Interview Staatsministerin Pieper

In einem Interview mit dem WDA hat Frau Staatsministerin Pieper Ihre Sichtweise auf die aktuellen Entwicklungen bei den Deutschen Auslandsschulen und die Pläne des Auswärtigen Amtes erläutert.

WDA: Auf dem Symposium des WDA im Mai 2011 haben Sie den Schulträgern dargestellt, dass Sie sich für eine erhebliche Aufstockung des Schulfonds einsetzen würden. Nun wurde der Schulfonds um 39 Mio. EUR erhöht. Sind Sie zufrieden?

Pieper: Natürlich freut es mich sehr, dass sich mein Einsatz für eine Aufstockung der Mittel des Schulfonds ausgezahlt hat. Der Deutsche Bundestag bestätigt mit der Aufstockung um 39 Mio. € auf eindrucksvolle Weise die gewachsene Bedeutung, die das Auswärtige Amt dem Auslandsschulwesen beimisst.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass der Schulfonds neben den Mitteln für das Auslandsschulwesen auch Mittel für den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) und das Georg-Eckert-Institut (GEI) enthält. Diese Institutionen leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

WDA: Zunächst hatten Sie sich für eine Erhöhung von 24 Mio. EUR eingesetzt. In der Bereinigungssitzung konnte dann auch durch die Intervention des WDA eine weitere Erhöhung um 15 Mio. EUR erreicht werden. Wie schätzen Sie die Chancen für eine Verstetigung dieses Niveaus des Schulfonds ein?

Pieper: An dem Ergebnis der Bereinigungssitzung haben viele mitgewirkt. Uns allen ist aber auch bewusst, dass die allgemeine Haushaltslage und die beschlossene Schuldenbremse von uns, auch vom Auswärtigen Amt, einen Konsolidierungsbeitrag erfordern. Ob eine Verstetigung der Mittel des Schulfonds über das Niveau des ursprünglich für 2012 beantragten Mehrbedarfs von +24 Mio. € gegenüber 2011 möglich ist, wird man abwarten müssen. Wichtig ist, dass wir die Kostensteigerungen in den Griff bekommen.

WDA: Die Erhöhung des Schulfonds war notwendig geworden, um die gestiegenen Kosten insbesondere bei den ADLK (Personalkosten und Erhöhung der Anzahl der entsendeten Lehrkräfte) abzudecken. Wie soll der durch das Auswärtige Amt geplante weitere Ausbau des Auslandsschulwesens mit zusätzlichen Schulen finanziert werden?

Pieper: Wir haben den schrittweisen Aufwuchs der neuen Schulen im Blick. Dieser Aufwuchs geht über Jahre. Soweit wir das Tempo der Entwicklung dieser neuen Schulen abschätzen können, haben wir unsere Haushaltsplanungen darauf eingestellt. Ich möchte aber die in Ihrer Frage enthaltene Bewertung etwas gerade rücken. Der Ausbau der neuen Schulen hat für das Auswärtige Amt ebenso Priorität wie die ausreichende Finanzierung der etablierten. Denn wir brauchen ein systematisches und geographisch umfassendes Auslandsschulnetz. Damit setzen wir auch die Eckpunkte der von Bundesminister Westerwelle auf dem Bildungsfest vorgelegten Neukonzeption der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik um: Wir gewinnen neue Freunde, ohne alte aufzugeben.

WDA: Aus Sicht der Schulträger ist die Erhaltung der Qualität der DAS über vermittelte Lehrkräfte zentral. Wie sind Ihre Planungen für die Entwicklung der Lehrerzahlen und insbesondere der ADLK in 2012 und darüber hinaus?

Pieper: Wie Sie wissen, beinhaltet das Reformkonzept nicht per se eine Reduzierung der ADLK. Wenn die Schulträger das so wollen, können sie die heutige Zahl der ADLK halten; sie müssen dann allerdings einen entsprechenden Anteil des künftig von der ZfA zugewendeten neuen „Budgets“ einsetzen. Die Umstellung auf die neue Förderform wird schrittweise ab 2013 erfolgen.

