Berlin, 18. Dezember 2019. Den Anspruch auf gesetzliche Förderung auf alle Deutschen Auslandsschulen ausweiten und den Haushaltsvorbehalt im Auslandsschulgesetz streichen: Das sind die Kernforderungen der offiziellen Stellungnahme des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen (WDA) anlässlich der derzeit laufenden Evaluation des Auslandsschulgesetzes.
„Neben der Streichung des Haushaltsvorbehalts fordern wir auch eine Ausweitung der Förderung auf alle Deutschen Auslandsschulen und ein Ende der ‚Zweiklassengesellschaft‘ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen. Alle anerkannten Deutschen Auslandsschulen haben sich bewährt und ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen“, so Dr. Peter Fornell, Vorstandsvorsitzender des WDA. Fornell weiter: „Es ist ein wichtiges Zeichen, das der Bundestag mit seinem Beschluss zur Stärkung des Deutschen Auslandsschulwesens vom 7. November 2019 den Prüfauftrag erteilt hat, wie der Anspruch auf eine gesetzliche Förderung auf alle Deutschen Auslandsschulen ausgeweitet werden kann.“ Die Förderzahlen zeigen, dass rund ein Viertel der Schulen keinen Anspruch auf gesetzliche Förderung hat (36 von 140 der Schulen). Nicht die gesetzliche, sondern die zusätzliche freiwillige Förderung über Zuwendungen bleibt die Regel. Das Auslandsschulgesetz bleibt damit weiterhin noch ein Kompromiss.
Thema Versorgungszuschlag endgültig lösen
Insgesamt hat der WDA zusammen mit seinen Mitgliedsschulen 20 Forderungen zur Anpassung des Gesetzes formuliert. Dazu gehört insbesondere, den Versorgungszuschlag auch für verbeamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte zu übernehmen. Bisher wird dieser Lehrertyp bei der Altersvorsorge benachteiligt, das erschwert die Lehrergewinnung der Schulen. Der WDA begrüßt die erstmalige Bereitstellung der Mittel dafür im Bundeshaushalt 2020. Jetzt muss auch die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kommen, damit der Versorgungszuschlag wie angekündigt ab dem Schuljahr 2020/21 für beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer je hälftig von Bund und Ländern übernommen werden kann.
Stärkung der Selbstverwaltung der Schulen gefordert
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Selbstverwaltung sowie Anerkennung der rechtlichen und ganzheitlichen Verantwortung der Schulträger. Freie, gemeinnützige Trägervereine gründen und führen die Deutschen Auslandsschulen, Bund und Länder fördern sie. Die Förderung durch Bund und Länder wirkt als Katalysator der Auslandsschularbeit, die auf einem starken ehrenamtlichen Engagement aufbaut. Die Träger erwirtschaften im Schnitt 72 Prozent ihrer Mittel eigenständig über Schulgelder. Die Schulträger gehen vor Ort langfristige Verpflichtungen gegenüber Schülern, Eltern und Lehrkräften ein.
Fachbeirat nach Vorbild des Deutschlandstipendiums einrichten
Die Kooperation der fördernden Stellen und der Schulträger sowie weiterer Interessengruppen, sollte in einem Fachbeirat nach dem Vorbild des Gesetzes zu den Deutschlandstipendien verankert werden. Um die gemeinsamen Ziele effizienter und effektiver erreichen zu können, benötigt die Zusammenarbeit in der öffentlich-privaten Partnerschaft zwischen freien Schulträgern und fördernden Stellen eine Institutionalisierung.
Die Stellungnahme liegt den fördernden Stellen zur Kenntnis vor und wurde in das offizielle Evaluationsverfahren des Auswärtigen Amts eingebracht. Das Auswärtige Amt evaluiert derzeit nach 2016 zum zweiten Mal das Auslandsschulgesetz. Kern der Evaluation ist eine Befragung aller Deutscher Auslandsschulen. Darüber hinaus wurde auch der WDA für die Evaluation interviewt. Das Auswärtige Amt hat die Ergebnisse für Ende 2019 / Anfang 2020 angekündigt.
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