Nach der Verabschiedung des Auslandsschulgesetzes

Während die Regierungskoalition den Kompromiss lobt, fordert die Opposition schon jetzt Nachbesserungen in der nächsten Legislaturperiode. In den Reden zur der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag am letzten Donnerstag (vgl. Protokoll unten) wird deutlich, dass vor allem die Auflösung des überparteilichen Konsens im Unterausschuss für Auswärtige Kulturpolitik Anlass für einen deutlichen Schlagabtausch von Regierungskoalition und Opposition gibt.

Wille zur Änderung bei der Opposition schon in der nächsten Legislaturperiode

Angelika Krüger-Leißner (SPD) erinnerte in ihrer Rede daran, dass man sich einig war den Regierungsentwurf nachzubessern und die für die Aufnahme in die gesetzlich abgesicherte Förderung notwendige Abschlusshürde auf fünf Abschlüsse absenken wollte, wodurch statt 82 Schulen 89 und damit sieben mehr in die gesetzliche Förderung aufgenommen worden wären. Die Aufkündigung dieses Kompromisses durch die Verabschiedung des Gesetzes mit einer Abschlusshürde von 12 Abschlüssen bezeichnete sie als einen „ungeheuerlichen Vorgang“. Insbesondere sei die Planungssicherheit nicht erhöht, da das, was im Gesetz stehe, nicht mit einer langfristigen Finanzplanung unterlegt sei. In einem Schreiben, welches Sie unten herunterladen können, wendet sie sich an die Schulen, um die Ablehnung des Gesetzes durch die SPD zu begründen und erklärt hier ihr Ziel und das ihrer Fraktion, „in der nächsten Legislaturperiode für ein Auslandsschulgesetz zu kämpfen, dass den Namen auch verdient.“
Auch Frau Lukrezia Jochimsen (Die Linke) kritisierte das „Hauruckverfahren“ in dem sich die Koalition umentschieden hätte und ein „Zwei-Klassen-System“ einführe, in dem gesetzlich geförderte Schulen nicht gesetzlich geförderten Schulen gegenüber stünden. Für Bündnis 90/die Grünen fügte Claudia Roth hinzu, dass die Schulen, die nicht die gesetzlich abgesicherte Förderung sondern weiter die Förderung nach Zuwendungsrecht erhalten, nicht dem Risiko ausgesetzt werden dürften, „dass sie nur noch die Mittel erhalten, die von anderen, bevorrechtigten Schulen nicht aufgebraucht werden“. Nach Frau Roth, sei es „absehbar, dass das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode umgehend geändert und neu gefasst werden muss.“

Freude über einen tragfähigen Kompromiss bei den Regierungsparteien

Thomas Feist (CDU/CSU) betonte dem gegenüber: „Gerade die Vielzahl der Schwierigkeiten, die aus dem Weg geräumt worden werden konnte, macht diese abschließende Beratung zu einem sehr freudigen Ereignis.“ In Bezug auf die Entschließung des Bundestages von 2008 zu den Deutschen Auslandsschulen hob er hervor, dass das Gesetz genau die dort geforderte Planungssicherheit verbessere. Zudem würde mit dem Gesetz verdeutlicht, wie wichtig das deutsche Auslandsschulwesen als Eckpfeiler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sei und zeige, „das wir bereit sind, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen.“
Er stellte noch einmal gegenüber, dass nach dem ursprünglichen Entwurf, der 20 Abschlüsse vorsah, 45 von 140 Auslandsschulen einen Rechtsanspruch auf Förderung gehabt hätten, während der Kompromissvorschlag des Unterausschusses zu 89 anspruchsberechtigten Schulen geführt hätte. „Der Kompromissvorschlag mit zwölf Abschlüssen ergibt, dass 82 Schulen einen Förderanspruch haben. Insbesondere mit Blick auf den ursprünglichen Entwurf nenne ich das einen tragfähigen Kompromiss, den wir hier im parlamentarischen Verfahren erreicht haben“, so Feist.
Jürgen Klimke (CDU/CSU) ergänzte, dass in der Debatte um eine gesetzliche Regelung der Blick auf den Kostenrahmen nicht fehlen dürfe. „Besorgten Haushaltspolitikern sei versichert: In der Summe wird das Gesetz nicht zu Mehrausgaben führen und kann innerhalb der bisherigen Ausgabensätze finanziert werden“, so Klimke.
Auch Harald Leibrecht (FDP) erinnerte daran, dass „in Zeiten knapper Kassen (…) haushaltspolitische Erwägungen nicht unberücksichtigt bleiben“ dürfen und ein „tragbarer und guter Kompromiss“ gelungen sei. Es wäre schön gewesen, wenn man durch durch ein weiteres Absenken der erforderlichen Abschlüsse mehr Auslandsschulen unter das Gesetz hätte fassen können. „Nun bietet sich jedoch die Chance, zunächst einmal die Auswirkungen des Gesetzes an einer festgelegten Zahl von Schulen zu testen und zu evaluieren, um dann gegebenenfalls später den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern“, so Leibrecht.

