ZfA stellt erste Kriterien für Corona Notfallhilfe vor

Die Leiterin der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, Heike Toledo, stellte im ZfA-Austauschforum am 27. Mai 2020 erste Kriterien für die Gewährung von Notfallhilfen vor.

Heike Toledo, Leiterin der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen: „Finanzprobleme der Schule müssen so gravierend sein, dass die Existenz gefährdet ist.“ Foto: WDA / DS Genua

Am 27. Mai 2020 fand das Austauschforum der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen als Videokonferenz statt. Der Vorsitzende des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen Dr. Peter Fornell vertrat die Interessen der freien, gemeinnützigen Schulträger der Auslandsschulen.

Folgende Vertreter waren eingeladen:

• Guido Kemmerling, Auswärtiges Amt
• die Sprecher des Schulleiterbeirats der ZfA (L. Schneider, Haist, Antacido)
• Die Sprecher des Vorständebeirats der ZfA (Tawil, Dittler, Nescholta)
• Die Sprecher des Verwaltungsleiterbeirats der ZfA (Meyer)
• Dorothée Bauni, Ländervorsitzende Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA)
• Burghard Ahnfeldt, Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)
• Günter Fecht, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
• Karlheinz Wecht, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Lehrer im Ausland (VDLiA)
• Thomas Dietl von der Arbeitsgemeinschaft der iberischen Schulen.

Die Sitzung leitete Heike Toledo, Leiterin der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). David Nescholta, Vorstandsmitglied des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen, nahm als einer von drei Sprechern des Vorständebeirats an der Sitzung teil.

Dr. Peter Fornell, WDA-Vorsitzender:
Dr. Peter Fornell, WDA-Vorsitzender: „Notfallhilfe gerecht, schnell und pragmatisch gewähren“. Foto: WDA / Jan Michalko

Erste Kriterien zur Gewährung der Notfallhilfe vorgestellt

Heike Toledo skizzierte erste Kriterien zur Gewährung der Corona-Notfinanzierung. Demnach müssen die Finanzprobleme der Schulen durch die Corona Pandemie entstanden sein. Die Finanzprobleme müssen so gravierend sein, dass sie die Existenz der Schule gefährden. Die Schule selbst muss zumutbare Ausgabenkürzungen vorgenommen haben. Was das genau heißt, war zunächst nicht zu erfahren. Weiterhin müssen die Schulen zunächst ihre verfügbaren Rücklagen zur Deckung der Finanzlücken einsetzen. Schließlich müssen die Schulen auch alle nationalen Hilfsprogramme ihrer Sitzländer nutzen, bevor sie Hilfe aus Deutschland beantragen können.

Notfallhilfe gerecht, schnell und pragmatisch gewähren

Dr. Fornell machte auf der Grundlage des WDA-Positionspapiers vom 7. April 2020 und der WDA-Mitgliederumfrage auf die jetzt notwenigen Schritte aufmerksam. Allen Schultypen, wie Abitur-, GIB-, DSD- und Sprachschulen sowie Schulen im Aufbau, müsse gerecht geholfen werden. Die Soforthilfe sei pragmatisch, also ohne bürokratische Hürden, und schnell, also vor der Sommerpause zu gewähren, um in der Krise zu helfen.

Bei der geplanten Berücksichtigung von Rücklagen sei zu berücksichtigen, dass diese vom gemeinnützigen Schulträger meist zweckgebunden und zukunftsorientiert gebildet werden. Werden sie aufgebraucht, wird eine nachhaltige Schulentwicklung unmöglich. Er betonte in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit von Hilfe über Kredite und Kreditbürgschaften, um die von den Schulen gebeten wird. Kredite werden ein wichtiger Baustein bei der Sicherung des Schulbetriebs sein. Auch die Umschuldung von Krediten bei Schulen, die bereits Kredite aufgenommen haben, sei ein wichtiges Element zur Erhaltung der Liquidität über Absenkung der Zinslast.

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