WDA-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 17.02.2023 den Entwurf eines Gesetzes sowie einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Ziel des Gesetzes und der Verordnung sei es, die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften zu vereinfachen, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu sichern. Der WDA wurde als Vertreter der Schulträger Deutscher Auslandsschulen in die Verbändeanhörung einbezogen und steuerte seine Stellungnahme bei. Er setzt sich dafür ein, dass alle Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Potenziale der Absolventinenn und Absolventen zu nutzen.

WDA-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung cover

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 17.02.2023 den Entwurf eines Gesetzes sowie einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Ziel des Gesetzes und der Verordnung sei es, die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften zu vereinfachen, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu sichern.

Vorhandene Potentiale nutzen

Aufbauend auf seiner Stellungnahme anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2018 unterstreicht der WDA in seiner Stellungnahme vom 07.03.2023 erneut, dass die Absolventinnen und Absolventen Deutscher Auslandsschulen ein bedeutendes Potential für die deutsche Wirtschaft haben. Sie sprechen Deutsch, sind mit der deutschen Kultur vertraut und hoch qualifiziert. Wer den Fachkräftemangel von morgen verhindern will, darf dieses Potential an hervorragend ausgebildeten, mehrsprachigen und die deutsche Kultur lebenden Schülern nicht vernachlässigen, sondern muss sie aktiv fördern und weiter an Deutschland binden. Die Deutschen Auslandsschulen prägen Bildungsbiografien junger Menschen, wie dies kein anderer Schultyp schafft.

Bundestag und Bundesregierung haben dies zuletzt insbesondere in folgenden Beschlüssen festgehalten:

Ferner hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Kurzbericht zum Thema Auslandsschulen und Fachkräftesicherung veröffentlicht. Die Autorinnen heben darin explizit die Bedeutung der Deutschen Auslandsschulen hervor, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Schließlich hat die deutsche Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem WDA unterstrichen, dass sie die Deutschen Auslandsschulen braucht.

Die Bedeutung der Deutschen Auslandsschulen sollte sich in folgenden zentralen Punkten in der gesetzlichen Regelung widerspiegeln:

  1. in allen Verfahren soll das Kriterium „Verfügt über Abschluss nach Auslandsschulgesetzes §2, Abs. 2“ als Vorteil für die Einwanderung gewertet werden. Dies gilt insbesondere für die Chancenkarte, wo dieses Kriterium mit vier Punkten bewertet werden sollte.
  2. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll erweiterte Grundlagen für die Stärkung von Schüleraustausch und Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern Deutscher Auslandsschulen gemäß § 2 ASchulG schaffen. Die Ausweitung des bisherigen §15 Abs. 7 auf Schulabsolventinnen und Schulabsolventen wird vom WDA ausdrücklich begrüßt. Der WDA unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, dass die Dauer des Praktikums bis zu 3 Monate betragen können sollte.
  3. Die Zustimmungsfreiheit bei der Visumerstellung für Schülerinnen und Schüler deutscher Auslandsschulen für Schülerinnen und Schüler deutscher Auslandsschulen ist zentral und muss erhalten bleiben. Diese vereinfachten Verfahren sollten nicht nur für alle Schülerinnen und Schüler mit Abschlüssen gemäß § 2 ASchulG gelten, sondern auch für Schüleraustausche und Betriebspraktika. Ferner sollte die Hürde, dass ausländische Studierende ein Sperrkonto vorweisen müssen, für Absolventinnen und Absolventen von Deutschen Auslandsschulen abgesenkt werden.
  4. Die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden wird vom WDA weiterhin als notwendig angesehen, um eine Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler und Absolventinnen und Absolventen sowie effiziente Verfahren zu gewährleisten.

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