Am 1. Januar 2014 tritt das Auslandsschulgesetz in Kraft. Manche Fragen zur Umsetzung sind noch offen: Wie wird der im Gesetz vorgeschriebene Abbau der Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) in der Praxis ablaufen? Wie wird die Verwaltungsvorschrift aussehen – und damit die endgültigen Berechnungsmodelle für die finanzielle Förderung? Die WDA-Europatagung vom 15.-16. November 2013 in Santa Cruz de Tenerife bot Schulvertretern und Experten der fördernden Stellen die Möglichkeit, diese wichtigen Fragen zu diskutieren und zu klären.
Wie bereits bei der diesjährigen WDA-Amerikatagung, berichtete Dr. Thomas Schmitt, der das Referat Auslandsschulen im Auswärtigen Amt leitet, dass der Abbau der ADLK zügig umgesetzt werde: „Die Frist läuft bis 2022 – einsteigen müssen wir sofort.“ Ansonsten lasse sich das vorgesehene Förderbudget nicht verfügbar machen. Diese wichtige Vorgabe des Auslandsschulgesetzes greift somit sofort, wohingegen sich die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Förderung durch die Regierungsbildung verzögert.
Schmitt sagte, er wolle die Europatagung nutzen, um Missverständnisse auszuräumen: Die personelle Förderung mit Lehrkräften bleibe das Kernstück der Arbeit von Auswärtigem Amt und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. „Was sich ändert, ist die Systematik, mit der die Schulen gefördert werden.“
Heinrich Ringkamp, stellvertretender Leiter der ZfA, erläuterte anhand aktueller Berechnungsmodelle und einer FAQ-Liste, wie diese Systematik in der Förderpraxis künftig aussieht. Gemeinsam mit den europäischen Schulvertretern ging Ringkamp Kalkulationsbeispiele für verschiedene Schultypen durch.
Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, zog bei der Europatagung eine persönliche Bilanz zum Auslandsschulgesetz. Das Jahr 2013 sei ein „historisches Jahr“ für die Deutschen Auslandsschulen gewesen. Pieper bezeichnete die Auslandsschulen als „Visitenkarten der deutschen Bildung und Kultur in der Welt“; sie trügen wesentlich zum Ansehen Deutschlands und zur Vermittlung europäischer Werte bei. Nun habe ihre Förderung „endlich die gesetzliche Grundlage bekommen, die sie verdienen“. Das Auslandsschulgesetz zählte zu den Kernprojekten der FDP-Politikerin, die mit Bildung der neuen Bundesregierung aus dem Amt scheidet.
Pieper berichtete bei der Europatagung von ihren persönlichen Erfahrungen mit den Auslandsschulen. Sie habe sich bei Besuchen überzeugen können, „mit welchem Eifer, mit welcher Leidenschaft nicht nur die Lehrer, sondern auch die Schüler bei der Sache sind“. Investitionen in die Schulen, insbesondere auch in Krisenregionen, sei die „beste Form der Friedenspolitik“. Mit Blick auf die finanzielle Förderung der Deutschen Auslandsschulen sagte Pieper: „Gute Bildung kostet, schlechte noch viel mehr.“ Dieses Argument sei angekommen. Das Auslandsschulgesetz gebe den Auslandsschulen langfristige Sicherheit, auch bei politischen Wechseln.
Pieper dankte dem WDA, seinem Vorstandsvorsitzenden Ernst sowie Geschäftsführer Thilo Klingebiel für die enge Zusammenarbeit beim Auslandsschulgesetz. Sie hoffe, die „richtigen Impulse gesetzt zu haben, damit sich das Auslandsschulwesen weiterhin prächtig entwickeln kann“.
Die FDP-Politikerin versprach, den Deutschen Auslandsschulen persönlich verbunden zu bleiben: „Deutschland kann sich glücklich schätzen, weltweit Partner wie sie zu haben.“
Für WDA-Mitglieder stehen die Berechnungsmodelle, FAQs und die aktuelle Präsentation zum Stand von Verwaltungsvereinbarung und -vorschrift zur Förderung der Deutschen Auslandsschulen unter www.auslandsschulnetz.de bereit. Nach dem Login finden Sie die Dateien unter folgendem Pfad: Kooperation > Gruppe Schulvorstand/WDA > Dateiablage > Ordner Archiv > Ordner Europatagung 2013 Santa Cruz de Tenerife.
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