Schulleitungsdienstvertrag: WDA-Umfrage zeigt Meinungsvielfalt

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) hat einen Vorschlag zur Anpassung des Schulleitungsdienstvertrags erarbeitet. Der WDA hat daraufhin eine Umfrage initiiert und durchgeführt. Diese hat den Zweck, unabhängig von den Positionen der verschiedenen Zielgruppen die jeweiligen Interessen zu verstehen, um auf dieser Grundlage einen Beitrag zur Diskussion und der konsensualen Lösung leisten zu können. Der nun vorliegende Ergebnisbericht zeigt eine sehr große Vielfalt der Meinungen und die breite Zustimmung zu einer standortbezogenen Klarstellung der Struktur und Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Akteuren der jeweiligen Schulen in einem Geschäftsverteilungsplan.

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Anlässlich des Weltkongresses Deutscher Auslandsschulen des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen im Juni 2023 wurden die Anpassungen durch die ZfA erstmalig allen Zielgruppen, d. h. Schulträgern, Schulleitungen, Beauftragten des Vorstands, Geschäftsführern und Verwaltungsleitungen vorgestellt. Danach wurde der detaillierte Vorschlag den Schulen über die Beiräte zur Verfügung gestellt. Der Entwurf des Schulleitungsdienstvertrags wurde bereits im Bund-Länder-Ausschuss für die schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) diskutiert. Die weitere Beteiligung und Anhörung aller Interessengruppen und eine formale Verbändeanhörung wurde angekündigt.

Interessen verstehen, alle an einen Tisch bringen

Im September/Oktober hat der WDA daraufhin eine Umfrage initiiert und durchgeführt. Diese hat den Zweck, unabhängig von den Positionen der verschiedenen Zielgruppen die jeweiligen Interessen zu verstehen, um auf dieser Grundlage einen Beitrag zur Diskussion und der konsensualen Lösung leisten zu können, die von der WDA-Mitgliederversammlung gewünscht wird. Damit wird der erfolgreiche Weg des Weltkongresses Deutscher Auslandsschulen im Juni 2023 sowie die der vorangegangenen WDA-Tagungen fortgesetzt, alle Zielgruppen an einen Tisch zu bringen.

Kernergebnisse: sehr große Vielfalt der Meinungen, breite Zustimmung zu standortbezogenen Geschäftsverteilungsplänen

An der Umfrage beteiligten sich 91 Vertreterinnen und Vertreter Deutscher Auslandsschulen, die ausgewogen die unterschiedlichen Zielgruppen repräsentieren.

Zentrale Ergebnisse sind:

  • die Umfrage zeigt keine einheitliche Meinungslage bei den Zielgruppen mit breiter bis breitester Streuung. D.h. in allen Zielgruppen geben Befragte an, dass ihre Interessen “nicht gewahrt” und “voll” gewahrt werden.
  • Die beidseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit zum Ende des vierten Vertragsjahres wird von Schulleitungen eher kritisch gesehen und eher unkritisch von Schulträgern und Schuladministration.
  • Die Neuerung der Abstimmung eines Geschäftsverteilungsplans zur standortbezogenen Klarstellung der Struktur und Zuständigkeitsabgrenzung durch Schulträger und Schulleitung mittels Funktionendiagramm unter Einbeziehung der Verwaltungsleitung sowie die Vorlage des Geschäftsverteilungsplans bei der ZfA erhält breite Zustimmung.

Die Umfrage war anonym und es wurden keine personen- oder organisationsbezogenen Daten erfasst.

Die kompakte Präsentation zu den Kernergebnissen der WDA-Umfrage zum Vorschlag der ZfA zur Anpassung des Schulleitungsdienstvertrags finden Sie unter dem Link am Ende dieses Artikels zum Herunterladen.

Der detaillierte Gesamtergebnisbericht mit allen Ergebnissen und schriftlichen Kommentaren der Befragten wurde per Email an alle Zielgruppen, Beiräte, Verbände und die Fördernden Stellen versendet, um eine transparente Debatte zu ermöglichen.

Der WDA wird erst zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Stellungnahme in Abstimmung mit seinen Mitgliedern veröffentlichen.

Grundlagen des Schulleitungsdienstvertrages

Die Deutschen Auslandsschulen werden von Lehrkräften aus den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland geleitet. Diese Lehrkräfte haben in der Regel bereits Schulleitungserfahrung an einer Schule in Deutschland und Erfahrung im Auslandsschuldienst. Bewerber, die sich auf eine Schulleitung einer Deutschen Auslandsschule interessieren, werden von ihrem Dienstherren freigestellt und beurlaubt. Sie werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen durch Bescheid vermittelt und schließen einen Dienstvertrag, den sogenannten Schulleiterdienstvertrag, mit dem Schulträger ab. Alle Deutschen Auslandsschulen haben per Gesetz einen gemeinnützigen Schulträger. Grundsätze und Verfahren sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) vom 05.12.2013 (VwV ASchulG) geregelt.

Sollte Ihnen der Vorschlag der ZfA zur Anpassung des Schulleitungsdienstvertrags, (Version 0.8, 22.06.2023) und/oder der per Mail versendete Gesamtergebnisbericht nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an die WDA-Geschäftsstelle unter wda@auslandsschulnetz.de.

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