Die Förderung für die Deutschen Auslandsschulen bleibt 2026 wie im Regierungsentwurf angegeben. Abbildung: Jahresvergleich Schulfonds, Auswertung des WDA. Beträge in Tausend Euro. Grundlage sind die Zahlen des Kabinettsentwurfs. Bild: WDA.
Es gab keine Änderungen mehr zum Kabinettsentwurf aus dem Sommer 2025. Der Bundeshaushalt 2026 sieht knapp 10 Mio. Euro mehr für die Deutschen Auslandsschulen vor: 6,5 Mio. Euro entfallen auf die gesetzliche Förderung und rund 3,8 Mio. Euro auf die freiwillige Förderung. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsentwurf von 2025 insgesamt ein Plus von 3,4 % und eine positive Entwicklung. Gleichzeitig werden jedoch die drastischen Einsparungen aus 2025 bei der freiwilligen finanziellen Förderung nicht kompensiert. Insgesamt umfasst der Schulfonds 299,4 Mio. Euro für 2026.
Gesetzliche und freiwillige Förderung steigen
Der Titel für die gesetzliche finanzielle und personelle Förderung laut Auslandsschulgesetz (Titel 687 20-024 Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG) steigt mit 6,5 Mio. Euro am stärksten an. Dieser Titel ist der größte im Schulfonds mit 213, 5 Mio. Euro für 2026.
Die freiwillige finanzielle Förderung (Titel 687 22-024 Zuwendungen an Schulen im Ausland) steigt um 3,8 Mio. auf knapp 15 Mio. Euro, das ist ein Plus von 34,4 %. Allerdings ist die freiwillige Förderung im Haushaltsentwurf für 2025 mit einem Minus von 61,9 % gegenüber 2024 ausgewiesen. Im Vergleich dazu kann der für 2026 vorgesehene Aufwuchs die Kürzung nicht ausgleichen. Die freiwillige personelle Förderung bleibt mit 38,5 Millionen gleich.
Bis knapp vor der Bereinigungssitzung, der letzten großen entscheidenden Beratungssitzung zum Haushalt, stand der WDA mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Kontakt. Mit Dr. Inge Gräßle, CDU/CSU, Berichterstatterin für den Haushalt des Auswärtigen Amts, fand zwei Tage vor der Bereinigungssitzung ein Austausch statt.
Stimmen aus dem Bundestag
In der ersten Beratung der Bundesregierung zum Einzelplan 05 des Auswärtiges Amts am Mittwoch, 24.9.2025, würdigten Bundestagsabgeordnete die Auswärtige Kultur- und Bidlungspolitik und die Deutschen Auslandsschulen:
”Besonders stolz sind wir auch auf unsere Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Fast 970 Millionen Euro für Goethe-Institute, den Deutschen Akademischen Autauschdienst, die Alexander-von-Humboldt-Stiftung, für die UNESCO-Kommission und für unsere deutschen Auslandsschulen bedeuten auch Investitionen in Vertrauen, in langfristige Partnerschaften und in ein positives Bild Deutschlands in der Welt”. Esther Dilcher, SPD
“Genau das sollten wir auch mit diesem Etat tun: glaubwürdig für Menschenrechte und Demokratie einstehen, mit einer Rücknahme der Kürzungen bei der humanitären Hilfe und der Krisenprävention und mit einer Stärkung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, für stabile Partnerschaften im Interesse des Multilateralismus und des demokratischen Zusammenlebens in der Welt.” Jamila Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
“Wir investieren mehr in dringend benötigtes Personal, in Infrastruktur, in Digitalisierung, in das Auslandsschulwesen und in die kulturellen Beziehungen. Das zeigt: Deutschland lässt seine Stimme in der Welt nicht leiser werden. Und wenn wir uns umschauen, sehen wir: Diese Stimme ist unverzicht- bar, und sie bleibt es auch.” Derya Türk-Nachbaur, SPD
“Immerhin einen kleinen Lichtblick gibt es: Die Auslandsschulen bekommen etwas mehr als im Vorjahr. Aber dieser Zuwachs bleibt minimal. Dabei sind gerade Kultur und Bildung die stärksten Werkzeuge, die Deutschland hat. Sie bauen Brücken, sie schaffen Vertrauen, sie fördern Verständigung. In Zeiten, in denen Mauern gebaut und Konflikte geschürt werden, braucht es mehr internationale Bildungs- und Kulturpolitik, nicht nur symbolische kleine Aufwüchse.” Sascha Wagner, Die Linke
Warum ist eine Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig?
Der Haushaltsentwurf für 2026 spiegelt die Bedeutung des 2014 in Kraft getretenen Auslandsschulgesetzes als Schutzschild wider. Denn Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils bis zu drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei jedoch rund ein Viertel der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel, diese ist also elementar für das Fortbestehen der Deutschen Auslandsschulen.
Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht. Bei gleichbleibendem Schulfonds oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert.
Bildungsauftrag erfordert langfristige und planbare Unterstützung
Die Gemeinschaft der Deutschen Auslandsschulen wiederholt auch in der aktuellen Berliner Erklärung ihr Anliegen. Der Bildungsauftrag der Deutschen Auslandsschulen erfordert den langfristigen Ausbau und die strukturelle Sicherung qualifizierter Lehrkräfte sowie ausreichender finanzieller Mittel.
Am Freitag, 28. November, soll nach viertägiger Beratung über den Gesamtetat 2026 abgestimmt werden.
Weitere Informationen
- Schulfonds 2026 – fast 10 Mio. Euro mehr für die Deutschen Auslandsschulen
- Protokoll Sitzung des Bundestages am Mittwoch, 24.9.2025
- Darstellung Entwurf Bundeshaushalt 2026
- Berliner Erklärung des WDA aus 2025
- Positionspapier des WDA für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
- Mitteilung des Auswärtigen Amts: Haushaltsentwurf 2026: Etat des Auswärtigen Amts bleibt stabil