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Der Haushaltsausschuss hat gestern in der sogenannten Bereinigungssitzung über Details zum Bundeshaushalt 2024 abgestimmt. Dazu gehört auch der Etat des Auswärtigen Amts, aus dem die Förderung der Deutschen Auslandsschulen über den sogenannten Schulfonds erfolgt. Die Bereinigungssitzung stand unter dem Vorzeichen, dass ein Tag vor Beginn der Sitzung das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass 60 Milliarden Euro aus dem sogenannten Klima- und Transformationsindex nicht wie geplant verwendet werden können. Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung. Die für den Abschluss der Bereinigungssitzung eigentlich vorgesehene Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz hatte der Haushaltsausschuss deswegen vertagt. Vorgesehen ist zunächst eine von der CDU/CSU-Fraktion beantragte Anhörung am kommenden Dienstag, bevor am Donnerstag die Abstimmungen anstehen.
Der WDA erhielt gestern Abend nach Abschluss der Verhandlungen in der Bereinigungssitzung aus Regierungskreisen die Nachricht, wie es um die Förderung der Deutschen Auslandsschulen steht.
Rund 2,8 Millionen Euro mehr Mittel für den Schulfonds
Im Regierungsentwurf des Haushalts waren für den Schulfonds 288,15 Millionen Euro vorgesehen. Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich. Der Haushaltsausschuss verständigte sich gestern auf eine Steigerung um 2,765 Millionen Euro auf 291 Millionen Euro. Damit ergibt sich eine Absenkung in 2024 im Vergleich zu 2023 von insgesamt 5,44 Millionen Euro (-1,8 %), statt der geplanten 8,21 Millionen Euro (-2,8 %).
WDA-Vorstandsvorsitzende Friederike Gribkowsky sagte zu den Ergebnissen der Bereinigungssitzung, dass „das Ergebnis hätte schlimmer sein können und wir sehen, dass unsere Interessenvertretung, unsere Lobbyarbeit Früchte getragen hat. Angesichts der dramatischen Lage ist das ein Teilerfolg. Dennoch bedeute dies Einschränkungen und harte Zeiten in Zukunft; aber gerade deswegen haben wir so noch einen ganz guten Schnitt gemacht.“
Die zusätzlichen Förderungen von 2,8 Millionen Euro für die Deutschen Auslandsschulen sind eine begrenzte Rücknahme der geplanten Kürzungen. Sie setzen sich zusammen aus Erhöhungen in zwei Haushaltstiteln. Die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ wurde um 2,1 Millionen Euro erhöht. Auch die Einsparungen beim Titel “Aus-/Fortbildung, Förderung internationale Zusammenarbeit, sonstige Ausgaben im schulischen Bereich” wurden teilweise zurückgenommen. Für Schüleraustausche sowie die Fortbildung von Lehrkräften werden 675.000 Euro mehr bereitgestellt, die den Deutschen Auslandsschulen über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) zugutekommen.
Nach den dem WDA vorliegenden Informationen hat der Haushaltsausschuss zudem die Möglichkeit genutzt, dem Auswärtigen Amt einen Prüfauftrag zu geben. Demnach fordert der Haushaltsausschuss ein, ein Konzept zur Sicherstellung der mittelfristigen Tragfähigkeit durch eine Neustrukturierung des Verhältnisses zwischen gesetzlichen und freiwilligen Leistungen vorzulegen.
Die Bedeutung der zusätzlichen Unterstützung von 2,8 Millionen Euro wird schließlich im Vergleich mit den anderen Mittlerorganisationen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik deutlich: Der Deutsche Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält 2,76 Millionen Euro zusätzlich und das Institut für Auslandsbeziehungen 200.000 Euro extra. Bei den anderen Mittlern gab es nach den dem WDA vorliegenden Informationen der Höhe nach keine Veränderungen mehr.
Unterstützung für die Deutschen Auslandsschulen
Gribkowsky erklärte weiter: „Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (UAKBP) und Haushaltsausschuss haben die Bedeutung der Deutschen Auslandsschulen gewürdigt“. Dieser Teilerfolg sei entstanden, so Gribkowsky, „weil wir als WDA so nah an den Abgeordneten dran waren“, diese hätten dem WDA zugehört.
