Auslandsschulgesetz: Schulträger und Abgeordnete erwarten Nachbesserungen

Berlin, 26.03.2013: Als Vertreter der gemeinnützigen Schulträger begrüßt der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) den Kabinettsbeschluss über ein Auslandsschulgesetz vom vergangenen Mittwoch, erwartet aber Nachbesserungen. Abgeordnete stimmen zu.

„Die Verabschiedung des Auslandsschulgesetzes im Kabinett ist ein besonders wichtiger Meilenstein, mit dem wir unserem Ziel, der nachhaltigen Förderung der Deutschen Auslandsschulen, ein großes Stück näher gekommen sind“, so Detlef Ernst, Vorsitzender des WDAs. Kernstück des Gesetzes ist die Anerkennung des Anspruches der freien, gemeinnützigen Schulträger der Deutschen Auslandsschulen auf staatlich gesicherte Förderung und damit die Abkehr von der bisher üblichen Anwendung des Zuwendungsrechtes. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die überjährigen Ziele, auf die die freien Schulträger verpflichtet werden, auch nachhaltig erreicht werden können.

Die für die auswärtige Kultur-­ und Bildungspolitik zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, betonte in Ihrer Pressemeldung vom vergangenen Mittwoch: „Die obersten Ziele lauten Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Eine Schule muss über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus planen können.“


WDA erwartet gesetzliche Absicherung aller Auslandsschulen
Trotz dieses Anspruches der Gesetzesinitiative würden nach dem jetzigen Gesetzesentwurf nur 43 der insgesamt 141 Deutschen Auslandsschulen unter die gesetzlich abgesicherte Förderung fallen. Die restlichen Schulen, insbesondere kleinere und im Aufbau befindliche Schulen würden jedoch weiter auf der Basis des Zuwendungsrechtes gefördert werden und erhielten keine verbesserte Verlässlichkeit. Dabei würde die Berücksichtigung aller Deutschen Auslandsschulen die Kosten aus der Förderung für Bund und Länder nicht erhöhen: der Schulfond bliebe in der Höhe unverändert.

Der WDA erwartet deswegen, dass die gesetzlich geforderten Kriterien so angepasst werden, dass alle bisher geförderten und damit bewährten Deutschen Auslandsschulen obligatorisch in die gesetzliche Förderung mit aufgenommen werden können. Dies gilt auch für die Art der geförderten Abschlüsse.


Planungssicherheit auch für alle Lehrkräfte
Mit dem Gesetzentwurf haben Bund und Länder auch die lang strittige hälftige Übernahme der Pensionsrückstellungen für die aus Deutschland vermittelten Auslandsdienstlehrkräfte verbindlich geregelt. Offen bleibt aber die Übernahme der Pensionsrückstellungen für verbeamtete und beurlaubte Ortslehrkräfte aus Deutschland, die direkt an den Deutschen Auslandsschulen angestellt sind. Schon 2011 hat der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik einstimmig festgestellt, dass die Pensionsrückstellungen auch für diesen Lehrertyp übernommen werden müssen, damit das hohe Bildungsniveau an den Deutschen Auslandsschulen nachhaltig gesichert werden kann.

Im Hinblick auf die Herausforderungen sowie zur generellen Sicherung des Markenzeichens „Deutsche Auslandsschule“ im internationalen Bildungswettbewerb setzt sich der WDA außerdem für die Schaffung eines Fachbeirats ein, wie er beispielsweise auch vom BMBF zu den Deutschlandstipendien erfolgreich eingerichtet worden ist. Im Rahmen einer institutionelle Zusammenarbeit sollen sich Bund, Länder und andere beteiligte Institutionen so klar zu der öffentlich-privaten Partnerschaft mit den freien Schulträgern bekennen.


Abgeordnete stützen Positionen der Schulträger
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird deutlich, dass die Notwendigkeit eines Auslandsschulgesetzes anerkannt wird, aber Nachbesserungen eingefordert werden. Dr. Peter Gauweiler (CSU), Vorsitzender des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik nannte die Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett einen großen Erfolg, machte aber deutlich, dass Verbesserungen notwendig seien. Dazu gehöre auch die Berücksichtigung der PASCH-Schulen sowie die Gestaltung des ‚Kreises der Deutschen Auslandsschulen’, die unter die gesetzliche Regelung fallen. „Die vielen kleinen Auslandsschulen“ dürften hier nicht herausfallen. Für die SPD machte Edelgard Buhlman deutlich, dass es nicht angehe, dass nur ein Drittel der Schulen unter die gesetzlich abgesicherte Förderung fallen würden. Dies sei wirklich „die falsche Politik.“ Wie Gauweiler appellierte sie an alle Fraktionen den Gesetzentwurf so zu verändern, dass er den Anforderungen gerecht würde.


Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen
Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der WDA die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Der WDA hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er die Initiative um das Auslandsschulgesetz unterstützt. Bereits im November des Vorjahres nahm er detaillierte Stellung und machte zentrale Vorschläge, um das Auslandsschulgesetz weiter so zu gestalten, dass die genannten Ziele erreicht werden.

Weitere Informationen, Interviewanfragen, sowie Anmeldungen zum Symposium am Freitag den 26.04.2013 und Pressegespräch am Donnerstag, den 25.04.2013 direkt beim WDA unter:

Thilo Klingebiel

Weltverband Deutscher Auslandsschulen e.V.
Linienstr. 139-140, VH, 2. Stock
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 280 449 20
Telefax: +49 (0)30 280 449 22
E-Mail: klingebiel@auslandsschulnetz.de

Weitere Informationen zum WDA, seinen Positionen und Mitgliedern sind unter www.auslandsschulnetz.de und auf Anfrage in der Geschäftsstelle erhältlich.

Die Pressemeldung zum Auslandsschulgesetz als Download

Helpdesk