„Was funktioniert gut und wo müssen wir nachbessern?“, fragte Ulla Schmidt beim WDA-Symposium im April in Berlin. Die Bundestagsvizepräsidentin stellte klar, dass sie das Auslandsschulgesetz überprüfen und anpassen will. Die Förderung sei auszuweiten, der Haushaltsvorbehalt zu streichen. Schmidt kündigte an, gemeinsam mit den Akteuren des Auslandsschulwesens eine „Roadmap“ zu entwickeln. Als Kernziel gab sie aus, die hohe Qualität an den Schulen dauerhaft zu sichern. Zugleich seien die Bedingungen für Lehrkräfte zu verbessern. Deren Vergütung müsse neu geordnet werden. Beim Versorgungszuschlag forderte Schmidt eine „dauerhaft tragfähige Lösung“, die die betroffenen Schulträger finanziell entlastet. Außerdem dürfe die Auslandstätigkeit für Lehrer nach der Rückkehr „nicht mehr automatisch zu einem Karriereknick führen“.
Auswärtiges Amt will Förderung regelmäßig überprüfen
Auch die Bundesregierung will das Auslandsschulgesetz auf den Prüfstand stellen. Mit der Umstellung auf das neue System gehe ein „neuer Ansatz zur Evaluation der Förderung einher“, heißt es im aktuellen Bericht zu Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Großen Koalition. Künftig will das Auswärtige Amt regelmäßig Grundsätze und Instrumente der Förderung überprüfen. Ziel sei es, „das System fortwährend an den Zielen und Anforderungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ebenso wie den Bedürfnissen der Schulen auszurichten“. Dem Auswärtigen Amt zufolge findet nun eine erste Bestandsaufnahme statt, über die der Bundestag unterrichtet werden soll. Noch vor 2017 soll eine „vertiefte Evaluierung“ erfolgen.
Gesetz vollenden, Zielsetzung erreichen
Der WDA unterstützt diese Ziele und bringt sich in den Evaluationsprozess ein. Das Auslandsschulgesetz sei ein „historischer Schritt zu einer verlässlichen und nachhaltigen Förderung der Deutschen Auslandsschulen und ihrer freien Träger“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. Allerdings erreiche das Gesetz wesentliche Ziele nicht. In drei Bereichen schlägt der WDA daher Anpassungen vor. In der Stellungnahme heißt es:
• „Qualität ist in der Bildung das wichtigste Kriterium. Haushälterische Erwägungen sollten bei der Verleihung des Status ‚Deutsche Auslandsschul'“ keine Rolle spielen. Der entsprechende Passus im Gesetz muss gestrichen werden.“
• „Schulen brauchen Planungssicherheit. Die Förderung sollte für mindestens drei Jahre gewährleistet sein, ohne dass der Haushaltsvorbehalt greift.“
• „Alle bisher geförderten Schulen sollten von der gesetzlichen Förderung profitieren. Sie haben sich bewährt und ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Die geforderten Absolventenzahlen sind anzupassen: Förderfähig sollte eine Schule dann sein, wenn sie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung Abschlussprüfungen vergeben hat.“
Abgeordnete informieren sich zum Auslandsschulgesetz
Die Stellungnahme liegt allen Mitgliedern des Bundestagsunterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vor. Der WDA-Vorstandsvorsitzende Detlef Ernst stellte die Eckpunkte der Stellungnahme am 8. Juni im Unterausschuss vor.
Am 15. Juni befassen sich die Abgeordneten erneut mit dem Thema: Dann stellt die Bundesregierung den Abgeordneten ihren Bericht über die Weiterentwicklung des Auslandsschulgesetzes vor.
Das Auslandsschulgesetz kommt auf den Prüfstand
Die gesetzliche Förderung stand beim WDA-Symposium 2015 erneut auf der Agenda. Bundestag und Bundesregierung wollen das Auslandsschulgesetz evaluieren.