Der WDA im Gespräch mit MdB Maren Kaminski

Am 10. Juni 2026 sprach der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) mit der Bundestagsabgeordneten Maren Kaminski von der Partei Die Linke. Im Mittelpunkt standen die Struktur der Finanzierung der Schulen sowie die Bedeutung verlässlicher politischer Rahmenbedingungen. Walter Brand, WDA-Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Schule Mailand, und Thilo Klingebiel, WDA-Geschäftsführer, unterstrichen, dass Planungssicherheit, klare Kommunikation und nachhaltige Förderstrukturen entscheidend für die Deutschen Auslandsschulen sind.

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​Walter Brand (rechts) und Thilo Klingebiel im Gespräch mit Maren Kaminski, Die Linke, im Bundestag. Foto: WDA.

MdB Maren Kaminski, Die Linke, ist Obfrau ihrer Fraktion im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ist zudem ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit diesen Aufgaben ist sie eine wichtige Ansprechpartnerin für die Deutschen Auslandsschulen.

​Frau Kaminski hob im Rahmen des Gesprächs hervor, dass der internationale Bereich und demokratische Strukturen, wie sie auch die Auslandsschulen verkörpern, schützenswert sind und unbedingt erhalten werden müssen. Sie zeigte sich solidarisch an der Seite der Auslandsschulen und unterstrich, dass Planungssicherheit und klare Kommunikation wichtig seien für die Deutschen Auslandsschulen.

Frau Kaminski nahm auch an der WDA-Tagung im Mai 2026 in Berlin teil und hebt die Bedeutung der Schulen als internationale Netzwerke für Bildung, Sprache und demokratischen Austausch hervor:

„Deutsche Auslandsschulen sind Brückenbauer in der Welt: Sie müssen gepflegt und saniert werden“, hob Kaminski während der WDA-Tagung hervor.

Allerdings stehen viele Auslandsschulen vor großen Herausforderungen, auch wegen der Kürzung finanzieller Mittel aus Deutschland.

Auslandsschulgesetz als Schutzschild

​Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Struktur der Finanzierung der Schulen sowie die Bedeutung verlässlicher politischer Rahmenbedingungen.

Das Auslandsschulgesetz (ASchulG) aus 2014 schafft die Grundlage für eine verlässliche und langfristige Förderung der Deutschen Auslandsschulen im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Es ist ein Meilenstein – und zugleich Schutzschild gegen Sparzwänge. Jedoch könnte es zu Anpassungen kommen beim ASchulG. Denn der Masterplan des Auswärtigen Amts für Deutsche Auslands- und Partnerschulen, der Ende 2024 beschlossen wurde, erkennt zwar die Bedeutung der Schulen an, ist jedoch von einem erheblichen Einsparungsdruck geprägt.

Teil des Gesprächs mit Frau Kaminski war die angekündigte Umänderung der Verwaltungsvorschrift und des Auslandsschulgesetzes (ASchG).​ Während der WDA-Tagung im Mai wurde eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift zum Auslandsschulgesetz durch das Auswärtige Amt und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) angekündigt. Die Verwaltungsvorschrift zum Auslandsschulgesetz (ASchulG) regelt die konkrete finanzielle und personelle Förderung von Deutschen Auslandsschulen im Detail.

​Balance wahren, gemeinsame Lösungen finden

Dabei geht es um eine gravierende Anpassung des § 12 ASchG bei der die automatische Dynamisierung der Bezugsgrundlage der gesetzlichen finanziellen Förderung entfallen soll. Das Auswärtige Amt stellte Pläne vor, die bisherige Bezugsgröße, die Bundesbesoldungsgruppe A 14 Stufe 8, aus § 12 ASchG zu streichen und zukünftig nur in der Verwaltungsvorschrift zu verankern und dort “einzufrieren”. Wie genau dieser Mechanismus erfolgen soll, wurde dabei nicht dargestellt. Aus der Sicht des WDA ist es essenziell, die gesetzliche Förderung in ihrer derzeitigen Form zu erhalten.

