Bundesfinanzministerium in Berlin (Foto: Jesse Dodds, Unsplash)
Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans sieht eine Absenkung des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amts vor. Er soll 2023 nominell um 14,35 Millionen Euro auf 286,37 Millionen Euro sinken. Der Schulfonds ist 2022 mit 300,7 Millionen Euro ausgewiesen. Verglichen damit beträgt die geplante Absenkung rund 4,8 Prozent. Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich.
Gesetzliche Förderung fällt ab, freiwillige Förderung sinkt leicht
Die im Schulfonds enthaltenen „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen“ gemäß Auslandsschulgesetz fällt um 12 Millionen Euro auf 165 Millionen Euro (2022: 177 Millionen Euro). Die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ sinkt nominell um 2 Millionen Euro auf 38 Millionen Euro (2022: 40 Millionen Euro). Mit diesem Posten werden zum Beispiel Zuwendungen zu den Betriebskosten der Schulen gezahlt. Im letzten Vor-Corona-Haushalt 2020 lag dieser Wert bei 43 Millionen Euro.
Die Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ bleibt wie im Vorjahr mit 44 Millionen Euro ausgestattet. Auch die Position „Erstattungen für Versorgungslasten der Länder“ im Schulfonds sinkt im Vergleich zum Vorjahr auf 14 Millionen Euro (2022: 14,9 Millionen Euro). Diese Mittel sichern unter anderem den Versorgungszuschlag für beamtete beurlaubte Ortslehrkräfte.
Verabschiedung des Haushalts Ende November
Die erste Lesung des Bundeshaushaltes vom 6.-9.09.2023 im Deutschen Bundestag geplant. Danach wird die Vorlage an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die viertägige zweite Beratung des Haushalts im Plenum soll vom 22.- bis 25. November stattfinden. Die dritte Lesung und Verabschiedung des Haushalts ist am 25. November vorgesehen.
Mehr Informationen
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 vom 05.08.2022 (PDF)