WDA bringt Stimme der Deutschen Auslandsschulen im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ein

Die amtierende Vorsitzende des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP), Ellen Demuth, MdB, CDU/CSU, hatte am 29.1.2026 zu einer geschlossenen Sitzung eingeladen. Neben den Ausschussmitgliedern nahmen Gäste teil: Anke Reiffenstuel (Auswärtiges Amt), Heike Toledo (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen), Holger Seubert (Präsident des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten) und Thomas Mayer (Ländervorsitzender des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland). WDA-Vorstandsmitglied Walter Brand (DS Mailand) und WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel brachten in Vertretung der gemeinnützigen Schulträger die Stimme der Deutschen Auslandsschulen ein. Dabei stellten sie die Einzigartigkeit der Auslandsschulen im Netzwerk der Partnerschulen PASCH heraus, führten zugleich aber die Herausforderungen auf, etwa durch die Folgen des Einsparungsdrucks des Masterplans der Regierung.

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Starke Stimmen für die gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen: Walter Brand, WDA-Vorstandsmitglied, DS Mailand (rechts im Bild), und WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel, sprachen in einer geschlossenen Ausschusssitzung des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Im Hintergrund des Bildes ist der Sitzungssaal, in dem die Besprechung stattfand, zu sehen. Foto: WDA.

Inhalt der geschlossenen Ausschusssitzung waren die aktuelle Situation der Deutschen Auslandsschulen und der Sachstand zur Umsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Masterplans für Deutsche Auslands- und Partnerschulen, den das Auswärtige Amt erarbeitet hatte und der Ende 2024 durch die damalige Bundesregierung verabschiedet wurde. Der WDA als Interessenvertreter der freien, gemeinnützigen Träger der Deutschen Auslandsschulen, wird regelmäßig zu den Ausschusssitzungen eingeladen, zuletzt im Herbst 2024.

Finanzielle Zukunftsfähigkeit des Auslandsschulwesens

Im Mittelpunkt der Sitzung standen Themen rund um die Finanzierung, die Förderstruktur und die strategische Bedeutung der Auslandsschulen für Deutschland:

  • die finanzielle Zukunftsfähigkeit des Auslandsschulwesens
  • Anpassungen in der Förderstruktur
  • Herausforderungen durch steigende Personalkosten und Schulgebühren
  • sowie die strategische Bedeutung der Schulen als Instrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik

​​​​Der WDA stellte die Einzigartigkeit der Deutschen Auslandsschulen im Netzwerk der Partnerschulen PASCH heraus, etwa durch ganzheitliche, exzellente Bildung, den Begegnungscharakter der Schulen und wirkungsvolle wirtschaftliche Impulse, die entstehen. Deutsche Auslandsschulen sind ein erfolgreiches Modell öffentlich-privater Partnerschaft, mit Gesamteinnahmen der gemeinnützigen Schulträger von ca. 530 Mio. Euro. Die Bundesförderung wirkt als Katalysator für zivilgesellschaftliches Engagement und ist essenziell.

Allerdings führen die Struktur des Schulfonds und die Folgen des Einsparungsdrucks des Masterplans der Regierung zu großen Herausforderungen bei den Schulen. Die Schulen wollen offene Orte der Begegnung bleiben und dabei exzellente Bildung anbieten, so der WDA.

Für die aktuelle Anhörung erarbeitete der WDA eine kurze Stellungnahme. Diese baut auf der letzten WDA-Stellungnahme zum Masterplan der Bundesregierung sowie auf der Berliner Erklärung auf. Die Berliner Erklärung ist in der Gemeinschaft der Deutschen Auslandsschulen im Rahmen der letzten WDA-Tagung entstanden.

Wertegemeinschaft der Auslandsschulen

Deutsche Auslandsschulen bieten ganzheitliche Bildung, vom Kindergarten bis zum Abitur und weiteren Abschlüssen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur internationalen Bildungs- und Wertegemeinschaft und zur wirtschaftlichen Entwicklung.

​Der Masterplan des Auswärtigen Amts erkennt zwar die Bedeutung der Schulen an, ist jedoch von einem erheblichen Einsparungsdruck geprägt. In der Realität zeigt sich das beispielsweise so:

  • ​Die freiwillige finanzielle Förderung wurde 2025 nahezu komplett gekürzt.
  • Förderverträge von einem Jahr Länge sind die Regel, statt der gesetzlichen Maximallänge von drei Jahren.
  • 22 % der befragten Schulen sehen aktuell ihre Existenz bedroht.

