Das Bundesinnenministerium hat am 30. November 2013 den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorgestellt. Der WDA hat die Erstellung des Gesetzentwurfs konstruktiv begleitet und am 07.09.2018 die Stellungnahme „Deutsche Auslandsschulen – Potenziale der Absolventen durch Fachkräfteeinwanderungsgesetz schöpfen“ veröffentlicht.
Die Absolventen Deutscher Auslandsschulen haben ein bedeutendes Potential für die deutsche Wirtschaft. Sie sprechen Deutsch, sind mit der deutschen Kultur vertraut und hoch qualifiziert. Wer den Fachkräftemangel von morgen verhindern will, darf dieses Potential an hervorragend ausgebildeten, mehrsprachigen und die deutsche Kultur lebenden Schülern nicht vernachlässigen, sondern muss sie aktiv fördern und weiter an Deutschland binden. Die Deutschen Auslandsschulen prägen Bildungsbiografien junger Menschen, wie dies kein anderer Schultyp schafft. Der Gesetzgeber hat dies im Auslandsschulgesetz (ASchulG) gewürdigt.
Dies sollte sich in der gesetzlichen Regelung folgender zentraler Anliegen widerspiegeln:
- Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ausdrücklich die Rahmenbedingungen für die Ausschöpfung der Potenziale der Absolventen von Deutschen Auslandsschulen schaffen – ob innerhalb oder außerhalb der EU. Dabei sind nicht nur deutsche Abschlüsse einschließlich der deutschen berufsbildenden Abschlüsse zu berücksichtigen, sondern auch das Deutsche Gemischtsprachige International Baccalaureate (GIB) und das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD). All diese Abschlüsse werden auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes §2, Abs. 2 an Deutschen Auslandsschulen staatlich gefördert. Diese Abschlüsse bedingen das Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Auslandsschulen, Sprach- und Studierfähigkeit im Paket anzubieten. Dieses Alleinstellungsmerkmal sollte im Fachkräfteeinwanderungsgesetz umfassend gewürdigt werden.
- Die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden wird vom WDA ausdrücklich begrüßt, um eine Gleichbehandlung der Absolventen und Schüler sowie effiziente Verfahren zu gewährleisten. Der WDA verspricht sich dadurch insbesondere auch eine verbesserte Abstimmung mit den Auslandsvertretungen. Schließlich sollten Schüler und Absolventen Deutscher Auslandsschulen dadurch statistisch besser erfasst werden können, um zukünftig ein effektives Bildungscontrolling durchführen zu können.
- Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um Schüler Deutscher Auslandsschulen so früh wie möglich für Deutschland zu begeistern und an Deutschland zu binden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll hier die Voraussetzung für die Stärkung von Schüleraustausch und Betriebspraktika von Schülern Deutscher Auslandsschulen nach ASchulG § 2 schaffen.
- Die Zustimmungsfreiheit bei der Visumerstellung für Absolventen deutscher Auslandsschulen nach § 34 Abs. 5 der Aufenthaltsverordnung sowie die Zustimmungsfreiheit durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 7 der Beschäftigungsverordnung für Absolventen deutscher Auslandsschulen muss erhalten bleiben. Vielmehr sollten diese vereinfachten Verfahren nicht nur für alle Absolventen mit Abschlüssen gemäß § 2 ASchulG gelten, sondern auch für Schüleraustausche und Betriebspraktika von Deutschen Auslandsschulen nach § 2 ASchulG.
- Zu Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens nach FEG sollten die Abschlüsse der Deutschen Auslandsschulen gemäß § 2 ASchulG als Sprachnachweise anerkannt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20