Das Parlamentarische Frühstück des WDA fand bereits zum zweiten Mal statt. Auf dem Bild geht WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel auf Zahlen zu den Auslandsschulen ein. Bild: WDA.
Am Parlamentarischen Frühstück nahmen Bundestagsabgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Büros der Christlich Demokratischen Union Deutschlands und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CDU/CSU), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) teil. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) dankt allen Teilnehmenden für den Austausch und ihr Interesse an den Anliegen der Schulträger.
Teilgenommen haben von politischer Seite (in alphabetischer Reihenfolge):
- Knut Abraham, CDU/CSU, MdB, Mitglied Auswärtiger Ausschuss, stellv. Mitglied Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Robin Bangard, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro MdB Ellen Demuth
- Wolfgang Dahler, CDU/CSU, MdB, Obmann Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Nancy Faeser, SPD, MdB, Mitglied Auswärtiger Ausschuss, Mitglied Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (UAKBP)
- Katharina Fichtenau, Bündnis 90/Die Grünen, Referentin für Haushaltspolitik, Büro MdB Jamila Schäfer
- Maya Harnisch, SPD, Mitarbeiterin Bundestagsbüro Nancy Faeser
- Stephan Mayer, CDU/CSU, MdB, Mitglied Auswärtiger Ausschuss, Mitglied UAKBP, Obmann UAKBP
- Beate Rieder, CDU/CSU, Büro MdB Ralph Edelhäußer
- Lisa Schmedkord, Bündnis 90/Die Grünen, Referentin AKBP, Büro MdB Claudia Roth
Der WDA gibt den Schulträgern der Deutschen Auslandsschulen bei solchen Gesprächen unmittelbar eine starke Stimme in Berlin und zeigt, welche Folgen politische Entscheidungen für ihre Schulen haben.
Planungssicherheit über die gesamte Schullaufbahn schaffen
Bereits 2019 hielt der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung zur Stärkung des Auslandsschulwesens fest, dass Eltern mit der Wahl einer Deutschen Auslandsschule eine langfristige Bindung eingehen. Sie müssten darauf vertrauen können, dass die Schule während der gesamten Schullaufbahn ihrer Kinder stabil und auf hohem Qualitätsniveau arbeitet. Diese langfristige Orientierung müsse mit einer stabilen Förderung korrespondieren, so der Bundestag.
Die Förderung erfolgt überwiegend durch die Vermittlung von Lehrkräften aus Deutschland, die vom Bund direkt bezahlt werden.
Auslandsschulgesetz sieht Planungssicherheit vor
Das Auslandsschulgesetz aus 2014 ermöglicht Förderzeiträume von bis zu drei Schuljahren oder 36 Monaten. Die Deutschen Auslandsschulen haben seit 2025 jedoch nur noch einjährige Förderverträge erhalten. Der WDA setzt sich für Förderverträge über drei Jahre ein, damit Schulträger Personal, Unterricht und Gebühren verlässlicher planen können und auch Familien Sicherheit erhalten. Jährliche Vertragsabschlüsse erhöhen zudem den Verwaltungsaufwand und schwächen die Planungssicherheit, die das Auslandsschulgesetz schaffen soll.
Diese Planungssicherheit kommt auch Deutschland zugute: Die Schulen sichern Bildungswege für deutsche Familien im Ausland, vermitteln deutsche Sprache und demokratische Werte und führen zu anerkannten Abschlüssen. Ihre Absolventinnen und Absolventen können in Deutschland studieren, eine Ausbildung aufnehmen und als Fachkräfte tätig werden. Als Orte der Begegnung schaffen die Schulen langfristige Verbindungen zwischen Deutschland und ihren Sitzländern. Team Deutschland meint in diesem Sinne, dass Schulträger, Schulgemeinschaft, Politik und fördernde Stellen an einem Strang ziehen, um diese Beiträge zur Bildung, Wertevermittlung und Fachkräftesicherung dauerhaft zu ermöglichen.
Gesetzliche und freiwillige finanzielle Förderung verlässlich ausstatten
Neben der kurzen Vertragslaufzeit erschwert die Finanzierung den Schulträgern die Planung. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht 308,8 Millionen Euro für den Schulfonds vor, rund 9,4 Millionen Euro mehr als im Bundeshaushalt 2026. Die gesetzliche Förderung soll auf 219,71 Millionen Euro steigen. Die freiwillige finanzielle Förderung soll dagegen von 14,91 auf 14,77 Millionen Euro sinken. Eine höhere Gesamtsumme allein sichert die freiwillige Förderung nicht, wenn zugleich die Kosten der gesetzlichen Förderung wachsen.
Hier liegt ein strukturelles Problem: Steigende Inlandsgehälter für aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte erhöhen den Bedarf bei der gesetzlichen Förderung im Schulfonds. Wächst der Schulfonds nicht im nötigen Umfang mit, bleibt weniger Spielraum für die freiwillige Förderung. Der WDA fordert deshalb eine nachhaltige Ausstattung und Struktur des Schulfonds, die gesetzliche Ansprüche erfüllt und zugleich die freiwillige Förderung sichert. Zusätzliche Personalkosten dürfen nicht zulasten der Mittel gehen, mit denen Schulträger den laufenden Betrieb und bezahlbare Gebühren unterstützen.
Freiwillige Förderung sichert soziale Durchlässigkeit
Die freiwillige finanzielle Förderung hilft den gemeinnützigen Schulträgern, Schulgebühren erschwinglich zu halten. Sinkt sie, geraten die soziale Durchlässigkeit und durchgängige Bildungswege unter Druck. Die Schulen können dann schwerer offen für Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft bleiben. Der WDA sieht deshalb die vom Gesetzgeber geforderte soziale Durchlässigkeit bedroht.
