Auslandsschulgesetz: Klarer Auftrag an die Regierung

Auf dem WDA-Symposium „Sicherheit ohne Vorbehalt“ am 17. März skizzierten die Bundestagsabgeordneten Thomas Erndl und Ulla Schmidt die weitere Reform des Auslandsschulgesetzes. Außerdem in diesem ersten Teil des Nachberichts: das Auswärtige Amt zur Autonomie der Schulträger.

Anlass des vom Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) organisierten Symposiums war die Diskussion des Konzeptpapiers des Auswärtigen Amts zur zukünftigen Auslandsschulförderung.

Am 17. März 2021 fand das digitale Symposium „Sicherheit ohne Vorbehalt“ des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen statt. Dort plädierte der Bundestagsabgeordnete Thomas Erndl, Schirmherr des WDA, für Realismus und Pragmatismus bei der Überarbeitung des Auslandsschulgesetzes. „Eine Priorisierung der Reformen ist ganz entscheidend. Das müssen wir jetzt zusammen mit dem Auswärtigen Amt und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen machen, auch im Hinblick auf die Haushaltsverhandlungen im nächsten Jahr,“ so Erndl. Als wichtigste Reformen nannte er mehr gesetzlich geförderte Auslandsschulen, eine Erhöhung der Schulleiterpauschale, eine Erhöhung der Inklusionspauschale und die Zahlung von Kindergeld an deutsche Pädagogen an den Auslandsschulen.

Erndl führte weiter aus, dass der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vom Auswärtigen Amt angefordert hat, diese und weitere Reformmaßnahmen auch mit konkreten Budgets zu hinterlegen. Dies soll den Bundestagsabgeordneten im Unterausschuss helfen, die richtigen Prioritäten zu setzen. Erndl ist amtierender Vorsitzender dieses Unterausschusses. Diese Liste mit Finanzmitteln liegt den Parlamentariern vor, so dass sie bereits einen Überblick hätten, was mit welchen Mitteln erreicht werden kann. „Das ist nicht nur eine Wunschliste, sondern es ist konkreter,“ erklärt Thomas Erndl weiter. Aber es hänge letztlich davon ab, was in den kommenden Verhandlungen an Haushaltsmitteln erzielt werden kann. Danach könne es dann an die Umsetzung dieser Reformliste gehen. Erndls Versprechen: „Wir im Unterausschuss schauen, dass wir diese Liste zügig abarbeiten.“ Generell sei es ihm ganz wichtig, die Strukturen und Voraussetzungen für starke Auslandsschulen zu schaffen. Nicht nur jetzt im Hinblick auf die Bewältigung der Corona Krise, sondern auch in Zukunft. Er geht davon aus, dass nach der Pandemie das Thema Wirtschaft und Arbeitsplätze wieder stark in den Vordergrund rücken wird. Dort sieht er auch eine bedeutsame Rolle der Deutschen Auslandsschulen.

Thomas Erndl (MdB), Schirmherr des WDA: „Wir müssen die Strukturen und Voraussetzungen für starke Auslandsschulen schaffen.“
Thomas Erndl (MdB), Schirmherr des WDA: „Wir müssen die Strukturen und Voraussetzungen für starke Auslandsschulen schaffen.“

Diskussion des Konzeptpapiers des Auswärtigen Amts

Anlass des vom Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) organisierten Symposiums war ein Konzeptpapier des Auswärtigen Amts zur zukünftigen Auslandsschulförderung vom November 2020. Viele Anregungen des WDA finden sich darin wieder. Der WDA hatte Ende Februar eine mit den Mitgliedern abgestimmte Stellungnahme veröffentlicht. Kurz darauf hatte sich der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Deutschen Bundestag mit dem Papier beschäftigt. Im Mittelpunkt des Symposiums stand nun die Frage, wie es jetzt weitergeht mit der Reform des Auslandsschulgesetzes.

In der Webkonferenz diskutierten:
– Thomas Erndl (CDU/CSU), MdB, Schirmherr des WDA, Vorsitzender des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (UAKBP)
– Ulla Schmidt (SPD), MdB, Mitglied des UAKBP
– Guido Kemmerling, Referatsleiter Auslandsschulen, Auswärtiges Amt
– Dorothée Bauni, Vorsitzende des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA)
– Heike Toledo, Leiterin der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
– Dr. Peter Fornell, Vorstandsvorsitzender des WDA, Deutsche Schule Toulouse

Die Moderation übernahm David Nescholta, Vorstandsmitglied im WDA, von der Christlichen Deutschen Schule Chiang Mai.

Zu Beginn der Diskussion fasste Dr. Peter Fornell, WDA-Vorsitzender, noch einmal die Kernpunkte der Stellungnahme des WDA zum Konzept des Auswärtigen Amts zusammen:

– Haushaltsvorbehalt streichen, Zwei-Klassengesellschaft beenden
– Schulen mit dem Abschluss “Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate” besser fördern
– frühkindliche Bildung fördern
– Autonomie der Schulträger stärken und betonen
– Schulen im Aufbau besser unterstützen
– Inklusion und Sozialermäßigung finanziell stärker fördern
– institutionalisierte Beteiligung der freien Schulträger über den WDA

Diese Stellungnahme wurde im Februar mit den Mitgliedern des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen abgestimmt. Sie enthält viele Positionen, die der WDA auch schon bei früheren Stellungnahmen zum Auslandsschulgesetz vorgebracht hat.

