Schüleraustausch: Aufenthaltsgesetz wird angepasst

Zum 1. August 2017 tritt eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft, für die sich der WDA seit Langem einsetzt: Eine Aufenthaltserlaubnis für den Schüleraustausch kann nun auch erteilt werden, wenn kein unmittelbarer Austausch erfolgt.

Der Bundestag hat mehrere Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen angepasst. Davon kann auch der internationale Schüleraustausch profitieren. (Foto: Marcel Schauer – Fotolia.com)

Am 1. August 2017 tritt eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft, die auch den internationalen Schüleraustausch erleichtert. Das Gesetz wurde insbesondere in einem entscheidenden Detail geändert. In Paragraf 16b heißt es nun im ersten Absatz: „Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schüleraustausch kann auch erteilt werden, wenn kein unmittelbarer Austausch erfolgt.“

Vor allem Schüler aus Südamerika betroffen

In den vergangenen Jahren war es immer wieder zur Ablehnung von Visa-Anträgen im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen durch Ausländerbehörden gekommen, wenn kein direkter gegenseitiger Austausch stattfand. Betroffen waren insbesondere Schulklassen aus Südamerika, vor allem aus Kolumbien.

Der WDA hatte die Thematik eng begleitet und zuletzt im September 2016 eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, die unter anderem diesen zentralen Punkt enthielt: Schülern Deutscher Auslandsschulen solle der Besuch Deutschlands ermöglicht werden, „ohne dass ein Gegenaustausch notwendig ist oder ein internationales Profil der Partnerschule gefordert wird“.

„Änderung schafft Klarheit“

„Die jetzige Änderung des Aufenthaltsgesetzes schafft hier Klarheit. Das ist ein wichtiger Schub für die Austauschprogramme der Deutschen Auslandsschulen und die Unterstützung ihrer Schülerinnen und Schülern“, kommentierte WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel.

Die Gesetzesänderung erfolgt im Rahmen verschiedener Anpassungen der Regelungen zur Einreise und zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen. Der Bundestag nahm Anfang März einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung mehrerer aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union an. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration“ wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde.

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