Entwurf Schulfonds 2014

Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung weist der Schulfonds 2014 eine Minderung von 20 Mio. EUR von 244 Mio. EUR auf 224 Mio. EUR auf. Nicht alle Mittel des Schulfonds werden allerdings für die 140 Deutschen Auslandsschulen aufgewendet. In Bezug auf die im Kern für die Deutschen Auslandsschulen relevanten Titel sinken die finanziellen „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“ (Titel 687 22) von 57 Mio. EUR auf 44,5 Mio. EUR. um 11,5 Mio EUR und die "Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)" (Titel 687 21) von 165 Mio. EUR auf 157 Mio. EUR um rund 8 Mio. EUR. Daraus ergibt sich eine Gesamtabsenkung von 19,5 Mio EUR für die Deutschen Auslandsschulen. Der Haushaltsentwurf 2014 ist aufgrund der am 22.09.2013 stattfindenden Bundestagswahl ein zunächst vorläufiger Haushaltsentwurf. Er wird in der neuen Legislaturperiode nochmals besprochen und dann erst beschlossen.

Die Konsequenzen der im Entwurf vorgesehenen Absenkungen sind derzeit vor dem Hintergrund des gerade verabschiedeten und am 01.01.2014 in Kraft tretenden Auslandsschulgesetzes nicht sachlich überprüfbar, da bisher noch keine vollständigen Berechnungsmodelle vorliegen, die den Schulträgern ermöglichen zu berechnen, wie die zukünftige Förderung auf der Basis des Auslandsschulgesetzes aussieht.

Die Verwaltungsvorschrift, die den Umfang und die Berechnungsrichtlinien der künftigen finanziellen Förderung regelt, wird zurzeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen verhandelt. Die zwischen Bund und Ländern zu schließenden Verwaltungsvereinbarungen, Grundlage für die personelle Förderung, sind ebenfalls Teil des Auslandsschulgesetzes und der WDA hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Schulträger die angekündigten Verbesserungen bei der finanziellen Förderung dringend benötigen.

Aus dem Titel „Aufwendungen für ADLK und BPLK“, der im Entwurf abgesenkt werden soll, werden die verbeamteten Lehrkräfte bezahlt, die an den Deutschen Auslandsschulen die Aufsichtspflicht des Staates übernehmen. Jede Schule benötigt einen Stamm an vermittelten Auslandsdienstlehrkräften um die staatlichen Anforderungen für die Vergabe der durch die KMK anerkannten Abschlüsse zu erfüllen und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben sicherzustellen. Nicht zuletzt stehen diese Lehrkräfte für die besondere Qualität der Deutschen Auslandsschulen und deren Anbindung an das deutsche Schulsystem.

Die Absenkung der Mittel im Titel „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“, aus dem im wesentlichen Ortslehrkräfte finanziert werden, erfolgt ferner in dem Kontext, dass kein Kompromiss in der Bund-Länder-Auseinandersetzung um die Zahlung des Versorgungszuschlages für beurlaubte, verbeamtete Ortslehrkräfte aus Deutschland in Sicht ist. Der WDA hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Problematik des Versorgungszuschlages bei beurlaubten, verbeamteten Ortslehrkräften weiterhin besteht und bereits jetzt zu Problemen und finanziellen Belastungen bei der Lehrervermittlung führt. Im Falle einer Umverteilung des Versorgungszuschlags auf die Schulträger würden diese in Millionenhöhe belastet werden.

Der WDA setzt sich insbesondere für eine mittelfristige Finanzierungssicherheit, den Erhalt und die Stärkung der Qualität über vermittelte Lehrkräfte und zusätzliche Mittel für zusätzliche Aufgaben und zusätzliche Schulen ein.

Haushalt 2014

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