Jahresvergleich Schulfonds, Auswertung des WDA. Beträge in Tausend Euro. Grundlage sind die Zahlen des Kabinettsentwurfs. Bild: WDA.
Der Titel für die gesetzliche finanzielle und personelle Förderung laut Auslandsschulgesetz steigt mit 6,5 Mio. Euro am stärksten an, es ist der größte Posten im Schulfonds mit geplanten 213, 5 Mio. Euro für 2026. Bereits im Haushaltsentwurf für 2025 ist die gesetzliche Förderung angestiegen, im Vergleich zum Jahr 2024 um 17 Mio. Euro.
Die freiwillige finanzielle Förderung im Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ steigt um 3,8 Mio. auf knapp 15 Mio., das ist ein Plus von 34,4 %. Allerdings ist die freiwillige Förderung im Haushaltsentwurf für 2025 mit einem Minus von 61,9 % gegenüber 2024 ausgewiesen. Diese Kürzung kam real bereits als 100 %-ige Kürzung bei den Schulträgern an. Im Vergleich dazu kann der für 2026 vorgesehene Aufwuchs die Kürzung nicht ausgleichen. Die freiwillige personelle Förderung bleibt mit 38,5 Millionen gleich.
Ein geringer Aufwuchs ist bei dem Titel “Entgelte” für Arbeitskräfte (befristet etc.) vorgesehen. Geringer ausfallen sollen laut Entwurf 2026 der Zuschuss an das Sekretariat der KMK – PAD – Beratungsstelle (-13,3 %) und der Bereich Aus- /Fortbildung, Förderung internat. Zusammenarbeit, sonstige Ausgaben im schulischen Bereich (-6,2 %).
“Wir begrüßen, dass der Regierungsentwurf für 2026 sowohl die gesetzliche als auch freiwillige Förderung unterstützt. Das ist eine existenzielle Trendwende”, sagt Heilke Daun, WDA-Vorstandsvorsitzende. “Jedoch fällt die freiwillige Förderung im Haushaltsentwurf für 2026 noch zu gering aus, da die Anpassungen dort die drastischen Kürzungen in 2025 nicht kompensieren. Als Interessenvertreter der freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen werden wir weiter in den Austausch mit der Politik und den fördernden Stellen gehen”, so Daun weiter.
Warum ist eine Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig?
Der Haushaltsentwurf für 2026 spiegelt die Bedeutung des 2014 in Kraft getretenen Auslandsschulgesetzes als Schutzschild wider. Denn Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils bis zu drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei jedoch rund ein Viertel der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel, diese ist also elementar für das Fortbestehen der Deutschen Auslandsschulen.
Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht. Bei gleichbleibendem Schulfonds oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert.
Bildungsauftrag erfordert langfristige und planbare Unterstützung
Die Gemeinschaft der Deutschen Auslandsschulen wiederholt auch in der aktuellen Berliner Erklärung ihr Anliegen. Der Bildungsauftrag der Deutschen Auslandsschulen erfordert den langfristigen Ausbau und die strukturelle Sicherung qualifizierter Lehrkräfte sowie ausreichender finanzieller Mittel. Zur Existenzsicherung und zum Erhalt der Qualität der Deutschen Auslandsschulen muss der hierfür relevante Schulfonds nachhaltig ausgestattet und umstrukturiert werden. Die Personalkosten für aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte steigen entsprechend der Inlandsgehälter. Dies ergibt sich aus dem Auslandsschulgesetz. Diese Personalkosten müssen mit dem Zweck ausgelagert werden, Personalverstärkungsmittel für diese Steigerungen zu nutzen. Ansonsten verdrängt die gesetzliche Förderung bei gleichbleibendem Schulfonds die freiwillige Förderung und die gesamte Struktur des Schulfonds gerät aus dem Gleichgewicht. Diese existenzsichernden Maßnahmen müssen Priorität haben. Neue Aufgaben benötigen zudem zusätzliche Mittel.
Koalitionsvertrag stärkt die Deutschen Auslandsschulen
Der am 5. Mai 2025 unterzeichnete Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode würdigt die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als zentralen Bestandteil der deutschen Außenpolitik, wichtiges Element der Soft Power Deutschlands und damit ein strategisches Instrument im globalen Wettbewerb um Ansehen, Einfluss, Narrative, Ideen und Werte.
Verabschiedung des Haushalts 2025 und 2026 im Herbst
Der Haushalt für 2025 und für 2026 ist bisher nicht verabschiedet. Aktuell liegt für 2025 der zweite Entwurf vor. Der Haushaltsentwurf 2026 wurde im August veröffentlicht.
Die Bereinigungssitzung, die abschließende Sitzung des Haushaltsausschusses, für den Haushalt 2026 ist für November 2025 angesetzt. Die Bereinigungssitzung für den Haushalt 2025 soll Anfang September stattfinden.
Weitere Informationen
- Haushaltsentwurf 2025 sowie die Eckwerte bis 2029 beschlossen
- WDA-Bericht über den 2. Entwurf zum Bundeshaushalt 2025
- WDA-Bericht: 1. Haushaltsentwurf und Schulfonds 2025 aus Juli 2024
- Berliner Erklärung des WDA aus 2025
- Positionspapier des WDA für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
- Mitteilung des Auswärtigen Amts: Haushaltsentwurf 2026: Etat des Auswärtigen Amts bleibt stabil
- Nachricht des Bundesfinanzministeriums zum zweiten Regierungsentwurf