Die vorläufige Haushaltsführung soll 2025 eingeführt werden. Bild: Blick auf den Bundestagsadler. Reichstagsgebäude, Plenarsaal, Berlin. Fotorechte: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / phototek.
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Der Haushaltsausschuss hat mitgeteilt, dass die vorläufige Haushaltsführung 2025 greifen wird, aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im kommenden Jahr. Die vorläufige Haushaltsführung stellt sicher, dass der Bund nicht zahlungsunfähig ist, sondern auf Grundlage von Artikel 111 im Grundgesetz allen Verpflichtungen nachkommen kann.
Die vorläufige Haushaltsführung sei in Deutschland geübte Praxis, wie sie etwa nach jeder Bundestagswahl gilt, so Frau Papenbrock. Diese vorläufige Haushaltsführung werde für 2025 momentan vorbereitet. Unter anderem müsse das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darlegen, welche Haushaltsansätze für das nächste Jahr maßgeblich seien. Für die Zuwendungen werden (prozentual) Teilbeträge der Gesamt-Haushaltsansätze vom BMF freigegeben. Dies werde auch für Mittlerorganisationen maßgeblich sein. Sobald dieser Rahmen gesteckt sei, werde auch das Auswärtige Amt näher Auskunft geben können, so Papenbrock.
Freiwillige finanzielle Förderung bleibt ungewiss
Wie der WDA berichtete, sieht der Haushaltsentwurf 2025 eine starke Reduzierung der freiwilligen finanziellen Förderung um über 65 % vor (Titel Zuwendungen an Schulen im Ausland). Die darin verbliebenen 10 Mio. Euro freiwilliger finanzieller Förderung sind laut Auswärtigem Amt aber bereits gebunden und daher würden die Deutschen Auslandsschulen aktuell für 2025 gar keine freiwillige finanzielle Förderung erhalten. Der WDA setzt sich permanent in Gesprächen mit der Bundesregierung und den fördernden Stellen für eine auskömmliche Förderung der Deutschen Auslandsschulen ein. Dies schließt die freiwillige finanzielle Förderung der Deutschen Auslandsschulen ein, die als Zuwendungen freiwillige Leistungen des Bundes sind.
Vor diesem Hintergrund teilte Papenbrock in ihrem Schreiben an den WDA mit: ”Ich darf Ihnen sagen, dass auf Ebene der Berichterstatter für den Etat des Auswärtigen Amtes in Teilen Einigkeit bestand, die freiwillige Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufzustocken.” Sie erklärt in dem Schreiben weiter, dass zudem das Auswärtige Amt mit einem Maßgabebeschluss aufgefordert werden sollte, die finanzielle Ausstattung der Deutschen Auslandsschulen kritisch zu prüfen und dahingehend auch die angebotenen Schulabschlüsse standortabhängig zu evaluieren. Mit dem fehlenden Beschluss zum Bundeshaushalt 2025 werde dieses Vorhaben nun jedoch nicht beschlossen werden können.
“Hinfällig sind diese Pläne jedoch nicht. Die SPD-Fraktion im Bundestag wird sich auch künftig für die Arbeit der Deutschen Schulen im Ausland einsetzen. Und selbstverständlich mache ich mich auch persönlich weiterhin für Ihre Belange stark”, so Papenbrock in dem Schreiben an den WDA.
Papenbrock bringt sich kontinuierlich für die Deutschen Auslandsschulen ein. Das wurde zuletzt in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 klar sichtbar. Als ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss ist Papenbrock zuständig für den Etat des Auswärtigen Amts, darunter der Schulfonds. Sie ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags. Sie gewann das Direktmandat für den Wahlkreis Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I.