WDA: 2011 konnte die Versorgung mit ADLK gesichert werden, da ein Kompromiss durch die hälftige Teilung des Versorgungszuschlages zwischen Bund und Ländern gefunden wurde. Nun bereitet die gleiche Problematik bei den verbeamteten, beurlaubten Ortslehrkräften den Schulträgern und auch den Schulleitern große Sorge? Wie ist der Stand auf der Suche nach einem Kompromiss?

Pieper: Zunächst möchte ich erwähnen, dass sich der Bund freiwillig dazu bereit erklärt hat, einen Anteil an den von den Ländern geforderten Versorgungszuschlägen für die verbeamteten ADLK zu übernehmen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Wegen der nunmehr von den Ländern geforderten Versorgungszuschläge auch für die OLK führt das Auswärtige Amt derzeit Gespräche mit der KMK. Nach wie vor bin ich aber der Meinung, dass die Forderung der Länder, dass der Bund den hälftigen Versorgungszuschlag sowohl für die ADLK als auch für die OLK übernimmt, ihrer eigenen Verantwortung für das Auslandsschulwesen fundamental widerspricht.

WDA: Mit der Zustimmung des BLASchA im August und der Amtschefkonferenz der Kultusminister der Länder im September gilt das Reformkonzept als verabschiedet. Gleichzeitig müssen zentrale Punkte des neuen Konzeptes, wie insbesondere die geplante mehrjährige Förderung oder die Nichtanrechnung der Rücklagen der Schulen, noch mit dem Bundesrechnungshof und dem Bundesfinanzministerium abgestimmt werden. Was bedeutet dies aus Ihrer Sicht für die weitere Umsetzung des Reformkonzeptes?

Pieper: Als nächsten Schritt werden wir den Entwurf der Förderrichtlinie dem Bundesfinanzminister (BMF) und dem Bundesrechnungshof (BRH) vorlegen. Aufgrund des rechtlichen Charakters der Richtlinie ist das notwendig. Ich bin zuversichtlich, dass BMF und BRH unsere Konzepte gutheißen. Sobald die Zustimmung vorliegt, werden wir uns an die praktische Umsetzung des Reformkonzepts machen.

WDA: Mit den Expertenrunden ist es gelungen ein Gremium für den Austausch zu schaffen. Wie schätzen Sie die Bedeutung dieser Expertenrunden für den Veränderungsprozess im Auslandsschulwesen ein?

Pieper: Der Austausch mit den Experten wird grundsätzlich begrüßt und soll im regelmäßigen Turnus fortgesetzt werden.

WDA: Die Expertenrunden waren regelmäßig geplant. Wie geht es nun weiter? Wie werden die Schulträger in den weiteren Prozess der Implementierung des Reformkonzeptes einbezogen?

Pieper: Vor und nach Inkraftsetzung des Reformkonzepts sind regionale Info-Veranstaltungen für die Schulen vorgesehen. Der Dialog mit den Schulen wird im Einzelnen in den Abstimmungsgesprächen zum Leistungs- und Fördervertrag fortgesetzt. Da die Schulträger selbst über den Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel bestimmen, sind sie weitgehend Herren des Verfahrens.

WDA: Letzte Frage: Ebenfalls auf dem Symposium des WDA im Mai 2011 haben Sie den Schulträgern Ihre Initiative für ein Auslandsschulfinanzierungsgesetz vorgestellt. Welches sind Ihre zentralen Anforderungen an ein solches Gesetz und wie werden die Schulträger mit einbezogen?

Pieper: Mein hauptsächliches Anliegen ist es, dem Auslandsschulwesen durch ein solches Gesetz künftig eine verpflichtendere Basis, als sie die freiwilligen Leistungen des Bundes im Rahmen des Zuwendungsrechts gewähren können, zu verschaffen. Auf diesem Wege ließen sich auch die durch den bisherigen Rechtsrahmen bedingten Schwierigkeiten weitgehend beseitigen. Erste Überlegungen zur Gestaltung liegen mir bereits vor. Neben inhaltlichen Fragen spielen aber auch Fragen der Gesetzgebung eine Rolle, so dass die Erarbeitung eines Entwurfs eines entsprechenden zeitlichen Vorlaufs bedarf. Ich werde mich aber weiterhin für eine Umsetzung stark machen und dann auch zu gegebener Zeit die Schulträger über den Planungsstand unterrichten.


Die Fragen stellte Thilo Klingebiel, Leiter der Geschäftsstelle des WDA.

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