Finanzierung der Deutschen Auslandschulen mit Michael Leutert im Fokus

Partnerschaftlicher Austausch von Thilo Klingebiel, WDA-Geschäftsführer, mit Michael Leutert, Mitglied des Bundestags und des Haushaltsausschusses.

Geschäftsführer Thilo Klingebiel (1. v.l.) wurden von MdB Michael Leutert im Bundestag zu Gesprächen empfangen. Foto: WDA.

Am 25. Oktober 2019 traf WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel den Bundestagsabgeordneten Michael Leutert. Er ist Mitglied des Haushaltsausschusses unter anderem mit dem Arbeitsschwerpunkt Haushalt des Auswärtigen Amts. Hier ist Leutert der Berichterstatter für die Fraktion Die Linke. Der Haushaltsausschuss ist das zentrale Gremium im Deutschen Bundestag, der über den Bundeshaushalt und damit auch über die finanzielle Versorgung der Auslandsschulen berät. Der WDA pflegt regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedern des Ausschusses. Anknüpfend an die Vorstellung der Studie zur Wertschöpfung Deutscher Auslandsschulen und der Positionen zum Auslandsschulgesetz im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im vergangenen Januar, brachte der WDA die Positionen der freien, gemeinnützigen Schulträger ein. Anlässlich des Treffens erfolgte der Austausch zur Sicherung der Pensionsrückstellungen für Auslandslehrer und zur Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen durch die freien, gemeinnützigen Träger und die Förderung des Auswärtigen Amtes.

Beratungen zum Haushalt 2020 laufen

Derzeit sehen die Planungen eine leichte Absenkung der Mittel im Schulfonds um rund 2,95 Millionen Euro von 276,79 Millionen Euro auf 273,84 Millionen Euro vor. Die im Schulfonds enthaltenen „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß ASchulG“ bleiben mit 155,7 Millionen Euro gleich. Bei der Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ ergibt sich eine leichte Absenkung um 0,34 Millionen Euro auf 48,6 Millionen Euro. Bei den „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ ergibt sich eine leichte Absenkung um 0,41 Millionen Euro auf 33 Millionen Euro.

Der WDA setzt sich für eine verbesserte und nachhaltige Förderung der Deutschen Auslandsschulen ein

Die Deutschen Auslandsschulen sind eine erfolgreiche öffentlich-private Partnerschaft. Im Durchschnitt erhält jede Deutsche Auslandsschule eine öffentliche Förderung in Höhe von rund 28 Prozent der Gesamteinnahmen einer Deutschen Auslandsschule. 72 Prozent ihrer Mittel generieren die gemeinnützigen Schulträger jedoch eigenständig. 2017 waren dies insgesamt rund 484 Mio. Euro. Die öffentlich-private Partnerschaft im Auslandsschulwesen schafft durch relative geringe staatliche Investitionen einen hohen und nachhaltigen Effekt. Die Förderung der Schulen wirkt als Katalysator für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Mehr Mittel sind insbesondere für die Lehrerversorgung, die Gleichstellung der Abschlüsse, wie dem gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB), die Maßnahmen zur Inklusion und die Förderung von Sozialermäßigungen notwendig.

Versorgungszuschlag auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte übernehmen

Vor diesem Hintergrund haben die freie Schulträger schließlich ihren Appell erneuert: Die Übernahme des Versorgungszuschlags auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte aus Deutschland ist notwendig. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA), erneuerte seinen Appell an Bund und Länder, die aktuelle Chance für eine Einigung zu nutzen und das Problem der Übernahme des Versorgungszuschlages für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte zu lösen. Das gemeinsame Ziel ist die Zukunftsfähigkeit der Deutschen Auslandsschulen zu sichern. Der Versorgungszuschlag muss auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte übernommen und eine einheitliche Regelung für die Beurlaubung im dienstlichen Interesse für diesen Lehrertyp festgeschrieben werden. Diese Position vertrat der WDA regelmäßig auch gemeinsam mit den Lehrerverbänden.

Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert. Der WDA wird über die weiteren Beratungen des Bundeshaushalts berichten.

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