft
Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen der WDA-Mitgliedschaft.
- Interessenvertretung
- Kompetente Beratung
- Gemeinschaft und Vernetzung
- Sonderkonditionen bei Dienstleistern
- Stärker durch Kooperationen
- Informationen über aktuelle Entwicklungen
Häufige Fragen zur MitglieDschaft
Mitgliedstypen entsprechend § 4 der Satzung des WDA:
„(…)
2.
Ordentliches Mitglied können alle freien / privaten Schulträger werden, die ein anerkanntes Deutsches Schulziel im Ausland anbieten. Näheres zu den anerkennungsfähigen Schulzielen regelt die Beitragsordnung.
3.
Außerordentliches Mitglied können alle staatlichen / nationalen Schulträger werden, die ein anerkanntes Deutsches Schulziel im Ausland anbieten.
Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht, sie haben ein Antragsrecht an den Vorstand und sie können ausgewählte Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. Näheres zu den anerkennungsfähigen Schulzielen und zu den beanspruchbaren Dienstleistungen regelt die Beitragsordnung.
4.
Mitglied in Anwartschaft können Schulträger im Sinne des Absatz 2 oder 3 werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen zur Erlangung einer Mitgliedschaftsform im Sinne der Absätze 2 oder 3 noch nicht erfüllen. Mitglieder in Anwartschaft müssen sich nach jeweils zwei Jahren erneut um eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft bewerben, ansonsten endet die Mitgliedschaft automatisch. Mitglieder in Anwartschaft, die im Verlauf der Anwartschaft die Erfüllung der Voraussetzungen einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft nachweisen, können sich damit sofort um eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft bewerben. Mitglieder in Anwartschaft haben kein Stimmrecht und können ausgewählte Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. Näheres zu den beanspruchbaren Dienstleistungen regelt die Beitragsordnung.
5.
Fördermitglied können natürliche oder juristische Personen oder sonstige Institutionen werden, welche die Zwecke des Vereins ideell oder materiell unterstützen.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, sie können ausgewählte Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. Näheres zu den beanspruchbaren Dienstleistungen regelt die Beitragsordnung.“
Weiteres regelt die Satzung des WDA.
1. Mitgliedsantrag online ausfüllen und abschicken
Füllen Sie hier den Antrag online aus. Sie können den Antrag zu jeder Zeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und abschicken. Hierbei sollten Sie bitte beachten, dass der Antrag aus zwei Seiten besteht. Außerdem ist er nur gültig, wenn ein Stempel und eine rechtsverbindliche Unterschrift enthalten sind. Die Unterschrift kann direkt im Formular online ausgefüllt werden.
Anschließend senden Sie den fertig ausgefüllten Mitgliedsantrag ab. Nach Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Möglichkeit, das ausgefüllte Formular für Ihre Unterlagen abzuspeichern.
Satzungsgemäß muss der Aufnahmeantrag von einer WDA-Mitgliedsschule unterstützt werden. Schauen Sie hierfür in unserer Liste der Mitgliedsschulen nach, welche Mitgliedsschule in Ihrem Land vertreten ist.
2. Aufnahmeverfahren
Die Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen. Wenn alle Unterlagen vorliegen entscheidet satzungsgemäß der Vorstand über die Aufnahme. Anschließend erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
Die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags richtet sich nach den Schulzielen und der Anzahl der Schüler. Alle Informationen hierzu finden Sie in der Beitragsordnung.
Eine eigene Seite führt unsere Satzung und Ordnungen auf (z.B. Beitragsordnung, Wahlordnung etc.).


Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Mitgliedschaft
Valerie Frein
frein@auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20