Das Ziel vollenden: nachhaltige Förderung und Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen

Anlässlich des Berichtes der Bundesregierung zur Evaluation des Auslandsschulgesetzes im Rahmen der Sitzung des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik am 16.01.2017 fordert der WDA die Vervollständigung des Gesetzes.

Nach zwei Jahren Erfahrung mit dem Auslandsschulgesetz stellt sich die Frage: Wird das Kernziel einer nachhaltigen Förderung und Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen erreicht?

  • Mehr als ein Drittel der Schulen haben keinen Anspruch auf gesetzliche Förderung (52 von 140 der Schulen (Stand 2015)).
  • Nicht die gesetzliche, sondern die zusätzliche freiwillige Förderung über Zuwendungen bleibt die Regel.
  • Fast die Hälfte der Schulen sieht sich schlechter gefördert als in der Zeit vor dem Auslandsschulgesetz, wie eine repräsentative Befragung des Weltverbands zeigt.

Das Auslandsschulgesetz bleibt damit vorerst noch ein Kompromiss. Nun geht es darum, gemeinsam das Gesetz zu vervollständigen.

Zentrale Anpassungen des Gesetzes

1. Qualität ist in der Bildung das wichtigste Kriterium. Haushälterische Erwägungen sollten bei der Verleihung des Status „Deutsche Auslandsschule“ keine Rolle spielen. Der entsprechende Passus im Gesetz muss gestrichen werden.

2. Schulen brauchen Planungssicherheit. Die Förderung sollte für mindestens drei Jahre gewährleistet sein, ohne dass der Haushaltsvorbehalt greift.

3. Alle bisher geförderten Schulen sollten von der gesetzlichen Förderung profitieren. Sie haben sich bewährt und ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Die geforderten Absolventenzahlen sind anzupassen: Förderfähig sollte eine Schule dann sein, wenn sie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung Abschlussprüfungen vergeben hat.

Gleichzeitig ist die dreijährige Wartefrist zu streichen, damit Schulen im Aufbau nicht länger ungleich behandelt werden. Der gesetzlich abgesicherte Teil des Schulfonds liegt bei nur 56%. Das Gesetz hat keine Mehrausgaben verursacht.

Regelung der Öffentlich-Privaten Partnerschaft im Gesetz

Die freien Träger managen die Deutschen Auslandsschulen vorbildlich. Sie finanzieren rund drei Viertel der Gesamteinnahmen eigenverantwortlich. Vor diesem Hintergrund ist die öffentlich-private Partnerschaft im Auslandsschulgesetz zu regeln:

  • Es sollte verdeutlicht werden, dass sich die Regelungen zur Schulaufsicht an die anlehnen, die gegenüber inländischen Schulen in freier Trägerschaft gelten und angemessen sind.
  • Die Kooperation sollte in einem Fachbeirat erfolgen. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen sollte dabei als offizielle Mittlerorganisation anerkannt werden.

Versorgungszuschlag und Inklusion

Die Lücke zwischen finanzieller Festbetragsförderung und realen Kosten für eine Auslandsdienstlehrkraft am Standort muss geschlossen werden. Um die notwendige Zahl von Lehrern zu halten, werden zusätzliche 15 Millionen Euro an finanzieller Förderung benötigt, die unbedingt zu verstetigen sind.

Darüber hinaus ist der Gesetzgeber gefordert, die Verantwortung für seine im Gesetz formulierten Ansprüche zu übernehmen:

  • Die notwendigen Mittel für Inklusion sind zu erhöhen.
  • Der Versorgungszuschlag muss auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte übernommen werden. Dieser Lehrertyp wird benachteiligt, obwohl er im Rahmen des Auslandsschulgesetzes besonders wichtig geworden ist: Um so mehr Auslandsdienstlehrkräfte abgebaut werden, um so stärker müssen die Schulträger diesen Lehrertyp anstellen. Ohne die Lösung der Problematik bleibt das im Auslandsschulgesetz festgeschriebene Fördersystem im Ungleichgewicht.
  • Die Vertreter der Auslandslehrer, die Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und -lehrer der GEW (AGAL) und der Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLiA) sowie der Vertreter der freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutscher Auslandsschulen, der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA), haben deswegen am 09.01.2017 in einem gemeinsamen Positionspapier festgestellt: Der Versorgungszuschlag muss auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte übernommen und eine einheitliche Regelung für die Beurlaubung im dienstlichen Interesse für diesen Lehrertyp festgeschrieben werden.

Weiterhin ist der Gesetzgeber gefordert, die Verantwortung für seine im Gesetz formulierten Ansprüche zu übernehmen: Die notwendigen Mittel für Inklusion sind zu erhöhen.

Neuordnung der Lehrerbesoldung

Die Neuordnung der Lehrerbesoldung ist ein wesentlicher Schritt, um die Attraktivität des Auslandseinsatzes zu verbessern. Die Neuordnung fasst die bisherigen Richtlinien zu einer zusammen, was die Handhabung erleichtert.

Zentral ist zum Entwurf anzumerken, dass die Förderung wie bisher über Zuwendungen erfolgen soll. Damit bleiben die Gehälter von Lehrkräften weiter freiwillige Leistungen. Diese können, abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, während eines laufenden Dienstverhältnisses jederzeit geändert werden, wenn dies z.B. aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte. Damit muss festgestellt werden, dass weiterhin keine Verlässlichkeit für die Lehrkräfte besteht und die Attraktivität für Lehrkräfte geschmälert wird.

Erhöhung der Lehrerbesoldung an die Höhe der gesetzlichen Förderung koppeln

Dabei ist jedoch zu beachten: Je höher die Lehrerbesoldung für Auslandsdienstlehrkräfte, desto höher ist die gesetzliche personelle Förderung im Schulfonds. Ohne Erhöhung des Schulfonds, führt dies also automatisch zur Kürzung der freiwilligen Förderung. Um eine Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen nicht zu verstärken, ist die Erhöhung der Lehrerbesoldung an die Höhe der gesetzlichen Förderung zu koppeln.

Austausch in Expertenrunden

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig und folgerichtig, das Auslandsschulgesetz anzupassen. Der Gesetzgeber sollte die Chance dafür in dieser Legislaturperiode nutzen.

Der WDA schlägt vor, die regelmäßigen Expertenrunden im Auswärtigen Amt fortzusetzen, die es bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gab. Dabei sollten sich die Fördernden Stellen, der Weltverband Deutscher Auslandsschulen, als Vertreter der freien Schulträger, und die weiteren Interessengruppen regelmäßig zum Austausch treffen.

Gemeinsam können wir das Ziel vollenden, nachhaltige Förderung und Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen zu schaffen.

Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20

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