WDA-Stellungnahme: Rechtssicherheit schaffen, modernes Management ermöglichen, Eigenverantwortung fördern

Der WDA hat ein unabhängiges Rechtsgutachten veröffentlicht, welches erstmalig den rechtlichen Maßstab für die Aufsicht und Förderung von Deutschen Auslandsschulen analysiert. Das Gutachten ist ein konstruktiver Beitrag zur Diskussion um ein ganzheitliches Qualitätsmanagement der Deutschen Schulen im Ausland.

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) hat am 18.07.2018 einen Entwurf für ein ganzheitliches Qualitätsmanagement der Deutschen Schulen im Ausland vorgelegt (AQM). Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) hat eine konstruktiv-kritische Begleitung der Überarbeitung des Qualitätsrahmens und des Schulleiterdienstvertrages ausdrücklich zugesagt.

Modernes Management ermöglichen – Rechtsunsicherheit vermeiden

Im Sinne dieser konstruktiv-kritischen Begleitung und um eine unabhängige Perspektive einzubringen, beauftragte der WDA die Kanzlei Noerr LLP in Berlin mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung und Aufsicht der Deutschen Auslandsschulen durch den Bund. Das Gutachten analysiert erstmalig den rechtlichen Maßstab für die Aufsicht und Förderung von Deutschen Auslandsschulen. Im Mittelpunkt des Gutachtens steht die Frage, welchen rechtlichen Bindungen der Bund bei der Förderung der und Aufsicht über die Deutschen Auslandsschulen unterliegt. Umgekehrt untersucht es auch, welche Rechte die Schulträger der Deutschen Auslandsschulen gegenüber dem Bund auch im Rahmen der Leistungsverwaltung geltend machen können. Es schafft damit eine objektive Grundlage und einen Bezugspunkt für den darüber hinaus notwendigen sachlichen Dialog aller Parteien.

Das Gutachten zeigt die Notwendigkeit, bestehende Widersprüche bei der Steuerung der Deutschen Auslandsschulen aufzulösen und die Rechte der Schulträger bei der Aufsicht und Förderung durch die ZfA zu wahren und zu berücksichtigen. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen unterstreicht, dass das Gutachten die Rolle der Schulträger als Vertragspartner innerhalb der öffentlich-privaten Partnerschaft sowie die ganzheitliche rechtliche und strategische Verantwortung für den Betrieb der Schule in umfassender Weise deutlich macht.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Zentraler Punkt der Stellungnahme des WDA ist, dass ein Qualitätsmanagementsystem im System der öffentlich-privaten Partnerschaft bei den Deutschen Auslandsschulen nur dann erfolgreich sein kann, wenn es die vielfältigen Strukturen der Deutschen Auslandsschulen berücksichtigt und von Schulträgern, Schulleitungen, Verwaltungsleitungen und fördernden Stellen gleichermaßen akzeptiert wird sowie ein offener Austausch darüber stattfindet. Dazu muss der Prozess der Diskussion des Allgemeinen Qualitätsrahmens mit einem transparenten Verfahren neu gestartet werden.

Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20

Helpdesk