WDA trifft neue Leitung der Abteilung Kultur und Gesellschaft im Auswärtigen Amt

Christina Beinhoff leitet seit Sommer 2025 die Abteilung Kultur und Gesellschaft im Auswärtigen Amt. Diese Abteilung befasst sich auch mit den Deutschen Auslandsschulen, und deshalb ist Frau Beinhoff zentrale Ansprechpartnerin für den WDA. Am 24. September 2025 traf sich der WDA mit ihr und sprach über den Schulfonds, öffentlich-rechtliche Partnerschaft und Fachkräfte. Bereits während ihrer Zeit als Botschafterin in Schweden war Frau Beinhoff mit den Deutschen Auslandsschulen, vor allem der Deutschen Schule Stockholm, vertraut.

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​Kennenlernen zwischen Christina Beinhoff (3.v.l) und WDA-Vorsitzender Heilke Daun (4.v.r.), ​stv. Vorstandsvorsitzender Ludwig Johannsen (3.v.r), WDA-Vorstandsmitglied Walter Brand (2.v.r.), WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel (rechts im Bild), WDA-Vorstandsmitglieder Ann Katrin Petersen Ramíre (2.v.l.) und David Nescholta (links im Bild). Foto: WDA.

Zudem war Beinhoff zuvor unter anderem Gruppenleiterin für „Außen- und Sicherheitspolitik“ im Bundeskanzleramt sowie Beauftragte für Infrastruktur und Sicherheit in der Zentralabteilung des Auswärtigen Amts.
Vorgänger von Frau Beinhoff und der Abteilung Kultur und Gesellschaft im Auswärtigen Amt war Ralf Beste, der regelmäßig bei WDA-Tagungen und WDA-Symposien eingebunden war. Der Verband freut sich darauf, die gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit der Abteilung fortzuführen.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode gibt es für den WDA weitere neue Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus dem Auswärtigen Amt. Serap Güler (CDU) ist die Nachfolgerin von Katja Keul als Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Güler nahm bereits an der WDA-Tagung im Mai 2025 teil.

Auslandsschulen: Öffentlich-private Partnerschaft, ein Erfolgsmodell

In angenehmer und konzentrierter Atmosphäre sprach der WDA mit Frau Beinhoff über die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Allgemeinen, die Beiträge der Deutschen Auslandsschulen und den Schulfonds im Besonderen.

Der WDA unterstrich: „Diese öffentlich-private Partnerschaft im Auslandsschulwesen ist ein Erfolgsmodell.“
Mit vergleichsweise geringen staatlichen Investitionen könne Deutschland hier einen großen und nachhaltigen Effekt erzielen.

Im Durchschnitt erhalten die Deutschen Auslandsschulen rund 28 Prozent ihrer Einnahmen aus öffentlicher Förderung. Circa 72 Prozent erwirtschaften die gemeinnützigen Schulträger selbst, dazu sind sie verpflichtet. Die staatliche Unterstützung wirkt dadurch als Katalysator für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik.

Existenzsicherung durch auskömmlichen Schulfonds notwendig

Der WDA wies angesichts der laufenden Haushaltsdebatten noch einmal auf den Schulfonds hin, der die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich umfasst.

​Der Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 sieht knapp 10 Mio. Euro mehr für die Deutschen Auslandsschulen vor. Dies ist im Vergleich zum Haushaltsentwurf von 2025 insgesamt ein Plus von 3,4 % und eine positive Entwicklung. Gleichzeitig werden jedoch die drastischen Einsparungen 2025 bei der freiwilligen finanziellen Förderung nicht kompensiert.

Aus Sicht des WDA erscheint diese Herangehensweise weniger zielführend. Um erfolgreich existieren zu können, benötigen die Deutschen Auslandsschulen:

  1. eine Erhöhung und Verstetigung sowohl der freiwilligen als auch der gesetzlichen Förderung, um die Kostensteigerungen auffangen zu können, die sich automatisch aus dem Auslandsschulgesetz ergeben. Dort ist die Höhe der Förderung an das Niveau der Inlandsgehälter für Lehrkräfte gekoppelt. Diese Gehälter steigen stetig, wodurch auch der Schulfonds steigen muss. Zur Deckung der Mehrbedarfe für die gesetzliche personelle Förderung im Titel 68720 „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11, 12 ASchulG“ sollte auf Personalverstärkungsmittel zugegriffen und der Schulfonds grundsätzlich umstrukturiert werden.
  2. einen Nothilfetopf für die Bewältigung der Folgen globaler Krisen.
  3. zusätzliche Mittel, um Spielraum für die nachhaltige Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen in den gewünschten Bereichen der AKBP zu fördern (z.B. frühkindliche Bildung, Digitalität, Inklusion) zu schaffen. Neue Aufgaben müssen durch neue Mittel gefördert werden. Eine Umverteilung darf nicht stattfinden.

Der weitere Austausch wurde vereinbart.

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