Deutsche Auslandsschulen: WDA fordert umfassende Planungssicherheit

Berlin, 25.4.2013. Gut vier Wochen nach dem Kabinettsbeschluss der Regierungsparteien CDU, CSU und FDP, sowie der ersten parlamentarischen Lesung im Bundestag am vergangenen Freitag macht der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) wiederholt auf den Nachbesserungsbedarf beim Auslandsschulgesetz aufmerksam.

Im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich des diesjährigen Symposiums und des 10-jährigen Bestehens des Verbandes verwies der Vorstandsvorsitzende, Detlef Ernst, erneut auf die Forderung der freien und gemeinnützigen Schulträger nach einer gesetzlich festgeschriebenen Förderung aller 141 Deutschen Auslandsschulen: „Wir begrüßen die Bemühungen von Frau Staatsministerin Pieper um einen gesetzlich verankerten Förderanspruch der Deutschen Auslandsschulen ausdrücklich, setzen uns aber dringend dafür ein, die Kriterien für einen solchen, wie sie im derzeitigen Entwurf vorgesehen sind, zu überdenken. Jede der Deutschen Auslandsschulen muss sich den Gegebenheiten des Sitzlandes anpassen. Das führt gerade in Bezug auf die Schülerzahl zu erheblichen Unterschieden. Nur wenn man diese individuellen Merkmale jeder Schule berücksichtigt, kann die hohe Qualität der Abschlüsse auch weiterhin gewährleistet werden.“
Bisher sieht der Entwurf vor, dass eine Schule jährlich mindestens 20 Abschlüsse vergeben muss, um einen Anspruch geltend zu machen. Demnach würden mehr als zweidrittel der Auslandsschulen weiterhin nach dem Zuwendungsrecht, also nach Haushaltslage und nicht überjährig gefördert, und somit die angestrebte Planungssicherheit nicht erreichen.

Der WDA, der die freien Schulträger vertritt, machte überdies auf Sorgen vor Qualitätseinbußungen hinsichtlich des Bildungsniveaus aufmerksam. Die Deutschen Auslandsschulen, die für gut 80% ihres Etats in Form von Schulgeldern oder Drittmitteln selbst aufkommen, sind auf zusätzliche Förderung von Seiten des
deutschen Staates angewiesen. Ziel eines gesetzlichen Förderanspruchs ist es primär, finanzielle Planungssicherheit zu erlangen. Nach den Förderkriterien des derzeitigen Referentenentwurfs aber wird das hohe Bildungsniveau vor allem an kleineren oder im Aufbau befindlichen Auslandsschulen gefährdet, da diese vom Gesetz nicht erfasst werden. „Quantität über Qualität zu stellen ist der falsche Weg,“ so Detlef Ernst. Im Zuge dessen machte er abermals deutlich, dass für den Bund durch eine gesetzlich festgelegte Förderung kein finanzieller Mehraufwand entstehe. „Es geht nicht um mehr Geld, sondern um finanzielle Verlässlichkeit,“ unterstrich der Vorstandsvorsitzende. Dies betreffe auch das Lehrpersonal: In Bezug auf die an das Gesetz gekoppelte Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern fordert der WDA, dass Pensionsrückstellungen nicht nur für die Auslandsdienstkräfte, sondern auch für die verbeamteten und beurlaubten Ortslehrkräfte weiter finanziert werden. Für die institutionelle Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Schulträgern und weiteren Interessengruppen im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft drängt er überdies auf die Einrichtung eines Fachbeirates.

Fraktionsübergreifende Rückendeckung erhielten die Schulträger auch am vergangenen Freitag im Rahmen der ersten Lesung im Bundestag. Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen) sprach in Bezug auf den Entwurf von „gravierenden Mängeln“ und Angelika Krüger-Meißner (SPD) sogar von einem „mageren und dürftigen Ergebnis.“ Ähnlich sah es auch Dr. Lukrezia Jochimsen (Die Linke). Sie verwies auf „tapfere Neugründungen“ von Deutschen Auslandsschulen beispielsweise in Bratislava oder auch in Teheran. Diese hätten laut dem derzeitigen Entwurf keinen Anspruch auf Förderung und könnten somit nicht mit finanzieller Planungssicherheit rechnen. Dabei waren sich die Parlamentarier durch die Bank weg einig hinsichtlich der Bedeutung der Schulen nicht nur für Wirtschaft und Außenpolitik, sondern auch bezüglich des interkulturellen Austauschs. Die Abgeordneten Ruprecht Polenz und Dr. Thomas Feist von der CDU/CSU- Fraktion machten deutlich, dass man sich im weiteren parlamentarischen Verfahren mit Fragen beschäftigen werde, die noch zu klären seien. Dr. Peter Gauweiler (CSU), Vorsitzender des Unterausschusses Auswärtige Kultur und Bildungspolitik, sprach Frau Pieper seine Anerkennung aus. Auch er unterstützt eine Ausweitung des Förderanspruchs nicht nur auf alle Auslandsschulen, sondern außerdem auf die Schulen, an denen ein Deutsches Sprachdiplom erworben werden kann.

Anlässlich des diesjährigen Symposiums des WDAs, das morgen unter dem Motto „10 Jahre WDA – Verantwortung tragen für Deutschland“ in der Berliner Akademie der Künste stattfindet, wird auch das Auslandsschulgesetz ein zentraler Fokus sein. Im Rahmen der Veranstaltung werden wichtige Vertreter des Auslandsschulwesens aus Politik, Wirtschaft und Bildung Gelegenheit haben, ihre Standpunkte darzustellen und zu diskutieren. Neben Staatsministerin Cornelia Pieper (FDP) vom Auswärtigen Amt, werden u.a. auch der Vorsitzende des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Dr. Peter Gauweiler (CSU), Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Deutschen Kulturrats sowie Vorstandsmitglieder des WDA zugegen sein. Dabei hofft der WDA durch den zentralen Austausch wesentliche Impulse für die geforderten Nachbesserungen zu setzen.

Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der WDA die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Der WDA hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er die Initiative um das Auslandsschulgesetz unterstützt. Bereits im November des Vorjahres nahm er detailliert Stellung und machte zentrale Vorschläge, um das Auslandsschulgesetz weiter so zu gestalten, dass das Markenzeichen „Deutsche Auslandsschule“ auch in Zukunft als Qualitätsbegriff bestehen und im internationalen Bildungswettbewerb erfolgreich bleiben kann. In diesem Jahr feiert der Verband sein zehnjähriges Bestehen. Nähere Informationen zum Auslandsschulgesetz und zur Arbeit des WDAs finden Sie unter:
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