Alle Schulen abzusichern, forderte nur der WDA

Der WDA, als Vertreter der gemeinnützigen Schulträger, hatte in den Anhörungen der verschiedenen Ausschüsse den Einsatz der verschiedenen Parteien für einen Kompromiss ausdrücklich gewürdigt, aber kontinuierlich gefordert sämtliche bisher geförderten und damit bewährten Deutschen Auslandsschulen einschließlich der frei getragenen DSD-Schulen bzw. Sprachbeihilfeschulen in die gesetzlich geregelte Förderung zu übernehmen.
Mit dem Auslandsschulgesetz wird das Ziel verfolgt, den freien Trägern der Deutschen Auslandschulen mehr Planungssicherheit bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages zu ermöglichen, indem die Aufwendungen für Lehrkräfte und die Zuwendungen über einen Zeitraum von drei Jahren gesichert werden. Die Förderung aus dem Schulfonds wird dadurch nicht mehr als Zuwendung, sondern auf der gesetzlichen Basis an die Schulträger erfolgen, ohne dass die eigentlichen Mittel ansteigen. Das Gesetz ist dadurch haushaltsneutral.

Deutsche Auslandsschulen – eine öffentlich-private Partnerschaft

In der öffentlich-privaten Partnerschaft von Bund, Ländern und den freien Trägern der Deutschen Auslandsschulen ist die öffentliche Förderung insbesondere über Lehrkräfte Voraussetzung dafür, dass die freien gemeinnützigen Träger ihren Eigenbeitrag von rund 400 Mio. EUR allein in 2011, im Durchschnitt 71% der Schulhaushalte, sowie Ihre ehrenamtliche Mitarbeit in diesen Pfeiler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik einbringen können. Katalysator für den Eigenbeitrag der freien Träger und die herausragende wirtschaftliche Autonomie der Deutschen Auslandsschulen ist die personelle und finanzielle Förderung des Bundes. Ohne einen Stamm an vermittelten verbeamteten Auslandsdienstlehrkräften und zusätzliche frei in Deutschland angeworbene Ortslehrkräfte, kann keine Deutsche Auslandsschule überhaupt deutsche Abschlüsse anbieten und die Anerkennung der KMK erlangen. Im Schulfonds des Auswärtigen Amtes ist die personelle Förderung ein Teil des Titels „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)“ (Titel 687 21) und die finanzielle Förderung ein Teil des Titels „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“ (Titel 687 22) und dort jeweils enthalten. Die Förderung konzentriert sich damit auf die Anforderungen, die der Staat selbst an die freien Träger für die Erfüllung seines Bildungsanspruches stellt.

Weltverband Deutscher Auslandsschulen

Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Dazu bündelt er das Wissen der lokalen Experten zu einem globalen Netzwerk. Er unterstützt seine Mitglieder bei ihren Aufgaben und fördert ihre Projekte mit gezielten Dienstleistungen. Er fasst ihre Einzelstimmen zu einer starken Position zusammen und vertritt gemeinsame Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den fördernden Stellen. Er ist wichtiger Ansprechpartner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und gestaltet diese aktiv mit.

WDA-Kommentar zur Debatte anlässlich der Verabschiedung des Auslandsschulgesetzes
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