Auslandsschulgesetz in der Debatte

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird deutlich, dass die Notwendigkeit eines Auslandsschulgesetzes anerkannt wird, aber Nachbesserungen eingefordert werden.

Staatsministerin Pieper machte im Rahmen Ihres Debattenbeitrages darauf aufmerksam, dass das Auslandsschulgesetz ein Wunsch der Fraktionen des gesamten Bundestages gewesen sei, den die Bundesregierung nun umgesetzt habe. Sie hob die Wichtigkeit der Rechtssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen hervor und die im Rahmen eines Eckpunktepapiers mit den Ländern verbindlich geregelte Übernahme des hälftigen Versorgungszuschlages durch das Auswärtige Amt. Sie machte aber auch deutlich, dass das Auslandsschulgesetz noch im Parlament diskutiert werde.

Dr. Peter Gauweiler (CSU), Vorsitzender des Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik gratulierte Pieper zum Erfolg der Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett. Dies sei ein großer Erfolg. Gleichzeitig stellte er jedoch heraus, dass dies nicht heiße, „dass wir jetzt keine Verbesserungsvorschläge machen würden. Zum Teil sind dies solche, die Sie offen oder verdeckt schon selber gefordert haben.“ Dazu würden die PASCH-Schulen gehören, und die Gestaltung des Kreises der Deutschen Auslandsschulen, die unter die gesetzliche Regelung fallen. „Die vielen kleinen Auslandsschulen“ dürften hier nicht herausfallen. Derzeit enthält das Gesetz eine Regelung, nach der der Förderanspruch an eine Abschlusszahl von 20 gekoppelt ist. Gauweiler machte anhand der DS Teheran deutlich, was dies bedeute: „Ich halte es für einen kulturellen, zivilisatorischen Erfolg, dass vorletztes Jahr, vor 20 Monaten, zum ersten Mal seit über 30 Jahren wieder ein deutsches Abitur in Teheran angeboten worden ist und, dass hier 13 Schülerinnen und Schüler mit Erfolg dran beteiligt waren. Wir müssen, wir können dieses Gesetz nicht so zuschneiden, dass ganze solche kleinen Schuleinheiten davon nicht mehr erfasst werden würden. Sondern da ist ein anderer Konstruktionsschlüssel erforderlich, als wenn ich eine Schule in Tempelhof oder in München Bogenhausen organisieren und gliedern möchte.“
Schließlich appellierte er an die Abgeordneten aller Fraktionen, dass es ein großer gemeinsamer Erfolg wäre, wenn es trotz Wahlkampf geschafft würde, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Für die SPD machte Edelgard Buhlman deutlich, dass es nicht angehe, dass nur ein Drittel der Schulen unter die gesetzlich abgesicherte Förderung fallen würden. Dies sei wirklich „die falsche Politik.“ Sie betonte weiterhin die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Gemeinwohlorientierung und kritisierte, dass es auch nicht angehe, dass die Qualität der deutschen Schulen leide, weil immer weniger Lehrer auch aus Deutschland dort tätig seien, die die deutsche Kultur vermitteln würden.
Wie Gauweiler wendete Sie sich schließlich an alle Fraktionen mit Ihrem Appell: „wenn wir wollen, dass die Deutschen Schulen weiterhin diese hohe Anerkennung finden, diese hohe Wertschätzung haben, wirklich dazu beitragen das Deutschland als Kulturnation im Ausland dann auch Wertschätzung erlebt, dann muss dieser Gesetzentwurf verändert werden, und da baue ich auf Sie alle.“

Die Positionen des WDA

Der WDA hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er die Initiative konstruktiv unterstützt. Bereits am 28.11.2012 reichte er eine detaillierte Stellungnahme ein und machte dort zentrale Vorschläge, um das Auslandsschulgesetz weiter so zu gestalten, dass es die genannten Ziele erreicht. Wesentlich dafür, dass das Markenzeichen „Deutsche Auslandsschule“ auch in Zukunft als Qualitätsbegriff bestehen und im internationalen Bildungswettbewerb erfolgreich bleiben kann, ist das Bekenntnis und die Unterstützung von Bund und Ländern in der öffentlich-privaten-Partnerschaft mit den freien Schulträgern.

Dieses Bekenntnis von Bund und Ländern zur gemeinsamen Verantwortung für die Deutschen Auslandschulen sollte sich insbesondere in der gesetzlichen Regelung der folgenden Punkte wiederspiegeln:
1. in der Übernahme aller bisher geförderten Schulen in die gesetzlich geregelte Förderung
2. in der gesetzlichen Absicherung aller bisher geförderten Abschlüsse
3. in der Regelung der Übernahme der Pensionsrückstellungen für Auslandsdienstlehrkräfte und beurlaubte beamtete Ortslehrkräfte
4. in der Einrichtung eines Fachbeirates für eine institutionelle Zusammenarbeit im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft wie er beispielsweise auch vom BMBF zu den Deutschlandstipendien erfolgreich eingerichtet worden ist (http://www.deutschland-stipendium.de/de/2112.php).

Das deutsche Auslandsschulwesen ist durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und den Trägern der Deutschen Auslandsschulen geprägt. Die freien Schulträger finanzieren im Durchschnitt 80% ihrer Haushalte selbst. Diese erfolgreiche öffentlich-private Partnerschaft sollte durch den kontinuierlichen Austausch der beteiligten Seiten im Rahmen dieses Fachbeirates zum Ausdruck kommen. Eine verlässliche Förderung der Schulträger ist dabei der Katalysator für die Konsolidierung und Entwicklung des Netzwerkes Deutscher Auslandsschulen.

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