Finale Abstimmung über den Bundesetat 2024 abgesagt

Der Haushaltsausschuss hat die für den 23. November geplante Abstimmung über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 abgesagt. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 vom 15. November. Damit sind auch endgültige Entscheidungen zum Schulfonds, der Mittel für die Deutschen Auslandsschulen enthält, vertagt.

Finale Abstimmung über den Bundesetat 2024 abgesagt cover

Wann der Etat für 2024 final stehen wird, ist noch unklar. Bild: Deutscher Bundestag / Werner Schüring.

Der Haushaltsausschuss im Bundestag wird den Etat für 2024 nicht wie geplant heute am 23. November abschließend beraten. Die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) teilten in einer gemeinsamen Erklärung am Mittwoch mit, die Ampelkoalition wolle „mit Sorgfalt“ auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren. Ein neuer Termin für die Sitzung wurde bislang nicht festgelegt.

Betroffen von dieser Entwicklung sind auch die finalen Entscheidungen zur finanziellen Förderung der Deutschen Auslandsschulen im Etat 2024 des Auswärtigen Amts.

Was bedeuten die aktuellen Ereignisse für die Deutschen Auslandsschulen?

In der Bereinigungssitzung vor einer Woche am 16. November wurden Änderungsanträge für die Deutschen Auslandsschulen in Höhe von zusätzlichen rund 2,8 Mio. Euro im Schulfonds angenommen. Der finale Beschluss des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt wurde jedoch bereits letzte Woche auf heute, den 23. November 2023, vertagt. Da diese Sitzung nun entfällt und offen ist, wann der Etat für das kommende Jahr beschlossen wird, bleibt auch der Entschluss zum Schulfonds für 2024 offen. Eigentlich sollte der Etat für 2024 am 1. Dezember beschlossen werden, dazu wird es aber in Folge auch nicht kommen.

Die zuständigen Politikerinnen und Politiker prüfen derzeit Wege, wie der Bundeshaushalt verfassungskonform aufgestellt werden kann. „In der Sachverständigenanhörung am Dienstag haben fast alle Sachverständigen einen Weg aufgezeigt, wie die Bundeshaushalte 2023 und 2024 trotz des Karlsruher Urteils verfassungsgemäß aufgestellt werden können. Diesen prüfen wir jetzt intensiv. Das muss dann aber auch die Opposition machen können“, so steht es im Statement zur Verschiebung der Bereinigungssitzung der drei haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen Sven-Christian Kindler, Dennis Rohde und Otto Fricke.

Wie ist das weitere Vorgehen?

In der gemeinsamen Mitteilung der haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen vom Mittwochnachmittag heißt es weiter, man wolle „mit Sorgfalt“ auf die „große Herausforderung“ durch das Urteil reagieren „und einen Haushalt aufstellen, der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt“. Zudem wolle man auch der Opposition, „ausreichend Zeit für die parlamentarischen Beratungen einräumen, bevor auch die Einzelpläne 32 und 60 abschließend im Haushaltsausschuss beraten werden“.

Zu den Haushaltsberatungen erklären die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann (Bündnis 90/Grüne), Rolf Mützenich (SPD) und Christian Dürr (FDP) dass es „Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen. Auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung nächste Woche werden andere Themen gesetzt.“

Der WDA wird sich wie bisher kontinuierlich mit den zuständigen haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen austauschen, um die weiteren Entwicklungen genau verfolgen zu können. Ziel ist es, die Anliegen der Deutschen Auslandsschulen entsprechend vertreten zu können.

Haushalt 2024: zum Hintergrund

Einen Tag vor Beginn der Bereinigungssitzung vom 16. November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass 60 Milliarden Euro aus dem sogenannten Klima- und Transformationsindex nicht wie geplant verwendet werden können. Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung. Die für den Abschluss der Bereinigungssitzung eigentlich vorgesehene Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz hatte der Haushaltsausschuss deswegen vertagt.

Eigentlich hatte der Haushaltsausschuss schon vergangenen Donnerstag, am 16. November 2023, in der sogenannten Bereinigungssitzung über den Haushaltsentwurf 2024 und das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz abstimmen wollen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der Ausschuss die finalen Beschlüsse über das Haushaltsgesetz, das Haushaltsfinanzierungsgesetz sowie zwei Einzelpläne kurzfristig vertagt. Den Großteil der Einzelpläne beriet der Ausschuss. Zudem hatten die Abgeordneten für vergangenen Dienstag eine Expertenanhörung angesetzt.

Ein konkreter zeitlicher Fahrplan zur Beschließung des Haushalts 2024 steht derzeit noch aus.

Weitere Informationen

WDA-Detailbericht zum Haushaltsentwurf 2024 und Schulfonds

Helpdesk