​Der WDA erläuterte die Herausforderungen, die sich aus den geplanten Änderungen ergeben können, um die Balance zwischen Flexibilität, Steuerung und Bedürfnissen der Deutschen Auslandsschulen zu wahren. Planungssicherheit, klare Kommunikation und nachhaltige Förderstrukturen sind entscheidend für die Deutschen Auslandsschulen.
Als mögliche Lösungsansätze wurden etwa die Auslagerung von Personalkosten, als ersten Schritt etwa für Schulleitungen, und Kreditfinanzierungen diskutiert.

​Der Haushaltsausschuss hat dem Auswärtigen Amt im November 2023 einen Prüfauftrag zur Strukturierung des Schulfonds erteilt. Gemäß dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom 16. November 2023 soll das Auswärtige Amt ein Konzept zur Sicherstellung der mittelfristigen Tragfähigkeit durch eine Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen gesetzlichen und freiwilligen Leistungen im Auslandsschulfonds vorlegen.

Finanzierung und Planungssicherheit

Der WDA wies in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung des Schulfonds hin und machte auf die Folgen der vollständigen Kürzung der freiwilligen finanziellen Förderung aufmerksam.

Der Bundeshaushalt 2026 sieht knapp 10 Mio. Euro mehr als 2025 für die Deutschen Auslandsschulen vor: 6,5 Mio. Euro entfallen auf die gesetzliche Förderung und rund 3,8 Mio. Euro auf die freiwillige Förderung. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsentwurf von 2025 insgesamt ein Plus von 3,4 % und eine positive Entwicklung. Gleichzeitig werden jedoch die drastischen Einsparungen aus 2025 bei der freiwilligen finanziellen Förderung nicht kompensiert. Die freiwillige finanzielle Förderung ist im Haushaltsentwurf für 2025 mit einem Minus von 61,9 % gegenüber 2024 ausgewiesen. Diese Kürzung kam real als 100 %-ige Kürzung bei den Schulträgern an.

Für das Jahr 2026 ist ein Schulfonds in Höhe von 299,4 Millionen Euro vorgesehen.

Die Förderung für die Deutschen Auslandsschulen 2026. Abbildung: Jahresvergleich Schulfonds, Auswertung des WDA. Beträge in Tausend Euro. Grundlage sind die Zahlen des Kabinettsentwurfs. Bild: WDA.

Warum ist eine Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig?

Der Haushaltsentwurf für 2026 spiegelt die Bedeutung des 2014 in Kraft getretenen Auslandsschulgesetzes als Schutzschild wider. Denn Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils bis zu drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei jedoch rund ein Viertel der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel, diese ist also elementar für das Fortbestehen der Deutschen Auslandsschulen.

​Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht. Bei gleichbleibendem oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert.

WDA-Auslandsschulkompass zeigt Lage

In diesem Zusammenhang wurde auch der WDA-Auslandsschulkompass angesprochen. Dabei befragt der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) regelmäßig seine Mitgliedsschulen nach ihrer Einschätzung der aktuellen Lage und ihrer Erwartungen.
Die letzte WDA-Umfrage Auslandsschulkompass zeigt: Die wirtschaftliche Lage vieler Deutscher Auslandsschulen bleibt herausfordernd, und das für über 20 % der teilnehmenden Schulen. Gleichzeitig versuchen die Schulen, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und Lösungen zu finden, eine davon: 58 % der Teilnehmenden haben die Schulgebühren zum laufenden Schuljahr bereits erhöht.

Für den WDA nahmen Walter Brand, WDA-Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Schule Mailand, und Thilo Klingebiel, WDA-Geschäftsführer, an dem Gespräch teil. Der weitere Austausch mit Frau Kaminski wurde vereinbart.

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