Am 5. Dezember 2013 kam in Berlin die Kultusministerkonferenz unter Vorsitz ihres Präsidenten, Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh, zu ihrer 344. Plenarsitzung zusammen. Eines der Hauptthemen der Beratungen war die Verwaltungsvereinbarung zum neuen Auslandsschulgesetz.
Kultusministerkonferenz: Stabile Arbeitsgrundlage für das Deutsche Auslandsschulwesen für die Zukunft geschaffen
Bund und Länder schließen Verwaltungsvereinbarung zum neuen Auslandsschulgesetz
Mit einer Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz haben Bund und Länder dauerhafte Strukturen zur Steuerung und zur weiteren gemeinsamen Zusammenarbeit für das Auslandsschulwesen gelegt. Die Kultusminister der Länder und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, unterzeichneten das Dokument am Donnerstag in Berlin. Damit werden auch die Grundlagen für die Beurlaubung von Lehrkräften in den Auslandsschuldienst und für die Einbindung der Erfahrungen der Lehrkräfte im Ausland nach ihrer Rückkehr geschaffen.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, bezeichnete die Einigung als ein Beispiel für den funktionierenden Bildungsföderalismus in Deutschland und für die gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern in ihrer gemeinsamen Verantwortung für das deutsche Auslandsschulwesen. „Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen an deutschen Auslandsschulen können sich darauf verlassen, dass wir die hohe Qualität der Ausbildung und der Abschlüsse weiterhin sichern werden“, betonte der Präsident. Das gilt insbesondere für die Allgemeine Hochschulreife und den Mittleren Schulabschluss sowie für das von Bund und Ländern verantwortete Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz. Besonders erfreut äußerte sich Dorgerloh über die erzielte Übereinkunft zum sogenannten Versorgungszuschlag für beamtete Auslandslehrkräfte, womit ein jahrelanger Dissens zwischen Bund und Ländern beendet werden konnte.
Staatsministerin Cornelia Pieper: „Das Auslandsschulwesen zeigt, wie Bund und Länder im Bildungsbereich erfolgreich miteinander zusammenarbeiten können. Beide Seiten bringen ihre Stärken ein. Die Länder steuern den Erfahrungsschatz ihrer entsandten Lehrkräfte bei, der Bund seine Kompetenz im Bereich der internationalen Beziehungen und seine finanziellen Ressourcen. Dadurch stärken wir die deutschen Auslandsschulen. Das ist im Interesse Deutschlands, der deutschen Wirtschaft und unserer Kinder an den Auslandsschulen selbst.“
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Auslandsschulgesetz tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Es schafft eine verbindliche Grundlage für die finanzielle und personelle Förderung der Deutschen Schulen im Ausland. Die Schulen erhalten erstmalig eine Planungssicherheit für drei Jahre; Schulen mit stabilen Absolventenzahlen erhalten erstmals einen Rechtsanspruch auf Förderung.
Die ergänzende Verwaltungsvereinbarung regelt vor allem die Verfahren der Lehrkräftebeurlaubung in das Auslandsschulwesen zwischen den beteiligten Partnern und fördernden Stellen in Bund und Ländern. Mittelbar verschafft sie den Deutschen Schulen im Ausland und dem Deutschen Sprachdiplom die personelle Sicherheit, die für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung der Schulen und eine dauerhafte Sicherung der Abschlüsse erforderlich sind. Dies hilft den gemeinnützigen Schulträgern bei ihren Planungen unmittelbar und sichert den Schülerinnen und Schülern eine gute Ausbildung und den Erwerb anerkannter deutscher Schulabschlüsse.
Die deutschen Auslandsschulen verstehen sich als Orte der Begegnung, des gemeinsamen und demokratischen Lernens, der schulischen Persönlichkeitsbildung, der Bikulturalität und des interkulturellen Austausches zwischen Deutschland und dem Partnerland. Sie sollen dazu beitragen, einen dauerhaft positiven Eindruck von Deutschland im Ausland zu vermitteln. Sie fördern die deutsche Sprache und Kultur im Ausland und helfen, hoch qualifizierter Studierende und Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen.
Quelle: Pressemitteilung der KMK vom 5.12.2013