Bundeshaushalt 2018: Mehr Geld für Deutsche Auslandsschulen

Der Bundestag hat den Haushalt 2018 beschlossen. Die Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und die Deutschen Auslandsschulen werden für dieses Jahr erhöht.

Wie in der vergangenen Wahlperiode haben die Abgeordneten des Bundestags auch in der 19. Wahlperiode einen Unterausschuss „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ eingesetzt. (Foto: Marcel Schauer – Fotolia)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juli den Bundeshaushalt für das Jahr 2018 abschließend beraten und beschlossen. Mit der namentlichen Abstimmung des Plenums endete die traditionelle Haushaltswoche im Parlament. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für die entsprechende Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, die Oppositionsfraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Am Mittwoch, 4 Juli 2018, hatte das Parlament den Etat des Auswärtigen Amts beraten und verabschiedet. Das von Heiko Maas (SPD) geführte Auswärtige Amt kann damit 2018 knapp 5,45 Milliarden Euro ausgeben. Das sind rund 125 Millionen Euro mehr als im Jahr 2017 und 94 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf für 2018 ursprünglich vorgesehen. Beratung und Beschluss des Haushalts 2018 hatten sich durch die Bundestagswahl 2017 und die langwierige Regierungsbildung verzögert.

Mehr Geld für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Die Haushaltsmittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) steigen. Sie umfassen 2018 insgesamt gut 956 Millionen Euro, rund 50 Millionen mehr als im vergangenen Jahr. „Mit diesen zusätzlichen Mitteln verstärken wir die Arbeit unserer Mittlerorganisationen wie Goethe-Institut, Institut für Auslandsbeziehungen, Deutscher Akademischer Austauschdienst und Alexander-von-Humboldt-Stiftung“, sagte Michelle Müntefering, Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt. Zudem könne das „Netz der Partnerschulen im Ausland (PASCH)“ ausgebaut werden, erklärte die SPD-Politikerin.

Schulfonds des Auswärtigen Amtes wächst

Der Schulfonds des Auswärtigen Amtes weist im verabschiedeten Haushalt mehr Mittel als im Vorjahr aus. Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich. Er wächst 2018 insgesamt um 13 Millionen Euro auf 264,7 Millionen Euro an (2017: 251,7 Millionen Euro). Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung sah eine Erhöhung um zehn Millionen Euro vor; in der Bereinigungssitzung stockten die Haushälter des Bundestags den Schulfonds um weitere drei Millionen Euro auf. Laut Bundestagskreisen sollen sie in die Förderung des Schüleraustauschs und des Deutschunterrichts an Sprachbeihilfeschulen im PASCH-Netzwerk fließen.

Aus dem Etat des Auswärtigen Amtes kommt die Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich. (Foto: tomhanisch – Fotolia.com)

Mehr Deutsche Auslandsschulen mit Anspruch auf gesetzliche Förderung

Die im Schulfonds enthaltenen Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß Auslandsschulgesetz (ASchulG) steigen um 15 Millionen Euro, da mehr Deutsche Auslandsschulen einen Rechtsanspruch auf Förderung haben. Die Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ sinkt vor diesem Hintergrund um acht Millionen Euro.

Lösung beim Versorgungszuschlag in Sicht?

Die Position „Erstattungen für Versorgungslasten der Länder“ im Schulfonds umfasst 9,4 Millionen Euro. Im Vorjahr waren hierfür keine Mittel bereitgestellt. Diese Position könnte die Lösung des seit Jahren bestehenden Problems der Finanzierung des Versorgungszuschlags für beamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte bedeuten. Mitglieder des Bundestagsunterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (UAKBP) sprechen sich dafür aus, diese Mittel entsprechend zu verwenden.

Auslandslehrer und freie Schulträger erneuern Appell an Bund und Länder

Der WDA als Vertreter der freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutscher Auslandsschulen und der Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLIA) hatten im Vorfeld der Haushaltsberatungen ihren Appell an Bund und Länder erneuert, die aktuelle Chance für eine Einigung zu nutzen und das seit Jahren bestehende Problem der Übernahme des Versorgungszuschlages für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte zu lösen. Der Versorgungszuschlag belastet die freien Schulträger zunehmend, da sie aufgrund des Auslandsschulgesetzes verstärkt Ortslehrkräfte anwerben müssen.

Haushalt 2019 soll im Herbst beschlossen werden

Durch die langwierige Regierungsbildung hat sich die Haushaltsgesetzgebung verzögert. Deshalb hat das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause in in einer Sondersitzung am 6. Juli den Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 beschlossen. Im Herbst 2018 soll dann der Bundestag das Haushaltsgesetz für das kommende Jahr beraten und beschließen.

Video: Aussprache im Bundestag zum Haushalt 2018 des Auswärtigen Amtes

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