Jahresvergleich Schulfonds, Auswertung des WDA. Beträge in Tausend Euro. Grundlage sind die Zahlen des Kabinettsentwurfs. Bild: WDA.
Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans sieht eine Erhöhung des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amts vor. Er soll 2027 um 9,35 Millionen Euro auf 308,78 Millionen Euro steigen. Der Schulfonds ist 2026 mit 299,42 Millionen Euro ausgewiesen. Verglichen damit beträgt der geplante Zuwachs 3,1 Prozent. Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich.
Anstieg der gesetzlichen Förderung bei leichtem Absinken der freiwilligen Förderung
Die im Schulfonds enthaltenen „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen“ gemäß Auslandsschulgesetz steigen um 6,21 Millionen Euro (2,9 %) auf 219,71 Millionen Euro (2026: 213,50 Millionen Euro). Die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ sinkt leicht um 143. 000 (– 1 %) auf 14,77 Millionen Euro (2026: 14,91 Millionen Euro). Mit diesem Posten werden etwa Zuwendungen zu den Betriebskosten der Schulen gezahlt.
Die Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 665.000 Euro auf 37,83 Millionen Euro. Die Position „Erstattungen für Versorgungslasten der Länder“ im Schulfonds steigt im Vergleich zum Vorjahr um 23,3 % auf 18,5 Millionen Euro (2026: 15 Millionen Euro). Diese Mittel sichern den Versorgungszuschlag für vermittelte Lehrkräfte und beamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte.
Einsparungen weist schließlich der Titel “Aus-/Fortbildung, Förderung internationale Zusammenarbeit, sonstige Ausgaben im schulischen Bereich” auf. Er sinkt um 51.000 Euro (- 0,6 %) auf 7,86 Millionen Euro (2026: 7,91 Millionen Euro).
Beim Titel “Nicht aufteilbare Personalkosten für Fachberaterinnen und Fachberater für Deutsch” gibt es keine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr, der Wert bleibt bei 800.000 Euro.
Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig
Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei immer noch 21 % der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel.
Bei gleichbleibendem Schulfonds oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt. Gesetzliche Förderung und freiwillige Förderung müssen also gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sein, so unterstreicht es der WDA in seiner Interessenvertretung und in seinen Positionspapieren.
Verabschiedung des Haushalts Ende November
Der Haushalt für 2027 ist noch nicht bestätigt. Nach dem Kabinettsbeschluss folgen nun die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag plant, den Etat im November zu verabschieden.
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