Deutsche Auslandsschulen: Freie Schulträger erwarten klares Bekenntnis zur öffentlich-privaten Partnerschaft

Berlin, 26.04.2013. Das diesjährige Symposium des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen (WDA), das heute unter dem Motto "10 Jahre WDA - Verantwortung tragen für Deutschland" in der Berliner Akademie der Künste stattfindet, wird vor allem von Diskussionen um das im März vom Kabinett verabschiedete Auslandsschulgesetz dominiert. Dabei kritisieren die vom WDA vertretenen freien und gemeinnützigen Schulträger sowie weitere namhafte Vertreter des Auslandsschulwesens, dass das angestrebte Kernziel der finanziellen Planungssicherheit, die durch das Gesetz geschaffen werden soll, mit dem jetzigen Entwurf für nur knapp ein drittel der insgesamt 141 Auslandsschulen erreicht würde.

MdB Dr. Thomas Feist (CDU), der den am Zahn erkrankten Peter Gauweiler (CSU) vertrat, offerierte den Anwesenden im gut gefüllten Zuschauerraum einen klaren Vorschlag, mit dem der zuständige Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik dem Hauptkritikpunkt am derzeitigen Entwurf begegnet: Ist bisher vorgesehen, die gesetzlich verankerte Förderung nur Schulen zu gewähren, die jährlich 20 Abschlüsse oder mehr abnehmen, soll dies möglichst auf 5 reduziert werden. Staatsministerin Cornelia Pieper, die den Entwurf in den Bundestag eingebracht hatte, betonte ihr Vorhaben, das Auslandsschulgesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, wobei vor allem Klaus Brandner (SPD) vom Haushaltsausschuss ihre Hoffnung bremste. Dieser machte deutlich, dass Klarheit darüber bestehen müsse, dass das Auslandsschulgesetz sich mittel- oder langfristig nicht zusätzlich auf den Bundeshaushalt auswirken dürfe. Um dies sicherzustellen müsse zunächst – wie in Gesetzgebungsverfahren üblich – ein Expertenkomittee angehört werden. Detlef Ernst, Vorstandsvorsitzender des WDA, bat Brandner daraufhin ausdrücklich, die nötigen Aussprachen vorzuziehen, um eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause nicht zu gefährden.
Bereits im Rahmen der ersten parlamentarischen Lesung im Bundestag vergangene Woche forderten Politiker aller Parteien Nachbesserungen im Entwurf von Staatsministerin Pieper und stellten die Bedeutung der Auslandsschulen für Wirtschaft, Außenpolitik und den interkulturellen Austausch heraus. Parlamentarier und Experten versichern dabei nachdrücklich, dass eine gesetzlich verankerte Förderung haushaltsneutral ist, für den Bund also keine Mehrkosten entstehen.

Ungewisse Haushaltslage: Finanzielle Planungssicherheit nur für große Schulen
Die Deutschen Auslandsschulen decken gut 80% ihrer Kosten selbst- etwa in Form von Schulgeldern oder durch selbst beschaffte Drittmittel. Aufgestockt wird der Etat durch Zuschüsse vom Bund, die derzeit auf Basis des Zuwendungsrechts, also pro Jahr und nach Haushaltslage, vergeben werden. Das von den Schulträgern seit Jahren geforderte Auslandsschulgesetz sieht vor, diese finanziellen Leistungen gesetzlich zu verankern – bei gleichbleibenden Kosten für den Staat. Der derzeitige Entwurf jedoch koppelt einen solchen Anspruch auf Förderung an die Anzahl der abgenommenen Schulabschlüsse. Demnach muss eine Schule mindestens 20 Abschlüsse pro Jahr vorweisen, um einen Anspruch geltend zu machen. Dies wiederum geht vor allem zu Lasten der kleinen und im Aufbau befindlichen Schulen, die unter diesen Bedingungen vom Gesetz nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen der Podiumsdiskussionen, die zur Stunde noch andauern, fordern die freien Schulträger ein klares Bekenntnis des Bundes zur öffentlich-privaten Partnerschaft und einen gesetzlichen Förderanspruch für alle bisher anerkannten Deutschen Auslandsschulen.

Pensionsrückstellungen: Lehrer nicht gleich Lehrer
Eine weitere Kernforderung der Schulträger zielt auf das Lehrpersonal: Während das Auslandsschulgesetz im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung vorsieht, die Pensionsrückstellungen für die Auslandsdienstkräfte durch den Bund weiterzufinanzieren, bleibt nach wie vor offen, wie mit den verbeamteten und beurlaubten Ortslehrkräften verfahren wird. Für diese direkt an der jeweiligen Schule angestellten Lehrkräfte sieht das Gesetz bisher keine Unterstützung vor. Auch hier appellieren die freien Schulträger unter Berufung auf die öffentlich-private Partnerschaft an den Bund, den Auslandsschulen mehr entgegenzukommen. Als Vertreter der Schulträger fordert der WDA zudem die Einrichtung eines Fachbeirates, um die institutionelle Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Schulträgern und weiteren Interessengruppen besser zu koordinieren.

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen
Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der WDA die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. In diesem Jahr feiert er sein zehnjähriges Bestehen. Der WDA hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er die Initiative um das Auslandsschulgesetz unterstützt. Bereits im November des Vorjahres nahm er detailliert Stellung und machte zentrale Vorschläge, um das Auslandsschulgesetz weiter so zu gestalten, dass das Markenzeichen „Deutsche Auslandsschule“ auch in Zukunft als Qualitätsbegriff bestehen und im internationalen Bildungswettbewerb erfolgreich bleiben kann. Weitere Informationen zum WDA sowie eine detaillierte rechtliche Stellungnahme zum Auslandsschulgesetz finden Sie auf der Internetseite des Verbandes.


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