Bundeshaushalt: Mehr Geld für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik – keine Lösung beim Versorgungszuschlag

Der Bundestag hat den Haushalt 2017 beschlossen. Die Mittel zur Förderung des deutschen Auslandsschulwesens steigen leicht, doch der Versorgungszuschlag für Ortslehrkräfte bleibt unberücksichtigt.

In der traditionellen Haushaltswoche befasste sich der Bundestag auch mit dem Etat des Auswärtigen Amts. (Foto: Marcel Schauer – Fotolia.com)

Der Bundestag hat am Freitag, 25. November 2016, den Bundeshaushalt für das Jahr 2017 abschließend beraten und beschlossen. Mit der namentlichen Abstimmung des Plenums endete die traditionelle Haushaltswoche im Parlament. Bereits am Mittwoch hatten die Abgeordneten den Etat des Auswärtigen Amts mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Dem von Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) geführten Ministerium stehen im kommenden Jahr gut 5,23 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind rund 420 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die Abgeordneten im Haushaltsausschuss hatten die Mittel für das Auswärtige Amt in der sogenannten Bereinigungssitzung deutlich aufgestockt.

Mehr Geld für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Mehr Geld soll insbesondere in die humanitäre Hilfe, die Krisenprävention und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) fließen. Mittlerorganisationen wie das Goethe-Institut, die Alexander von Humboldt-Stiftung und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) erhalten zusammen im kommenden Jahr rund 13 Millionen Euro mehr für den internationalen Bildungs- und Wissenschaftsaustausch. Für Baumaßnahmen im kulturellen Bereich im Ausland stehen mehr als 16 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Neue Goethe-Zentren sollen in Armenien und Aserbaidschan entstehen. Auch für den Kauf und die Modernisierung von Liegenschaften im Ausland, wie das Thomas-Mann-Haus in Los Angeles, wurden die Mittel aufgestockt.

Weitere Mittel für PASCH-Initiative bewilligt

Die Förderung des deutschen Auslandsschulwesens und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich erfolgt aus dem Schulfonds des Auswärtigen Amtes. Für den Fonds waren laut Regierungsentwurf bis zu 247 Millionen Euro veranschlagt. Die Haushälter stockten die Mittel in der Bereinigungssitzung um fünf Millionen Euro auf. Die zusätzlichen Mittel sollen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) zugutekommen und in den Schüleraustausch fließen.

Keine Entlastung der Schulträger beim Versorgungszuschlag

Die „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG“ – so der formale Haushaltstitel – umfassen wie im Vorjahr 135 Millionen Euro. Die „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ liegen weiterhin bei 55 Millionen Euro. Auch beim Baufonds des Auswärtigen Amtes gibt es keine Veränderungen in der Höhe der Mittel.

Keine Berücksichtigung fand in den Haushaltsberatungen der Vorschlag, die Finanzierung des Versorgungszuschlags für beurlaubte verbeamtete Ortslehrkräfte im Ausland zu sichern. Abgeordnete im Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, die Förderstellen und der WDA hatten sich stark dafür eingesetzt. „Wir arbeiten gemeinsam weiter daran, dieses wichtige Problem zu lösen“, sagte der WDA-Vorsitzende Detlef Ernst anlässlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts.

Schulen müssen verstärkt Ortslehrkräfte anwerben

Der Versorgungszuschlag belastet die freien Schulträger zunehmend, da sie aufgrund des Auslandsschulgesetzes verstärkt Ortslehrkräfte anwerben müssen. Beim WDA-Symposium 2016 in Berlin war die Finanzierung des Zuschlags daher ein Schwerpunkt des politischen Austauschs.

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