Bemerkenswert ist auch, dass die Deutschen Auslandsschulen die Mittlerorganisationen mit dem höchsten Eigenanteil an der Finanzierung sind: Die gemeinnützigen Schulträger erheben zwar Schulgebühren, sind jedoch gesetzlich verpflichtet, sich zu über 70 % selbst zu finanzieren.

Staatliche Förderung sichert Lehrkräfte und soziale Durchmischung

​Die Schulen werden auf zwei Arten durch den Staat aus dem Schulfonds unterstützt: Ein Teil der Schulen hat Anspruch auf gesetzliche Förderung, während etwa ein Fünftel vollständig auf freiwillige Zuwendungen angewiesen ist. Selbst Schulen mit gesetzlichem Anspruch benötigen oft zusätzliche freiwillige Zuwendungen.

Der Schulfonds deckt hauptsächlich die Personalkosten für Lehrkräfte ab, die gemäß dem Auslandsschulgesetz aus Deutschland vermittelt werden. Deren Gehälter steigen entsprechend den inländischen Gehältern. Wenn der Schulfonds insgesamt nicht wächst, verdrängen diese automatisch steigenden gesetzlichen Ausgaben die freiwilligen Zuwendungen. Dadurch gerät die gesamte Struktur des Schulfonds aus dem Gleichgewicht.

Im Haushalt für 2026 steigt der Schulfonds erstmals wieder, wobei die vorherigen Einsparungen in der freiwilligen finanziellen Förderung nicht kompensiert werden.

Der WDA schlägt daher eindringlich vor, die Personalkosten auszulagern und diese außerhalb des Schulfonds abzudecken.

Weitere Kernforderungen des WDA sind in der Berliner Erklärung von 2025 genannt.

Berliner Erklärung aus 2025 nennt vier Kernpunkte

  • Erstens: Die gemeinnützigen Schulträger leisten den größten Eigenanteil in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Sie müssen in einer Partnerschaft auf Augenhöhe frühzeitig und gleichberechtigt in politische Entscheidungen einbezogen werden.
  • Zweitens: Alle anerkannten Abschlüsse, vom Abitur über das GIB bis zum DSD – sind gleichwertig und müssen bedarfsgerecht gefördert werden – ohne finanzielle Benachteiligung einzelner Schulprofile.
  • Drittens: Statt kurzfristiger Förderlogik braucht es dauerhafte, verlässliche politische und finanzielle Planungssicherheit durch langfristige Förderstrategien, um die DAS als stabile Partner deutscher Außenpolitik zu erhalten.
  • Viertens: Der Schulfonds muss nachhaltig ausgestattet und umstrukturiert werden, um steigende Personalkosten abzufedern. Die Personalkosten müssen ausgelagert werden.

​Teilnehmende an der geschlossenen Ausschusssitzung

Bei der Sitzung im Bundestag waren die Vorsitzende des Ausschusses, Ellen Demuth, MdB, und darunter die folgenden Ausschussmitglieder anwesend: Stephan Mayer (CDU/CSU, Anne König CDU/CSU, Claudia Roth, Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Coße, SPD, Alexander Wolf, AfD und Maren Kaminski, Die Linke.

​Die Perspektiven des Auswärtigen Amts wurden von Anke Reiffenstuel, der Beauftragten für Außenwissenschaftspolitik, Auswärtige Bildungs- und Forschungspolitik, und Holger Seubert, Präsident des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), eingebracht. Für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) war Heike Toledo die Vertreterin. Thomas Mayer brachte die Stimme der Länder ein, als Ländervorsitzender des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA).

Während der Sitzung gab es vielseitigen Austausch, bei dem die Gäste ihre Appelle und Statements einbringen konnten und auf Fragen der Ausschussmitglieder antworteten. Alle Teilnehmenden betonten die große Anerkennung für die Deutschen Auslandsschulen, die mit ihrer sozial durchlässigen Bildung „made in Germany” einen unverzichtbaren Beitrag für Deutschland leisten – gerade in einer Welt im Krisenmodus.

Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik befasst sich mit zentralen Fragen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik – und damit auch mit Themen, die für die Deutschen Auslandsschulen von zentraler Bedeutung sind. Dabei ist der WDA regelmäßig als Sachverständiger geladen, zuletzt im Oktober 2024, ebenfalls zum damaligen Stand des Entwurfs des Masterplans des Auswärtigen Amtes.

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