Bundeshaushalt 2015 verabschiedet

In die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll wieder mehr Geld fließen. Aber angekündigte Nachbesserungen bei den Mitteln für die Deutschen Auslandschulen fehlen.

Die Gesamtausgaben des Bundes sollen 2015 noch 299,1 Milliarden Euro betragen, die Neuverschuldung auf null sinken (Bild: BMF).

Ende November war es soweit: Nach viertägiger abschließender Beratung verabschiedete der Bundestag den Haushalt für 2015. Die Gesamtausgaben des Bundes umfassen demnach im kommenden Jahr 299,1 Milliarden Euro. In diesem Jahr sind es 296,5 Milliarden Euro. Am 19. Dezember hat auch der Bundesrat den Haushalt gebilligt. Zum Jahresende 2014 wird der Haushalt im Bundesgesetzblatt verkündet.

Keine neuen Schulden – so lautete das Ziel der Bundesregierung, so hatte es auch der Haushaltsausschuss Mitte November in der sogenannten Bereinigungssitzung beschlossen. Damit soll zum ersten Mal seit 1969 die „Schwarze Null“ im Etat stehen.

Mehr Geld für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Der Etat des Auswärtigen Amtes (Einzelplan 05) wurde am 26. November 2014 debattiert und mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Für das Auswärtige Amt waren im kommenden Jahr laut Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 3,42 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsausschuss hatte den Etat des AA mit einem Zuschlag von 305,75 Millionen Euro versehen. Auch in die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) soll wieder mehr Geld fließen. Die Deutschen Auslandsschulen profitieren davon allerdings nicht. Angekündigte Nachbesserungen bei den Mitteln für die Deutschen Auslandschulen fehlen.

Nachbesserungen bei Deutschen Auslandsschulen bleiben aus

Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 steigt der Schulfonds des Auswärtigen Amtes von 224,7 Millionen Euro in diesem Jahr um 1,2 Millionen Euro an; 2015 umfasst der Fonds insgesamt 225,9 Millionen Euro. Die Summe der im Kern für die Deutschen Auslandsschulen relevanten „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“ (Titel 687 22) und „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)“ (Titel 687 21) sowie „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG (Titel 687 20-024) sinkt gegenüber 2014 um eine Million Euro auf 201,6 Millionen Euro.

Auslandsschulgesetz führt zu Umstrukturierung des Schulfonds

Aus der Implementierung des neuen Fördersystems im Rahmen des Auslandsschulgesetzes erfolgt eine deutliche Umstrukturierung des Schulfonds. So werden die Mittel bei den „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)“ um 82,8 Millionen Euro abgesenkt, von 127,8 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro. Bei den „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG erfolgt ein Aufwuchs um 95 Millionen Euro, von 30 Millionen Euro auf 125 Millionen Euro. Gleichzeitig sinken die „Zuwendungen für Deutsche Auslandsschulen“ um 8,2 Mio. Euro, von 39,8 Millionen Euro auf 31,6 Millionen Euro.

Anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses war beim Titel „Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige“ (Titel 427 29) eine Kürzung von einer Million Euro vorgenommen worden, so dass der Schulfonds gegenüber dem Regierungsentwurf um eine Million Euro geringer ausfiel.

Kostensteigerungen intransparent

Bei der Betrachtung der Zahlen zur gesetzlichen Förderung ist zu berücksichtigen, dass seit 2014 aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern die Kosten für den hälftigen Versorgungszuschlag für Auslandsdienstlehrkräfte nicht mehr in einem eigenen Titel ausgewiesen werden. Im Jahr 2013 waren dies noch 7,1 Millionen Euro. Seit 2014 sind diese Kosten in den „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG“ (Titel 687 20-024) enthalten, werden dort aber nicht mehr gesondert ausgewiesen. Die steigenden Mittel bei der gesetzlichen Förderung sind also zentral auf die Einberechnung vorher extra ausgewiesener Kosten zurückzuführen – und nicht auf einen bessere Versorgung der Schulen mit Lehrern.

Bewilligte Mittel wurden nicht ausgeschöpft

Mit der Veröffentlichung des Haushaltsplans 2015 wurden auch die Ist-Haushaltszahlen für 2013 veröffentlicht. In 2013 wurden die bewilligten Mittel nicht ausgeschöpft. Rund 35 Millionen Euro bewilligte Mittel wurden nicht an die Deutschen Auslandsschulen ausgeschüttet. Im Vergleich zum Plan 2013 weist der Plan 2015 eine Absenkung um 20 Millionen Euro bei den für die Deutschen Auslandsschulen relevanten Titeln auf.

Erhöhte Mittel zu verstetigen

Der Vergleich der Plan- und Ist-Werte verdeutlicht, dass es notwendig ist, die Mittel für Lehrkräfte überjährig zu verstetigen. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen hatte hierzu Anfang September 2014 eine aktuelle Analyse vorgelegt. Das Papier verdeutlicht, dass Kostensteigerungen auf die freien Schulträger ausgelagert werden. Demnach fehlen im Zuge der Umstellung der Förderung auf das Auslandsschulgesetz 16,2 Millionen Euro für Lehrkräfte an den Deutschen Auslandsschulen.

Der Vergleich unterschiedlicher Standorte und Schultypen zeigt, dass die Umstellung der Förderung bei den Schulträgern sehr unterschiedlich ankommt. Mit Blick auf die unterschiedlichen lokalen Personalkosten ist die finanzielle Förderung durch eine Komponente zu ergänzen, die standortbezogen die Lücke zwischen der finanziellen Förderung und den realen lokalen Kosten für eine Auslandsdienstlehrkraft schließt. Müssen die Schulträger die gestiegenen Kosten alleine schultern, drohen Schulgelderhöhungen, die der Zielsetzung der Deutschen Auslandsschulen zuwiderlaufen.

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