Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 1.März in Kraft getreten: Potentiale Deutscher Auslandsschulen nutzen

Es schafft die Grundlage für die Ausschöpfung der Potentiale der Deutschen Auslandsschulen durch Studium, Ausbildung für Absolventen und Betriebspraktika für Schüler in Deutschland.

Die Deutschen Auslandsschulen begrüßen die Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Foto: Daniel Ernst

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Rahmenbedingungen für die Ausschöpfung der Potenziale der Deutschen Auslandsschulen. Das Gesetz sieht vor, dass Absolventen Deutscher Auslandsschulen nach Deutschland kommen können, um sich einen Ausbildungsplatz (Aufenthaltserlaubnis von bis zu 6 Monaten) oder einen Studienplatz (Aufenthaltsdauer bis zu 9 Monate) zu suchen. Damit ebnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Weg für die hoch qualifizierten Absolventen Deutscher Auslandsschulen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland. Es wird künftig keine Beschränkung mehr auf Engpassberufe oder eine Vorrangprüfung geben, bei der untersucht wird, ob auch Deutsche oder andere EU-Bürger für eine Stelle infrage kommen.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat schreibt hierzu explizit: „Liegt ein Arbeitsvertag vor, können Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung einreisen. Die Arbeitsplatzsuche wird für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen neu vorgesehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Fachkraft über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen, und ihren Lebensunterhalt während der Suche eigenständig sichern kann. Die Möglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche wird insbesondere für Absolventen deutscher Auslandsschulen geschaffen.“ Dafür hatte sich der WDA nachdrücklich eingesetzt.

Betriebspraktika in Deutschland
Entsprechend der Forderung des WDA, schafft die Neufassung der Beschäftigungsverordnung darüber hinaus die Grundlagen für Betriebspraktika von Schülern Deutscher Auslandsschulen. Schülerinnen und Schüler deutscher Auslandsschulen erhalten die Möglichkeit, in Deutschland ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein Praktikum mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen zu absolvieren. Sie können damit bereits einen Einblick in die Arbeitswelt und das Leben in Deutschland und dadurch eine bessere Grundlage für die Entscheidung erhalten, ob sie später eine betriebliche Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland aufnehmen wollen. Die Zustimmungsfreiheit bei der Visumerstellung für Absolventen deutscher Auslandsschulen nach § 34 Abs. 5 der Aufenthaltsverordnung sowie die Zustimmungsfreiheit durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 7 der Beschäftigungsverordnung für Absolventen deutscher Auslandsschulen bleibt ferner erhalten.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen, Dr. Peter Fornell: „Die Neuregelung schafft nun vor allem Verbesserungen für diejenigen Absolventen, die einen Ausbildungsberuf in Deutschland erlernen möchten. Für Absolventen, die an einer Deutschen Auslandsschule die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, besteht bereits die Möglichkeit, ein Studium in Deutschland aufnehmen zu können. Wir versprechen uns schließlich insgesamt eine Verbesserung und Vereinfachung des Prozesses bei der Erteilung von Visa für unsere Absolventen.“

Arbeitgeber in Deutschland weisen kontinuierlich auf den Mangel an Nachwuchskräften hin. Hier können die Deutschen Auslandsschulen einen wichtigen Beitrag leisten, den Fachkräftemangel mit ihren hervorragend ausgebildeten Absolventen zu lindern.

WDA begleitete Gesetzgebungsprozess

Der WDA hat den Gesetzgebungsprozess nachhaltig begleitet und sich erfolgreich für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Ausschöpfung der Potenziale der Deutschen Auslandsschulen eingesetzt. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes wurde ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. In Zukunft sollten noch mehr Barrieren bei der Anerkennung von Abschlüssen Deutscher Auslandsschulen zur Qualifikation für Studiengänge und Ausbildungen abgebaut werden. Der WDA wird sich hier weiterhin für die Interessen der Deutschen Auslandsschulen sowie seiner Absolventinnen und Absolventen und Schülerinnen und Schüler einsetzen.

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