Die Deutschen Auslandsschulen sind die Mittlerorganisationen mit dem höchsten Eigenanteil an der Finanzierung. Ihre gemeinnützigen Schulträger müssen die Mittel für den nachhaltigen Betrieb aufbringen, die über die staatliche Förderung hinaus nötig sind, so steht es im Auslandsschulgesetz. Deshalb erheben sie Schulgebühren. 2025 erwirtschafteten die gemeinnützigen Schulträger 71,5 % ihrer Gesamteinnahmen selbst. Gerade bei dieser hohen Eigenleistung ist die staatliche Förderung entscheidend, damit die Kosten nicht zu stark auf die Familien der Schülerinnen und Schüler übergehen. Der Auslandsschulkompass, eine regelmäßige Umfrage des WDA unter seinen Mitgliedern, zeigt den Druck: In der ersten Umfrage aus 2026 gaben 58 Prozent der teilnehmenden Schulen an, ihre Gebühren für das laufende Schuljahr bereits erhöht zu haben.
Auslandsschulgesetz: Geplante Änderung
Auf der WDA-Tagung im Mai 2026 kündigten das Auswärtige Amt und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen an, die Umsetzung des Masterplans des Auswärtigen Amtes weiterzuverfolgen und eine Anpassung des § 12 Auslandsschulgesetz (ASchG) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringen zu wollen.
Kern der geplanten Änderung ist der Wegfall der automatischen Dynamisierung der gesetzlichen finanziellen Förderung. Nach den vorgestellten Plänen soll die bisherige gesetzliche Bezugsgröße – das Inlandsjahresgrundgehalt der Bundesbesoldungsgruppe A 14 Stufe 8 – aus § 12 ASchG gestrichen und künftig ausschließlich in der Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Dort soll sie nach den bisherigen Ankündigungen „eingefroren“ werden. Wie dieser Mechanismus konkret ausgestaltet werden soll, konnte auch auf Nachfrage nicht erläutert werden.
Sollten Bezüge für Lehrkräfte weiter steigen, also Tariferhöhungen automatisch auch bei den vermittelten Lehrkräften im Auslandsschuldienst berücksichtigt werden, entstehen bei unveränderter Struktur des Schulfonds erhebliche zusätzliche Kosten, die kaum durch den Schulfonds abgedeckt werden könnten.
Das Bundesalimentationsgesetz, das u.a. eine Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BAlimentG) vorsieht, wirkt sich auf den Schulfonds aus.
Was die Deutschen Auslandsschulen benötigen
Der WDA bringt die Finanzierungsfragen auch nach dem Parlamentarischen Frühstück in die Haushalts- und Fachgespräche ein, damit Sinn und Ziel des Auslandsschulgesetzes umgesetzt werden:
- Planungssicherheit der Finanzierung für drei Jahre schaffen
- Mit verlässlicher Anzahl von Lehrkräften aus Deutschland die Qualität deutscher Bildung und Abschlüsse in der Welt sichern und den deutschen Charakter der Schulen wahren.
- Lehrkräfte aus Deutschland marktgerecht bezahlen durch Koppelung der Besoldung an das Inland
- Koppelung der finanziellen Förderung an Lehrergehalt im Inland, um Schulträgern die Anstellung von Lehrkräften aus Deutschland mit der Förderung zu ermöglichen
- Leistung durch Anspruchsförderung belohnen
Im WDA-Positionspapier zur 21. Legislaturperiode sind die übergeordneten Erwartungen nachzulesen:
- Erhöhung und Verstetigung der gesetzlichen und freiwilligen Förderung, da die Gehälter im Inland stetig steigen und damit auch der Schulfonds wachsen muss. Dafür sollten Personalverstärkungsmittel genutzt und der Fonds umstrukturiert werden.
- Einen Nothilfetopf, um Folgen globaler Krisen abzufedern.
- Zusätzliche Mittel für neue Aufgaben wie frühkindliche Bildung, Digitalität und Inklusion. Diese Bereiche dürfen nicht durch Umverteilung finanziert werden.
Zum Parlamentarischen Frühstück
Das Parlamentarische Frühstück des WDA fand nach September 2025 bereits zum zweiten Mal statt. Für den WDA waren Mitglieder des Vorstands und die Geschäftsführung vertreten: Heilke Daun (Vorsitzende), Dr. Richard Epstein (Schatzmeister), Ann Katrin Petersen Ramírez (Schriftführerin, online), Walter Brand (Vorstandsmitglied) sowie Geschäftsführer Thilo Klingebiel.
Die Veranstaltung fand in der Nähe von Brandenburger Tor und Bundestag im Herzen Berlins statt.
Der weitere Austausch mit den Abgeordneten wurde vereinbart.

Weitere Informationen
- Parlamentarisches Frühstück des WDA 2025
- Bundeshaushalt 2026 und Schulfonds
- WDA zur ersten Beratung des Haushalts 2027
- Auslandsschulkompass und Umfrageergebnisse
- Gemeinnützige Träger und Eigenfinanzierung
- Positionspapiere des WDA
- Auslandsschulkompass des WDA
- Bundestagsdrucksache 19/14818: Deutsches Auslandsschulwesen stärken, Seite 2
- Bundestag zum Haushaltsentwurf 2027, Einzelplan 05
- Auslandsschulgesetz, § 7: Fördervertrag und Förderzeitraum
- Auslandsschulgesetz, § 11: personelle Förderung
- Auslandsschulgesetz, § 12: finanzielle Förderung
