Bundesrat stimmt für Auslandsschulgesetz

Nach dem der Bundestag das Auslandsschulgesetz bereits verabschiedet hatte, erhebt der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Auslandschulgesetz. Amtlich wird das Gesetz nun nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Damit wird erstmalig eine gesetzliche Grundlage für die personelle und finanzielle Förderung Deutscher Auslandsschulen begründet.

„Am Auslandsschulwesen zeigt sich beispielhaft, was Bund und Länder in der Bildungspolitik bewegen können, wenn sie vertrauensvoll zusammenarbeiten“, würdigte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, die Unterstützung des Bundesrates. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, erklärte: „Mit dem heutigen Tag sichern wir auf Dauer die Attraktivität der Deutschen Schulen im Ausland. Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz als vorrangiges Instrument der Förderung der deutschen Sprache im Ausland bestätigt.“

Verwaltungsvereinbarung soll zeitnah abgeschlossen werden

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 3.Mai 2013 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung grundgesetzgemäß Stellung genommen. Diese enthält die Eckpunkte für die im Einvernehmen mit den Bundesländern zu vereinbarende Verwaltungsvereinbarung. Darüber hinaus wurden Modifikationen bezüglich der vorgesehenen Förderfähigkeit der Deutschen Auslandsschulen verlangt. 
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz in seiner Sitzung am 13. Juni 2013 nach Maßgabe von Änderungen angenommen.

Vor der nun erfolgten Abstimmung im Bundesrat hatten der federführende Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und der Finanzausschuss dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Der Finanzausschuss empfahl darüber hinaus, die Annahme einer Entschließung, in der zum Ausdruck gebracht wird, dass die Verwaltungsvereinbarung zeitnah zur Verabschiedung des Gesetzes abgeschlossen wird.

Das Auslandsschulgesetz wird nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Deutsche Auslandsschulen – eine öffentlich-private Partnerschaft

In der öffentlich-privaten Partnerschaft von Bund, Ländern und den freien Trägern der Deutschen Auslandsschulen ist die öffentliche Förderung insbesondere über Lehrkräfte Voraussetzung dafür, dass die freien gemeinnützigen Träger ihren Eigenbeitrag von rund 400 Mio. EUR allein in 2011, im Durchschnitt 71% der Schulhaushalte, sowie Ihre ehrenamtliche Mitarbeit in diesen Pfeiler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik einbringen können. Katalysator für den Eigenbeitrag der freien Träger und die herausragende wirtschaftliche Autonomie der Deutschen Auslandsschulen ist die personelle und finanzielle Förderung des Bundes. Ohne einen Stamm an vermittelten verbeamteten Auslandsdienstlehrkräften und zusätzliche frei in Deutschland angeworbene Ortslehrkräfte, kann keine Deutsche Auslandsschule überhaupt deutsche Abschlüsse anbieten und die Anerkennung der KMK erlangen. Im Schulfonds des Auswärtigen Amtes ist die personelle Förderung ein Teil des Titels „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)“ (Titel 687 21) und die finanzielle Förderung ein Teil des Titels „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“ (Titel 687 22) und dort jeweils enthalten. Die Förderung konzentriert sich damit auf die Anforderungen, die der Staat selbst an die freien Träger für die Erfüllung seines Bildungsanspruches stellt.

Weltverband Deutscher Auslandsschulen

Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Dazu bündelt er das Wissen der lokalen Experten zu einem globalen Netzwerk. Er unterstützt seine Mitglieder bei ihren Aufgaben und fördert ihre Projekte mit gezielten Dienstleistungen. Er fasst ihre Einzelstimmen zu einer starken Position zusammen und vertritt gemeinsame Interessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und den fördernden Stellen. Er ist wichtiger Ansprechpartner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und gestaltet diese aktiv mit.

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