WDA-D&O-Versicherung
Für Führungskräfte ist das Risiko gestiegen, aufgrund beruflicher Pflichtverletzungen persönlich in Haftung genommen zu werden. Diese Entwicklung betrifft auch die Deutschen Auslandsschulen. Vor diesem Hintergrund bietet der WDA in Kooperation mit der AGCS SE eine D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) speziell für seine Mitgliedsschulen an. Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung lassen sich persönliche Haftungsrisiken weltweit absichern.
Zielgruppe:- ehrenamtliche Vorstände und Führungskräfte
- Mitgliedsschulen des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen
Vorteile auf einen Blick:- Maßgeschneiderte und umfassende Absicherung für die Deutschen Auslandsschulen
- Kontinuität des Versicherungsschutzes zum Vorversicherer
- Günstige Konditionen, schlanker Ausschlusskatalog
- Bereits drohende Ansprüche mitversichert
Häufige Fragen
Call to action:Im Downloadbereich finden Sie den Antrag, Versicherungsbedingungen und Flyer, um die Versicherung abzuschließen.
Ein einfaches, verlässliches und gerechtes System
Mit der D&O-Versicherung bei der Allianz Global Corporate & Specialty SE bietet der WDA ein internationales Versicherungsprogramm an. Diese Versicherung berücksichtigt auch die erweiterten versicherungsrechtlichen Anforderungen für sogenannte Non-Admitted-Länder (Verbotsländer). In diesen Ländern ist vorgeschrieben, dass dortige Risiken nur bei lokal lizenzierten Versicherern über einen entsprechend abzuschließenden Versicherungsvertrag abzusichern sind. In den Non-Admitted-Ländern werden nun zusätzlich zu einem weltweiten Hauptvertrag lokale Policen installiert, über die eine mögliche Schadensabwicklung erfolgen kann.
Das Konzept im Detail
Der WDA ist Versicherungsnehmer und Prämienschuldner des Hauptvertrags mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR (max. Schadenssumme pro Versicherungsperiode und allen versicherten Schulen). Der Verband erhebt von den teilnehmenden Schulen einen entsprechenden Prämienanteil.
Die Schulen treten als mitversicherte Gesellschaft dem Vertrag bei und werden in die Police aufgenommen. Dabei entscheidet die Versicherung über die Aufnahme auf der Grundlage des durch die Schule eingereichten Fragebogens.
Die Versicherung unterscheidet zwischen Schulen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und außerhalb des EWR. Für Länder außerhalb des EWR sind zusätzlich zum weltweiten Hauptvertrag lokale Policen zu installieren, über die eine mögliche Schadensabwicklung erfolgen kann.
Jede mitversicherte Schule profitiert von einem hohen Sublimit bis maximal fünf Millionen Euro.Das Ergebnis: ein wettbewerbsfähiger Preis für passgenauen Schutz.
Häufige Fragen
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