Bedingungen für Corona Notfallhilfe 2021 zeichnen sich ab

Geringe Rücklagen dürfen bei der Notfallhilfe 2021 unangetastet bleiben. Das erfuhr der WDA-Vorstand in einer gemeinsamen Videokonferenz mit dem Verwaltungsleiterbeirat am 4. Februar 2021.

Die Notfallhilfe ist auf diese Legislaturperiode beschränkt, muss also bis vor der Bundestagswahl im September 2021 gewährt sein.

Weiter erfuhr der WDA-Vorstand, dass die Schulen der ZfA einen Verwendungsnachweis zur Corona Notfallhilfe 2020 vorlegen müssen. Der Termin dafür sei vom 30. Juni auf den 31. März vorgezogen worden. Zunächst müssten die Schulen eine Belegliste von allen Ausgaben und Einnahmen vorlegen. Davon würden dann stichprobenartig Originalbelege angefordert werden. Die weiteren Einzelheiten bespricht die ZfA mit dem Verwaltungsleiterbeirat.

Freiwillig geförderte Schulen sollen flexibler unterstützt werden

Bei der anstehenden Reform des Auslandsschulgesetzes unterstrichen die Verwaltungsleiter, wie wichtig eine flexible Förderung der Schulen sei. Die freiwillig geförderten Schulen sollten ja nach ihrem Bedarf finanzielle Zuwendungen erhalten. Hier müssten die unterschiedlichen Bedingungen der Sitzländer berücksichtigt werden.

Die Verwaltungsleiter betonten auch die Bedeutung der frühkindlichen Bildung an den Schulen. Der Kindergarten bindet künftige Schüler an die jeweilige Deutsche Auslandsschule. Die Verwaltungsleiter baten den WDA-Vorstand, hier im politisch-parlamentarischen Raum nachzufragen, wie die Förderung dieses Bereichs institutionalisiert werden kann. Als Beispiel wurde Frankreich genannt, wo künftig ab dem 3. Lebensjahr Schulpflicht besteht. Das sei eine Konkurrenzsituation mit den französischen Inlandsschulen, denen sich die Deutschen Schulen vor Ort stellen müssten.

Umsetzung des Versorgungszuschlags soll sich bessern

Beim Thema Versorgungszuschlag für beurlaubte, verbeamtete Ortslehrkäfte wünschen sich die Verwaltungsleiter nun eine schnelle operative Umsetzung. Es seien an den Schulen schon Besetzungsverfahren für offene Lehrerstellen wegen diesem Punkt gescheitert. Nach WDA-Informationen gilt weiter das Schreiben der Kultusministerkonferenz an die Schulleiter vom 20. Oktober 2020. Ein eigenes Antragsformular existiert bisher nicht. Der Antrag kann formlos durch die Lehrkräfte bei der jeweiligen für die Beurlaubung zuständigen Behörde in Deutschland gestellt werden.

Auslandsschulen bei Corona Impfstoff nicht vergessen

Schließlich baten die Verwaltungsleiter den WDA auch um Untersützung bei der Frage, wie Deutsche Auslandsschulen mit Corona Impfstoffen versorgt werden können. Der WDA-Vorstand wird sich dafür einsetzen, dass das Personal der Deutschen Auslandsschulen hier angemessen mit berücksichtigt wird. Insbesondere zu anderen Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, wie zum Beispiel dem Goethe-Institut, dürften die Auslandsschulen nicht benachteiligt werden.

Den WDA vertraten die Vorstände Dr. Peter Fornell (Vorsitzender), Gabriele Bunzel Khalil (stv. Vorsitzende), Friederike Gribkowsky und Ludwig Johannsen sowie der Geschäftsführer Thilo Klingebiel. Grundlage für den fortlaufenden Austausch mit den Beiräten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist ein Beschluss der WDA-Mitgliederversammlung vom Sommer 2019. Das Gespräch fand in offener und konstruktiver Atmosphäre statt. Die Gespräche werden fortgesetzt.

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