So erklärte Michelle Müntefering, Vorsitzende des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (UAKBP), in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung mit Wiebke Papenbrock, Mitglied des Haushaltsausschusses: „Unsere Auslandsschulen als Bildungs- und Begegnungsorte auf der ganzen Welt sind aus der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nicht wegzudenken.” Mit den zusätzlichen Mitteln – 2,1 Millionen Euro für die Auslandsschulen und 675.000 Euro für den Pädagogischen Austauschdienst im Schulfonds – würde dies unterstreichen. “Denn: Für ein gutes Bildungsangebot brauchen wir auch gut ausgebildete Lehrkräfte vor Ort. Um diese fortzubilden und Sprachaufenthalte in Deutschland zu ermöglichen, stocken wir die entsprechenden Mittel auf.“
"Über diesen Erfolg bei den Haushaltsverhandlungen bin ich sehr froh und freue mich, dass die Ampelhaushälterinnen und -haushälter die Deutschen Auslandsschulen so wertschätzen und sie mit zusätzlichen 2,1 Mio. Euro stärken. Hinzu kommen 675.000 Euro für den Jugend- und Lehreraustausch. Insgesamt 2,8 Mio. mehr – das ist ein wichtiges Zeichen, besonders angesichts der angespannten Haushaltslage. Denn die Nachfrage nach Plätzen an den Schulen ist groß. Die Stärkung der Deutschen Auslandsschulen schafft gute Voraussetzungen im Sinne der Fachkräftezuwanderung und baut Brücken der Verständigung", so Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des UAKBP.
Positionen der Schulträger kontinuierlich einbringen
Der WDA bringt kontinuierlich die Positionen der freien, gemeinnützigen Schulträger in die politischen Diskussionen ein und macht sich für eine bessere Förderung der Deutschen Auslandsschulen stark. Bereits zu Jahresanfang wurden Einsparungen durch das Auswärtige Amt angekündigt und schon deutliche Reduzierungen beim Qualitätsmanagement der Deutschen Auslandsschulen vorgenommen. Der WDA hat daraufhin die Interessenvertretung verstärkt und Austausch mit dem Auswärtigen Amt sowie Mitgliedern des Bundestages geführt. Zudem initiierte der WDA eine Allianz mit den Lehrerverbänden und Beiräten, die im Juni eine gemeinsame Allianzstellungnahme veröffentlicht hatte. Im weiteren Verlauf des Jahres verdichtete sich Abstimmung und gipfelte in der Athener Erklärung sowie in der Fortsetzung zahlreicher persönlicher Gesprächen, insbesondere mit Mitgliedern des Haushaltsausschusses, bis in den November hinein.
Die aktuellen Ergebnisse zur Förderung der Schulen können als Teilerfolg gesehen werden, gleichzeitig bleibt der Schulfonds unter Druck und die Deutschen Auslandsschulen müssen durch die gegebenen Einsparungen im Schulfonds mit weniger Mitteln insbesondere in der freiwilligen Förderung rechnen.
Freiwillige und gesetzliche Förderung
Dies von besonderer Bedeutung, da trotz Auslandsschulgesetz immer noch 21 % der Schulen keinen Anspruch auf Förderung haben und freiwillig über Zuwendungen gefördert werden. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel. Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes.
Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht.
Bei gleichbleibendem oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt.
Dass gesetzliche und freiwillige Förderung gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sein müssen, steht auch in der Allianzstellungnahme „Nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen priorisieren“ von WDA, Lehrerverbänden und Beiräten. Die daran anknüpfende Athener Erklärung fordert, dass neue Aufgaben durch neue Mittel gefördert werden müssen und keine Umverteilung stattfinden darf.
WDA-Auslandsschulkompass: Krisen und Existenzbedrohung
Mit Blick auf die Umfrageergebnisse aus dem aktuellen WDA-Auslandsschulkompass berichtete der Verband, dass die Existenzbedrohung der Deutschen Auslandsschulen real ist. Zur Bewältigung der vielfältigen Krisen sind die Deutschen Auslandsschulen gezwungen, vermehrt die Schulgebühren zu erhöhen. Denn die gemeinnützigen Träger sind gesetzlich verpflichtet, ihre Einnahmen selbst zu erwirtschaften. Wenn Zuschüsse aus Deutschland weiter sinken, beschleunigt das die Negativspirale. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Zugänglichkeit der Deutschen Auslandsschulen für alle Bildungsschichten. Außerdem hat sich der Anteil derjenigen Schulen, die sich in ihrer Existenz durch akute Krisen stark bedroht sehen, seit der letzten Umfrage im März 2023 mehr als verdoppelt.
Im Durchschnitt erhält jede Deutsche Auslandsschule eine öffentliche Förderung in Höhe von rund 28 Prozent der Gesamteinnahmen. Die gemeinnützigen Schulträger sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel eigenständig zu generieren, rund 72 Prozent. Die Förderung der Schulen wirkt somit als Katalysator für den Beitrag der Zivilgesellschaft zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Die abschließende Beratung des Haushalts 2024 ist vom 27. November bis 1. Dezember geplant.