Sicherheit ohne Vorbehalt jetzt möglich?

Das Auswärtige Amt greift in seinem Konzept zur künftigen Förderung der Deutschen Auslandsschulen viele Anregungen des WDA auf. Die Chance zur umfassenden Reform des Auslandsschulgesetzes sollte jetzt auch genutzt werden.

Das Auswärtige Amt hat im November 2020 ein Konzept zur künftigen Förderung der Deutschen Auslandsschulen erstellt und an die Schulen verschickt. Es zieht Schlussfolgerungen aus der Evaluation des Auslandsschulgesetzes, an der der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) aktiv mitgewirkt hat. Auch die Entschließung des Deutschen Bundestags zum Auslandsschulwesen vom November 2019 war ein wichtiger Orientierungspunkt. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen begrüßt, dass das Auswärtige Amt den Auftrag des Bundestags zur Weiterentwicklung des Auslandsschulgesetzes daraus aufgreift. Dies geschieht gerade noch rechtzeitig vor Ende der laufenden Legislaturperiode.

Chance zur Reform des Auslandsschulgesetzes jetzt nutzen

In seiner mit den Mitgliedern abgestimmten Stellungnahme sieht der WDA eine Reihe guter Ansätze. So begrüßt der WDA außerordentlich, dass die im Konzept als Priorität dargestellten Maßnahmen wesentliche Punkte der vergangenen WDA-Stellungnahme (Dez. 2019) zur Evaluation des Auslandsschulgesetzes berücksichtigen. Laut Konzept könnte der Wegfall der freiwilligen Förderung zugunsten einer umfassenden gesetzlichen Förderung Gegenstand einer Reform des Auslandsschulgesetzes sein – seit mehreren Jahren eine der Kernforderungen des WDA. Hier wünscht sich der Verband, die Gelegenheit zu einer Reform des Auslandsschulgesetzes jetzt entschlossen zu nutzen.

Auch ein größerer Stellenwert für die frühkindliche Bildung (Kindergärten), die berufliche Bildung und Inklusion begrüßt der WDA. Die geplante stärkere Unterstützung der Auslandsschulen bei der Digitalisierung ist ebenfalls positiv zu werten, auch wenn das Konzept hier noch vage bleibt.

Beteiligung der freien Schulträger gesetzlich verankern

Insgesamt brauchen die Schulen aber noch weitergehende Änderungen. Dazu der Vorsitzende des WDA, Dr. Peter Fornell: „Das Papier des Auswärtigen Amts kann nur daran gemessen werden, ob es zu einer verlässlichen, nachhaltig finanzierten Bildungsbiografie der Kinder führt, die jetzt in den Kindergarten kommen. Diesen Anspruch erfüllen die Vorschläge im Konzept leider nicht.“ Es werden nur 10 Jahre Bildung an einer Schule berücksichtigt, obwohl laut Konzept der Kindergarten (frühkindliche Bildung) und die Berufsschule ausgebaut werden sollen.

„Darüber hinaus vermisse ich auch eine Erwähnung der freien Schulträger im Konzept des Auswärtigen Amts“, so Dr. Fornell weiter. „Sie sind auf Grundlage des Auslandsschulgesetzes Vertragspartner, gründen und tragen die Schulen und sind Arbeitgeber“. Daher müsse die Rolle der Schulträger im Konzept ausdrücklich benannt werden. Zudem seien verbindliche Beteiligungsprozesse zu entwickeln. Der WDA fordert dazu seit mehreren Jahren ein gesetzlich verankertes Beteiligungsgremium für die freien Schulträger.

Selbstverwaltung der Schulträger fördern

Die Selbstverwaltung der Schulträger sollte konsequent gefördert und ausgebaut werden. Der Großteil der Herausforderungen der Schulen ist lokal spezifisch und kann daher am besten mit individuellen Lösungen vor Ort gelöst werden (siehe auch die Roland-Berger-Studie 2018 für das Auswärtige Amt). So muss beispielsweise die Entscheidung über den richtigen Abschlusstyp aufgrund der Nachfrage am Standort getroffen werden. Dies kann der Schulträger am besten beurteilen. Daher sollte er maßgeblich an der Entscheidung beteiligt werden. Die Schulen kennen insgesamt die Gegebenheiten vor Ort am besten: Schülerstruktur, Gesetzgebung des Sitzlandes und Konkurrenzsituation durch andere internationale Schulen.

Um Lücken im Auslandsschulnetz zu schließen, können die im Konzept dargestellte Förderung von Marktanalysen und eine Anschubfinanzierung hilfreich sein. Darüber hinaus sollten jedoch die notwendigen Erfolgsfaktoren für die Gründung einer Deutschen Auslandschule eingehend durch Beratung bereits vorhandener Deutscher Auslandsschulen in der betreffenden Region geklärt werden. Die gesetzliche dreijährige Wartefrist sollte gestrichen werden, um Schulen im Aufbau besser fördern zu können.

Corona Notfallhilfe: Rücklagen für Baumaßnahmen erhalten

Durch die Regeln der Corona Notfallhilfe 2020 mussten die Schulen einen Großteil ihrer Rücklagen aufzehren. Hier fordert der WDA, dass die Schulen mehr Rücklagen für bauliche Maßnahmen behalten dürfen. Andernfalls drohen die Schulen den Anschluss an die Konkurrenz zu verlieren.

WDA bringt Anliegen der Schulträger weiter konstruktiv ein

Die Deutschen Auslandsschulen bieten ganzheitliche Bildung seit Generationen für Generationen. Sie benötigen deswegen eine besonders nachhaltige Förderung und Entwicklung sowie langfristig stabile Rahmenbedingungen: Sicherheit ohne Vorbehalt. Die Beteiligung des WDA an der Kommentierung des Konzepts ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Beteiligung der Schulträger. Der WDA wird sich weiter dafür einsetzen, dass im weiteren Prozess der Anpassung des Auslandsschulgesetzes die Anliegen der freien Schulträger Gehör finden. Dazu arbeitet der WDA weiter konstruktiv mit allen Beteiligten zusammen. Die WDA-Stellungnahme ging dem Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Deutschen Bundestag rechtzeitig vor seiner Beratung des Konzepts am 22. Februar 2021 zu. Jetzt ist die Zeit, gemeinsam an einer Reform des Auslandsschulgesetzes zu arbeiten.

Ihr Ansprechpartner:
Thilo Klingebiel
Geschäftsführer WDA
klingebiel(at)auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 280 449 20

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