So ist zukünftig ein Zielerreichungsfaktor vorgesehen, bei dem die durchschnittlich erreichten Abschlusszahlen den geförderten Unterrichtsaufwand beeinflussen. Darüber hinaus liegen detailliertere Vorstellungen vor, wie die geplante überjährige Förderung durchgeführt werden soll. So soll das Budget für drei Jahre gewährt und alle zwei Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Dadurch soll eine kontinuierliche Förderung erreicht und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden. Als Voraussetzung werden ein Finanzierungsplan pro Schuljahr und eine Testat eines Wirtschaftsprüfers von den Schulen verlangt werden. Schließlich sollen besondere Sachverhalte an den Schulen durch einen Standortfaktor in die Förderung mit einfließen.
Die neuen Förderstrukturen und insbesondere die geplante überjährige Förderung und die Nichtanrechnung der Rücklagen der Schule stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums und des Bundesrechnungshofes.
Die Präsentation der ZfA finden Sie im internen Bereich der Website.
Anlässlich der Schulleitertagung wurde der WDA von Klaus-Dieter Klein, Mitglied des Vorstandes, und Thilo Klingebiel, Geschäftsstellenleiter, vertreten. Mit dem Vortrag „Services für Schulen und Schulleiter“ stellten sie die Leistungen des WDA dar und informierten die Schulleiter insbesondere über Haftungsfragen bei Leitungsfunktionen.
Schulleitertagung – Stand Reformkonzept
Anfang Januar fand die diesjährige Schulleitertagung im Auswärtigen Amt in Berlin statt. Hier wurden die neueste Version des Reformkonzeptes vorgestellt, die neue Bestandteile bzw. Entwicklungen enthält.