Ulla Schmidt (MdB): „Wir wollen die zukünftige Bundesregierung verpflichten, die Reform des Auslandsschulgesetzes anzugehen.“
Ulla Schmidt (MdB): „Wir wollen noch einmal mit einem Entschließungsantrag in den Bundestag gehen, wo wir die zukünftige Bundesregierung verpflichten, die Reform des Auslandsschulgesetzes anzugehen.“

Ulla Schmidt: neuer Entschließungsantrag im Bundestag kommt

Ulla Schmidt, MdB, sagte, dass bei der Reform es Auslandsschulgesetzes jetzt genau unterschieden werden müsse, was gesetzlich geregelt werden muss und was in den Verwaltungsvorschriften. Gesetzlich geregelt werden müsse die Streichung des Haushaltsvorbehalts, die Verringerung der im Auslandsschulgesetz geforderten Abschlüsse, so dass mehr Schulen anerkannte Deutsche Auslandsschulen werden können, und das Kindergeld.

Generell sei der Wille im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vorhanden, sich prinzipiell mit den Strukturen des Auslandsschulwesens auseinanderzusetzen. Es werde jetzt ganz genau geprüft, wie mehr der deutschen Schulen im Ausland anerkannte Deutsche Auslandsschulen werden können. Dieser Status wäre dann auch mit einer gesetzlich verankerten Förderung verbunden. Das ist seit Jahren eine Kernforderung des WDA. Dazu wird konkret geprüft, ob es eine Reduktion der im Gesetz geforderten Abschlüsse gibt, damit mehr Schulen gesetzlich abgesichert werden. Auch eine bessere Unterstützung für Schulen im Aufbau stellte sie in Aussicht.

Außergesetzlich geregelt werden könnten dagegen die bessere Förderung der Schulen mit dem Abschluss „Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate“ (GIB), die Förderung der frühkindlichen Bildung, eine bessere Inklusionspauschale, die Erhöhung der Schulleiterpauschale und die Ausweitung des Digitalpakts auch auf die Auslandsschulen. Eine außergesetzliche Regelung bedeute aber trotzdem, dass auch die entsprechenden Haushaltsmittel müssen dafür bereitgestellt werden müssen.

Änderungen am Auslandsschulgesetz selbst seien anspruchsvoll, weil dafür auch die notwendigen Mehrheiten gefunden werden müssten. „Sie können aber sicher sein: wir arbeiten an der Gesetzesänderung. Unser Ziel ist, dies noch in dieser Legislaturperiode zumindest so zu verankern, dass es dann in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden kann,“ erklärt Schmidt das weitere Vorgehen. Dies soll über den Weg eines neuen Entschließungsantrags im Deutschen Bundestag erfolgen. „Damit möchten wir das Auswärtige Amt und damit auch die zukünftige Bundesregierung verpflichten, die Reform des Auslandsschulgesetzes anzugehen,“ erklärt Schmidt weiter. Über dieses Vorgehen bestehe Konsens im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Die neue Bundesregierung solle dann im nächsten Jahr Bericht erstatten, wie und in welcher Form die Ergebnisse der Evaluation des Auslandsschulgesetzes umgesetzt werden und welche Finanzierung dafür erforderlich ist.

Guido Kemmerling, Auswärtiges Amt: „Bisher haben wir das Essenzielle erreicht, nämlich die Schließung einer Schule zu verhindern.“
Guido Kemmerling, Auswärtiges Amt: „Bisher haben wir das Essenzielle erreicht, nämlich die Schließung einer Schule zu verhindern.“

Pessimistisch sieht sie für diese Legislaturperiode die Streichung des Haushaltsvorbehalts aus dem Auslandsschulgesetz. Ihre Befürchtung: „Wenn wir das jetzt auf den Weg bringen, dann sind wir auch in zwei Jahren noch nicht so weit, dass irgendetwas aus der Evaluation des Auslandsschulgesetzes umgesetzt sein wird.“ Generell bedauerte Schmidt, dass durch die Pandemie und die vielen damit verbundenen Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag die Umsetzung der Evaluationsergebnisse des Auslandsschulgesetzes ein Stück nach hinten gerückt sind. Jetzt, am Ende der Legislaturperiode, sei es für Bundestag und Regierung zeitlich schwierig, das noch umzusetzen.

Guido Kemmerling: Autonomie der Schulträger ist gesetzt

Guido Kemmerling vom Auswärtigen Amt stellte im Symposium klar, dass die Beiträge der freien Schulträger gewürdigt werden, auch wenn das Konzept des Auswärtigen Amts sie nicht explizit erwähnt. „Die Autonomie der Schulträger ist für uns gesetzt,“ so Kemmerling. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Entschließungsantrag des Bundestags vom November 2019, indem die Rolle der Schulträger auch eindeutig gewürdigt wurde.

Kemmerling zog ein vorsichtig optimistisches Zwischenfazit der bisherigen Bewältigung der Coronakrise durch die Deutschen Auslandsschulen und die fördernden Stellen. „Bisher haben wir das Essenzielle erreicht, nämlich die Schließung einer Schule zu verhindern. Daran werden wir auch weiterhin engagiert arbeiten,“ so Kemmerling.

Er betonte, dass das vorgelegte Konzeptpapier des Auswärtigen Amts ernstzunehmende Vorschläge enthalte, aber eben doch noch ein Entwurf sei. „Ich bedanke mich bei der sehr konstruktiven Reaktion auf unseren Vorschlag [das Konzeptpapier, d.R.] seitens des WDA,“ äußerte sich Kemmerling. Dort, wo ein Konsens erkennbar sei, hätten Auswärtiges Amt und Bundestag schon gemeinsam überlegt, wo konkrete Veränderungen umgesetzt werden können. Veranstaltungen wie dieses WDA-Symposium seien eine sehr gute Gelegenheit, um über diese Pläne zu diskutieren.

Im Teil 2 des Nachberichts geht es um eine institutionalisierte Beteiligung der freien Schulträger, die Stärkung der GIB-Schulen und den Schulleiterdienstvertrag.

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