Initiative Auslandsschulgesetz

Eine verlässliche Förderung der privaten Schulträger ist der Katalysator für die Konsolidierung und Entwicklung des Netzwerkes Deutscher Auslandsschulen. Lesen Sie den Beitrag des WDA in der "Politik & Kultur" (3/12), der Zeitung des Deutschen Kulturrates.

Weltweit für Deutschland Schule machen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und privaten Trägern. Diese Zusammenarbeit ist nicht nur die älteste Public Private Partnership, sondern auch eine sehr erfolgreiche. Der Deutsche Bundestag hat Ihre Bedeutung mit seiner Entschließung „Deutsches Auslandsschulwesen stärken und weiterentwickeln“ (BT-Drs. 16/9303) 2008 hervorgehoben. Durch eine Förderpraxis auf der Basis des Zuwendungsrechtes, haben die Deutschen Auslandsschulen jedoch keine verlässliche Basis bei Ihrem langfristigen Bildungsauftrag .

Schulbildung an Deutschen Auslandsschulen ist ganzheitliche, nachhaltige Kulturvermittlung

Die an Deutschen Auslandsschulen vergebenen und durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Abschlüsse stehen nicht nur für die Vermittlung der deutschen Kultur sondern auch für eine weltweit anerkannte Schulbildung nach deutschen Maßstäben. Schüler von Deutschen Auslandsschulen lernen in Ihrer langjährigen Schullaufbahn nicht nur die Sprache sondern ganzheitlich eine besondere Lehr- und Lernkultur und die Kultur unseres Landes kennen. Die 140 anerkannten Deutschen Auslandsschulen haben damit ein Alleinstellungsmerkmal im Netzwerk der Partnerschulen. Sie bieten Schulbildung seit Generationen für Generationen, die weit über einen Sprachkurs hinausgeht und die Ziele der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nachhaltig umsetzt.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen fördert aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes die Deutschen Auslandsschulen personell und finanziell. Die Kultusministerkonferenz (KMK) vergibt die Abschlüsse und die Berechtigungen, die an den Auslandsschulen erworben werden. Sie sind das Markenzeichen für Bildung „Made in Germany“. Unter Aufsicht des Staates erreichen damit fast 60 Prozent der Deutschen Auslandsschulen in nationalen Vergleichen einen Platz unter den fünf besten ihres Landes. Diese Aufsichtspflicht des Staates nehmen rund 1300 vermittelte, deutsche, verbeamtete Lehrkräfte, so genannte Auslandsdienstlehrkräfte, wahr. Jede Schule benötigt einen Stamm an vermittelten Auslandsdienstlehrkräften für die Vergabe der Abschlüsse und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, deren Freistellung durch die Bundesländer auch weiterhin sichergestellt werden muss.

Deutsche Auslandsschulen werden privat getragen und öffentlich gefördert.

Deutsche Auslandsschulen werden von privaten, gemeinnützigen Schulträgern seit über 150 Jahren betrieben. Die Schulträger erreichen einen Autonomiegrad der beispielhaft im Vergleich zu den Autonomiebestrebungen von Schulen im Inland ist. Mit den erwirtschafteten Schulgeldern werden drei Viertel der Lehrkräfte direkt von den Schulträgern bezahlt und im Durchschnitt 80% der Schulhaushalte gedeckt. Dieser Eigenanteil der Schulträger, die durch den Weltverband Deutscher Auslandslandsschulen vertreten werden, ist das Fundament für die Qualität der Deutschen Auslandsschulen.
Der Anteil, der über Schulgelder erwirtschaftet wird, beträgt nach einer Erhebung des iMove Instituts rund 380 Mio Euro in 2010 .
Ein Viertel dieser 380 Millionen Euro Schulgeld wird von den weltweit operierenden deutschen Firmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden, aufgebracht.
Drei Viertel dieser weltweit gezahlten Schulgelder kommt aber direkt aus den privaten Haushalten der Eltern der rund 60.000 Schüler aus den Sitzländern der deutschen Schulen.
Diese Eltern zahlen dieses Schulgeld – teilweise unter großen persönlichen Opfern -, weil sie der Qualität und der Verlässlichkeit des deutschen Bildungsangebotes und der deutschen Schulabschlüsse an den deutschen Auslandsschulen vertrauen.
Das Engagement der ehrenamtlichen Vorstände der Trägervereine ist somit eine Verpflichtung gegenüber Schülern, Eltern und der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik weltweit für Deutschland Schule zu machen. Die ehrenamtlichen Vorstände gehen eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Verantwortung für die Schulen ein, entwickeln diese mit hohem persönlichem Engagement nachhaltig über Jahre weiter und verpflichten sich gegenüber den Eltern und Schülern für einen langfristigen Bildungsweg.
Trotzdem werden die Schulträger nur auf der Basis des Zuwendungsrechtes gefördert. Eine Förderung, die auf der Basis des Haushaltsrechtes nicht über ein Jahr hinaus ausgesprochen wird. Gleichzeitig müssen die Schulträger jedoch, um diese Förderung zu erhalten, überjährige Zielvereinbarungen eingehen.

Freie Träger brauchen Investitionssicherheit

Wo das Auswärtige Amt sich die stärkere Beteiligung der privaten Seite wünscht, ist vor allem Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit und Sicherheit für die Investitionen der privaten Partner in die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik gefordert. Eine verlässliche Förderung der Schulträger ist der Katalysator für die Konsolidierung und Entwicklung des Netzwerkes Deutscher Auslandsschulen.
Die Schulträger unterstützen deswegen nachdrücklich die Initiative von Frau Staatsministerin Pieper für ein Auslandsschulgesetz, dass die Partnerschaft nachhaltig regelt und die Basis für die Zukunftsfähigkeit der Deutschen Auslandsschulen schafft.
Ihr Ziel, die Deutschen Auslandsschulen müssten endgültig von den Unsicherheiten des Zuwendungsrechtes befreit werden, ist die richtige Kernanforderung. Neben der langfristigen finanziellen Planungssicherheit brauchen die Schulen eine festgeschriebene Verlässlichkeit im Personalbereich, also den Erhalt und die Stärkung der Qualität durch vermittelte Lehrkräfte.
Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen wird diesen Prozess weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten, damit das Markenzeichen „Deutsche Auslandsschule“ auch in Zukunft als Qualitätsbegriff bestehen und im internationalen Bildungswettbewerb erfolgreich bleiben kann.

Der Verfasser leitet die Geschäftsstelle des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen in Berlin.

Deutscher Kulturrat zum Schwerpunkt „Paradigmenwechsel in der Auswärtigen Kulturpolitik“

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