Ziel erreicht: Versorgungszuschlag für beamtete und tarifvertraglich beschäftigte, beurlaubte Ortslehrkräfte wird übernommen
Im Rahmen der 371. Kultusministerkonferenz haben die Kultusministerinnen und Kultusminister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder zugestimmt, die Dienstzeit von beurlaubten, verbeamteten Ortslehrkräften an Deutschen Auslandsschulen als ruhegehaltsfähig anzuerkennen. Ferner wurde eine vergleichbare Lösung für unbefristet tarifbeschäftigte Ortslehrkräfte gefunden.