Aus dem Titel „Aufwendungen für ADLK und BPLK“, der nun abgesenkt werden soll, werden die verbeamteten Lehrkräfte bezahlt, die an den Deutschen Auslandsschulen die Aufsichtspflicht des Staates übernehmen. Jede Schule benötigt einen Stamm an vermittelten Auslandsdienstlehrkräften für die Vergabe der Abschlüsse und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Nicht zuletzt stehen diese Lehrkräfte für die besondere Qualität der Deutschen Auslandsschulen und deren Anbindung an das deutsche Schulsystem.
Der Erhöhung der Mittel im Titel „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“, aus dem im wesentlichen Ortslehrkräfte finanziert werden, kommt dort besonders den deutschsprachigen Auslandsschulen zugute, die im Vergleich zu den Begegnungsschulen 2,5 Mio EUR mehr erhalten sollen. Die Erhöhung gleicht jedoch die Kürzungen bei den Aufwendungen für ADLK und BPLK nicht aus und steht ferner der Schwierigkeit gegenüber, dass kein Kompromiss in der Bund-Länder-Auseinandersetzung um die Zahlung des Versorgungszuschlages für beurlaubte, verbeamtete Ortslehrkräfte aus Deutschland in Sicht ist.
Der WDA hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Problematik des Versorgungszuschlages bei beurlaubten, beamteten Ortslehrkräften, die die Schulträger in Millionenhöhe belasten würde, weiterhin besteht und zu Problemen und finanziellen Belastungen bei der Lehrervermittlung führt.
Der Haushaltsentwurf 2013 bedeutet damit einen Rückschritt für die Deutschen Auslandsschulen gegenüber den notwendigen Erhöhungen in 2012. Um neuen Spielraum zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des Systems der Deutschen Auslandsschulen sowie zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen zu schaffen, ist es notwendig weiter in die Schulen zu investieren.
Trotz Rekordschulfonds in 2012 blieb die ADLK-Zahl gleich
2012 war der Schulfonds um insgesamt 39 Mio. EUR auf 238 Mio. EUR angestiegen. Die Erhöhung der Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte war insbesondere notwendig geworden, nachdem die Länder die Finanzierung des Versorgungszuschlages für die Pensionsrückstellungen der ins Ausland vermittelten Lehrer hinterfragt hatten. Ende 2010 wurde die hälftige Teilung des Versorgungszuschlages zwischen Bund und Ländern beschlossen, wodurch der Schulfonds belastet wurde. Zusätzlich glich die Erhöhung die stark gestiegenen Kosten für die Auslandsdienstlehrkräfte aus.
Trotz der Erhöhung der Mittel blieb aber die Gesamtzahl der ADLK an den Deutschen Auslandschulen nach Angaben des Auswärtigen Amtes bis auf die Kürzung von 3 Stellen aufgrund einer Veränderung der Schulstruktur in 2012 gegenüber 2011 gleich. Zwölf Stellen würden zur Unterstützung kleinere Schulen von größeren Schulen verlagert.
Gleichzeitig wurde das Niveau der Zuwendungen an die freien Schulträger mit einer leichten Erhöhung gehalten.
Damit wurde die durch den WDA geäußerte Kritik der Schulträger in wesentlichen Punkten aufgegriffen. Der WDA hatte in seiner Stellungnahme vom 16.09.2011 den Haushaltsplan des Auswärtigen Amtes kritisiert und insbesondere den Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auf die geplanten Kürzungen in diesem Bereich aufmerksam gemacht. Darüber hinaus hatte der WDA in Schreiben an die Berichterstatter der Fraktionen im Haushaltsausschuss die Rücknahme dieser Kürzungen gefordert.
Der WDA setzt sich insbesondere für eine mittelfristige Finanzierungssicherheit über ein Auslandsschulwesengesetz, den Erhalt und die Stärkung der Qualität über vermittelte Lehrkräfte und zusätzliche Mittel für zusätzliche Aufgaben und zusätzliche Schulen ein.
Entwurf Schulfonds 2013
Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung weist der Schulfonds 2013 eine Minderung von 2 Mio. EUR von 238 Mio. EUR auf 236 Mio. EUR auf. Nicht alle Mittel des Schulfonds werden allerdings für die 140 Deutschen Auslandsschulen aufgewendet. In Bezug auf die im Kern für die Deutschen Auslandsschulen relevanten Titel steigen die finanzielle „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“ (Titel 687 22) von 43 Mio. EUR auf 46 Mio. EUR., gleichzeitig sinken die "Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)" (Titel 687 21) um rund 7,7 Mio. EUR. Daraus ergibt sich eine Gesamtabsenkung von 5,5 Mio EUR für die Deutschen Auslandsschulen.