Jahresvergleich Schulfonds, Auswertung des WDA. Beträge in Tausend Euro. Grundlage sind die Zahlen des Kabinettsentwurfs. Bild: WDA.
Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich. Der zweite Entwurf des Bundeshaushaltsplans sieht für 2025 trotz eines Plus von 3 Mio. Euro eine geringfügige Absenkung des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amts vor. Er soll 2025 um 1,29 Millionen Euro auf 289,63 Millionen Euro sinken. Der Schulfonds ist 2024 mit 290,92 Millionen Euro ausgewiesen. Verglichen damit beträgt die geplante Absenkung rund 0,4 Prozent.
Es gibt im zweiten Entwurf in zwei Bereichen des Schulfonds eine positive Veränderung im Vergleich zum ersten Entwurf aus dem Juli 2024.
Freiwillige Förderung und Versorgungszuschlag um 3 Mio. Euro gestärkt
Die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ steigt im neuen Entwurf um 1 Mio. Euro und sinkt daher um 18 Millionen Euro (61,9 %) auf 11,1 Millionen Euro (2024: 29 Millionen Euro). Mit diesem Posten werden etwa Zuwendungen zu den Betriebskosten der Schulen gezahlt. Dieser leichte Anstieg könnte als Zeichen gesehen werden, dass sowohl die freiwillige als auch die gesetzliche Förderung ansteigen muss, wie der WDA es erwartet, damit die Deutschen Auslandsschulen fit für die Zukunft bleiben.
Der Titel Erstattungen für die Versorgungslasten der Länder wurde um 2 Mio. Euro aufgestockt im Vergleich zum 1. Entwurf und steigt auf 15 Millionen Euro. (2024: 11 Millionen Euro). Diese Mittel sichern den Versorgungszuschlag für vermittelte Lehrkräfte und beamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte.
Die gesetzliche Förderung laut Auslandsschulgesetz bleibt unverändert, es ist der größte Posten im Schulfonds. Keine Veränderung zum ersten Entwurf des Haushalts gibt es u.a. bei folgenden Titeln:
- Gesetzliche Förderung laut Auslandsschulgesetz. Die im Schulfonds enthaltenen „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen“ gemäß Auslandsschulgesetz steigen um 17 Millionen Euro (8,9 %) auf 207 Millionen Euro (2024: 190 Millionen Euro).
- Die Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Millionen Euro auf 38,5 Millionen Euro.
- Einsparungen weist schließlich der Titel “Aus-/Fortbildung, Förderung internationale Zusammenarbeit, sonstige Ausgaben im schulischen Bereich” auf. Er sinkt um 239.000 Euro (2,8 %) auf 8, 43 Millionen Euro (2024: 8,67 Millionen Euro).
- Um 10 % sinkt auch der Titel “Nicht aufteilbare Personalkosten für Fachberaterinnen und Fachberater für Deutsch” auf 800.000 Euro (2024: 889.000).
Warum ist eine Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig?
Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils bis zu drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei immer noch 21 % der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel.
Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht. Bei gleichbleibendem Schulfonds oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt. Gesetzliche Förderung und freiwillige Förderung müssen also gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sein, so die Allianzstellungnahme „Nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen priorisieren“ von WDA und Lehrerverbänden und in Koordination mit den Beiräten. Die daran anknüpfende Athener Erklärung fordert, dass neue Aufgaben durch neue Mittel gefördert werden müssen und keine Umverteilung stattfinden darf. Auch im aktuellen Positionspapier des WDA zur 21. Legistlaturperiode sind eine auskömmliche freiwillige und gesetzliche Förderung zentrale Punkte.
Verabschiedung des Haushalts 2025 im Herbst
Der Haushalt für 2025 ist bisher nicht verabschiedet, aktuell liegt der zweite Entwurf vor. Einen zweiten Entwurf gibt es, da der erste Entwurf des Bundeshauhaltes 2025 – nach Auflösung der Ampel-Koalition im November 2024 – keine parlamentarische Mehrheit erhalten hat. Deshalb griff seit dem 1. Januar die vorläufige Haushaltsführung, bis sich die neue Regierung im Jahr 2025 etabliert hat. Die neue Regierung hat nun den neuen Regierungsentwurf vorgelegt, mit Änderungen auch für den Schulfonds im Vergleich zum alten Entwurf. Aktueller Stand und nächste Schritte zum Haushalt 2025:
- Aktuell befindet sich der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 mit der Zuleitung an Bundestag und Bundesrat im parlamentarischen Verfahren.
- Anfang Juli ist die erste Beratung im Bundestag vorgesehen.
- Ende September sollen nach aktuellem Stand Bundestag und Bundesrat endgültig den Haushalt 2025 verabschieden.
- Anschließend wird das Gesetz zum Haushalt an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung geleitet. Ist diese erfolgt, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Veröffentlichung wird auch Verkündung genannt, mit der die vorläufige Haushaltsführung endet.
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