Spezielles WDA-Unfallversicherungskonzept
Die Kröger & Kubek OHG und der WDA haben ein Unfallversicherungskonzept entwickelt, das eine umfangreiche Absicherung für Schüler und Mitarbeiter der Deutschen Auslandsschulen in Europa anbietet.
Wie schnell kann ein Unfall passieren…?
Sei es beim Spielen auf dem Schulhof,
oder aber auf dem Weg von der Schule nach Hause…Meistens passiert ein Unfall unerwartet und unverhofft.
Oft ohne großen Folgen. Ab und an jedoch mit großen
Einschnitten für das weitere Leben.Wie gut ist es dann, wenn man richtig versichert ist!
Zielgruppe:Absichern können sich Mitgliedsschulen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Vorteile auf einen Blick:Einheitlicher Schutz für Schüler und Mitarbeiter der Dt. WDA Schulen im Europäischen Wirtschaftsraum.
Call to action:Sie haben Fragen? Die Agentur Kröger & Kubek OHG hilft Ihnen gerne weiter.
Konzept
Im Ausland lebende Schüler und Arbeitnehmer fallen i.d.R. nicht unter den in Deutschland üblichen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft bzw. der Landesunfallkassen. Ein umfänglicher Unfallschutz an Deutschen Schulen im Ausland wird in den meisten Fällen nicht angeboten. Im Falle eines Unfalls, der zu einem bleibenden Schaden (Invalidität) führen kann, kommt es daher zu Benachteiligungen im Vergleich zu Deutschland.
Die Kröger & Kubek OHG und der WDA haben ein Unfallversicherungskonzept entwickelt, das eine umfangreiche Absicherung für Schüler und Mitarbeiter der Deutschen Auslandsschulen in Europa anbietet.
Einige Beispiele
- In der Schulpause spielen Kinder mit Stöcken. Durch unachtsames Verhalten wird ein Kind am Auge verletzt.
Folge: Verlust des Augenlichts auf einem Auge. (Invalidität 50% laut Gliedertaxe).
Bei 50% Invalidität leistet das WDA-Unfallkonzept bereits 100% der Invaliditätsleistung
(in der Variante 2 sind es 50.000 €). Bei 100% Invalidität werden 350% der Invaliditätsleistung geleistet. - Ein Schüler bricht sich während des Wandertags das Bein und muss mit einem Hubschrauber in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert werden. Bergungskosten bis 10.000 € werden übernommen.
- Auch ein Zeckenbiss gilt als Unfall.
- Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung, z.B. während des Sportunterrichts, Gliedmaßen, Gelenke oder die Wirbelsäule verrenkt werden oder Muskeln, Sehnen, Bänder
gezerrt oder gerissen werden und daraus ein Invalidität entsteht.
Voraussetzungen
- Absichern können sich Mitgliedsschulen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
- Der WDA ist Versicherungsnehmer und Prämienschuldner des Hauptvertrages.
Der Verband erhebt von der teilnehmenden Schule den entsprechenden Prämienanteil. - Die Schule tritt als mitversicherte Gesellschaft dem Vertrag bei,
wird in die Police aufgenommen und profitiert von den umfangreichen Leistungen. - Dazu muss die Schule die Beitrittserklärung zur Unfallversicherung gegenüber dem WDA ausfüllen.
HIER können Sie sich die Beitrittserklärung ansehen, digital unterschreiben und gleich an uns zurücksenden. - Die Höhe des Prämienanteils ergibt sich aus der Anzahl der zu versichernden Personen
(Schüler, Lehrer und sonstiges Schulpersonal). - Die Sonderkonditionen dieser Versicherung gelten nur für Mitglieder des WDA.
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Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und die Agentur Kröger & Kubek OHG
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- In der Schulpause spielen Kinder mit Stöcken. Durch unachtsames Verhalten wird ein Kind am Auge verletzt.
Versicherungskammer Bayern
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