Sicherheit ohne Vorbehalt: WDA veröffentlicht Stellungnahme zur Evaluation des Auslandsschulgesetzes 2019

Den Anspruch auf gesetzliche Förderung auf alle Deutschen Auslandsschulen ausweiten und den Haushaltsvorbehalt im Auslandsschulgesetz streichen: Das sind die Kernforderungen der offiziellen Stellungnahme des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen (WDA) anlässlich der derzeit laufenden Evaluation des Auslandsschulgesetzes.

Freie, gemeinnützige Trägervereine gründen und führen die Deutschen Auslandsschulen, Bund und Länder fördern sie. Die Förderung durch Bund und Länder wirkt als Katalysator der Auslandsschularbeit, die auf einem starken ehrenamtlichen Engagement aufbaut. Die Träger erwirtschaften im Schnitt 72 Prozent ihrer Mittel eigenständig über Schulgelder. Die Schulträger gehen vor Ort langfristige Verpflichtungen gegenüber Schülern, Eltern und Lehrkräften ein. Deswegen ist es notwendig, den Haushaltsvorbehalt zu streichen und dadurch die Förderung der Deutschen Auslandsschulen nachhaltig zu sichern. Die Bedeutung der Deutschen Auslandsschulen für die Außenpolitik Deutschlands wurde zuletzt im November 2019 von den Mitgliedern des Deutschen Bundestags erneut unterstrichen.

Ausweitung des gesetzlichen Anspruches auf alle Deutschen Auslandsschulen

„Neben der Streichung des Haushaltsvorbehalts fordern wir auch eine Ausweitung der Förderung auf alle Deutschen Auslandsschulen und ein Ende der ‚Zweiklassengesellschaft‘ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen. Alle anerkannten Deutschen Auslandsschulen haben sich bewährt und ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen“, so Dr. Peter Fornell, Vorstandsvorsitzender WDA. Fornell weiter: „Es ist ein wichtiges Zeichen, das der Bundestag mit seinem Beschluss aus dem November den Prüfauftrag erteilt hat, wie der Anspruch auf eine gesetzliche Förderung auf alle Deutschen Auslandsschulen ausgeweitet werden kann.“ Die Förderzahlen zeigen, dass rund ein Viertel der Schulen keinen Anspruch auf gesetzliche Förderung (36 von 140 der Schulen) hat. Nicht die gesetzliche, sondern die zusätzliche freiwillige Förderung über Zuwendungen bleibt die Regel. Das Auslandsschulgesetz bleibt damit weiterhin noch ein Kompromiss.

Versorgungszuschlag und Stärkung der Selbstverwaltung

Insgesamt hat der WDA zusammen mit seinen Mitgliedsschulen 20 Forderungen zur Anpassung des Gesetzes formuliert. Dazu gehört insbesondere den Versorgungszuschlag auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte zu übernehmen. Bisher wird dieser Lehrertyp bei der Altersvorsorge benachteiligt, das erschwert die Lehrergewinnung der Schulen. Der WDA begrüßt die erstmalige Bereitstellung der Mittel dafür im Bundeshaushalt 2020. Jetzt muss auch die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kommen, damit der Versorgungszuschlag wie angekündigt ab dem Schuljahr 2020/21 für beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer je hälftig von Bund und Ländern übernommen werden kann.

Darüber hinaus stellt die Stärkung der Selbstverwaltung sowie Anerkennung der rechtlichen und ganzheitlichen Verantwortung der Schulträger einen weiteren Schwerpunkt dar. Die Kooperation der fördernden Stellen und der Schulträger sowie weiterer Interessengruppen, sollte in einem Fachbeirat nach dem Vorbild des Gesetzes zu den Deutschlandstipendien verankert werden. Um die gemeinsamen Ziele effizienter und effektiver erreichen zu können, benötigt die Zusammenarbeit in der öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen freien Schulträgern und fördernden Stellen eine Institutionalisierung.

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen hat die Stellungnahme zuvor ausführlich intern abgestimmt. Kommentare der Mitgliedsschulen wurden eingearbeitet, auch Rückmeldungen auf den WDA-Regionaltagungen im Herbst wurden berücksichtigt. Die Stellungnahme liegt den fördernden Stellen zur Kenntnis vor und wurde in das offizielle Evaluationsverfahren des Auswärtigen Amts eingebracht.

Das Auswärtige Amt evaluiert derzeit nach 2016 zum zweiten Mal das Auslandsschulgesetz

Kern der Evaluation ist eine Befragung aller Deutscher Auslandsschulen. Darüber hinaus wurde auch der WDA für die Evaluation interviewt. Die Ergebnisse sind durch das Auswärtige Amt für Ende 2019 / Anfang 2020 angekündigt worden.

Im November hatte der Bundestag die Vorbildfunktion der Deutschen Auslandsschulen im PASCH-Netzwerk unterstrichen und Forderungen zur Stärkung der Deutschen Auslandsschulen aufgestellt, die bei der Evaluation berücksichtigt werden sollen. Dazu gehören insbesondere die Aufforderung, die Qualität der öffentlich-privaten Partnerschaft durch Arbeitsteilung zu verbessern sowie die Ausweitung des gesetzlichen Anspruches auf alle Deutschen Auslandsschulen zu prüfen.

Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20

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