Mitglieds­antrag

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FAQs zur MitglieDschaft

1. Freie Schulträger im Ausland (ordentliches Mitglied):

Um als freier Schulträger im Ausland in den WDA aufgenommen zu werden, sollten Sie ein anerkanntes deutsches Schulziel anbieten oder in Vorbereitung dazu sein (Schule im Aufbau). Hierdurch können Sie sich über Ihr Stimmrecht in die Arbeit des WDA einbringen. Außerdem profitieren ordentliche Mitglieder in vollem Umfang von den Leistungen.

2. Nationale bzw. staatliche Schulträger im Ausland (außerordentliches Mitglied):

Um als nationaler bzw. staatlicher Schulträger im Ausland in den WDA aufgenommen zu werden, sollten Sie ein anerkanntes deutsches Schulziel anbieten und in allen freien Schulträgern im Ausland den Deutschunterricht auf- bzw. ausbauen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht; ihnen kommt aber ein Antragsrecht an den Vorstand zu und sie können ausgewählte Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. Näheres regelt die Beitragsordnung.

3. Fördermitglied

Als Fördermitglied unterstützen Sie den Zweck des WDA ideell oder materiell und erreichen dadurch, dass die Deutschen Auslandsschulen weiterhin ihren Bildungszweck erfüllen können. Fördermitglied können alle natürlichen Personen, Firmen oder andere Organisationen und Institutionen sein. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, können aber ausgewählte Dienstleistungen des Verbandes in Anspruch nehmen. Näheres regelt die Beitragsordnung.

1. Mitgliedsantrag online ausfüllen und abschicken

Füllen Sie hier den Antrag online aus. Sie können den Antrag zu jeder Zeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und abschicken. Hierbei sollten Sie bitte beachten, dass der Antrag aus zwei Seiten besteht. Außerdem ist er nur gültig, wenn ein Stempel und eine rechtsverbindliche Unterschrift enthalten sind. Die Unterschrift kann direkt im Formular online ausgefüllt werden.

Anschließend senden Sie den fertig ausgefüllten Mitgliedsantrag ab. Nach Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Möglichkeit, das ausgefüllte Formular für Ihre Unterlagen abzuspeichern.

Satzungsgemäß muss der Aufnahmeantrag von einer WDA-Mitgliedsschule unterstützt werden. Schauen Sie hierfür in unserer Liste der Mitgliedsschulen nach, welche Mitgliedsschule in Ihrem Land vertreten ist.

2. Aufnahmeverfahren

Die Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen. Wenn alle Unterlagen vorliegen entscheidet satzungsgemäß der Vorstand über die Aufnahme. Anschließend erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.

Die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags richtet sich nach den Schulzielen und der Anzahl der Schüler. Alle Informationen hierzu finden Sie in der Beitragsordnung.

 

Noch Fragen zur Mitgliedschaft? Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Valeria Frein

frein@auslandsschulnetz.de
Tel.: +49 (0) 30 263 025 78

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