Auslandsschulgesetz: Breiter Konsens über Nachbesserungsbedarf

Berlin, 22.04.2013: Im Rahmen der ersten parlamentarischen Lesung zum Auslandsschulgesetz, die am vergangenen Freitag im Bundestag erfolgte, begrüßten Abgeordnete aller Parteien die Bemühungen von Staatsministerin Cornelia Pieper (FDP) um eine gesetzlich verankerte Förderung der Deutschen Auslandsschulen, kritisierten aber vor allem die Bedingungen im Entwurf, an die der gesetzliche Förderanspruch gekoppelt ist.

Pieper sprach von einem „schönen Tag für die Deutschen Auslandsschulen“ und in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gar von einem „historischen Moment.“ Die Deutschen Auslandsschulen bezeichnete sie als „Visitenkarten für deutsche Bildung und Kultur“ und stellte in Bezug auf das Zuwendungsrecht heraus, dass die Schulen keine „kurzfristigen Projekte“ seien, über die nach Haushaltslage entschieden werden könne. Zugleich hielt sie fest an den Kriterien, die eine Schule erfüllen muss, um einen gesetzlichen Förderanspruch geltend zu machen. Diese sehen vor, dass eine Schule mindestens 20 Abschlüsse pro Jahr abnehmen muss, um vom Gesetz berücksichtigt zu werden. Kritik erntete sie dafür vor allem von Abgeordneten der Oppositionsfraktionen.

„Das Glas ist auf dem Tisch“
Mit diesem Satz verwies Dr. Peter Gauweiler (CSU), Vorsitzender des Unterausschusses für auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, auf den Status quo des Gesetzesentwurfs und den „alten Streit“ zwischen Regierung und Opposition: „Ist das Glas halb voll oder halb leer? Aber es ist gut, dass wir schon mal ein Glas auf dem Tisch haben.“ Weiter sprach er Staatsministerin Pieper seine Anerkennung zu, das „gesetzliche Gefäß“ überhaupt auf den Tisch gebracht zu haben und verwies auf die Aufgabe des Parlamentes, es nun zu füllen. Die Parabel war wohl als Anspielung an seine Vorrednerin Angelika Krüger-Leißner von der SPD gedacht, die von „großen Erwartungen“ und von „ebenso großen Enttäuschungen bei allen Beteiligten“ sprach: „Ein Gesetz in dieser Form verabschiedet ist noch nicht einmal ein erster Schritt – Wir würden Schulen erster und zweiter Klasse schaffen.“ Und das, obwohl die geplante gesetzliche Förderung haushaltsneutral sei. Kritik kam auch von Claudia Roth (Bündnis 90 / Die Grünen) und Dr. Lukrezia Jochimsen (Die Linke). Beide begrüßten den Entwurf, jedoch sprach Roth von „gravierenden Mängeln“ und Jochimsen warf ein, dass nach dem derzeitigen Entwurf nur etwa ein drittel aller Deutschen Auslandsschulen berücksichtigt, und das „laut angepriesene Ziel“ der Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Schulen nicht erreicht würde. Diesbezüglich verwiesen Ruprecht Polenz und Dr. Thomas Feist von der CDU/CSU-Fraktion auf das weitere parlamentarische Verfahren, im Rahmen dessen noch offene Fragen zu klären seien.

WDA-Positionen in der Debatte größtenteils berücksichtigt
Die parteiübergreifende Kritik deckt sich im wesentlichen mit den Positionen des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen (WDA), bei dem sich Staatsministerin Pieper ausdrücklich für die „konstruktiv-kritische Haltung“ bedankte. Der WDA, als Vertreter der freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen, hatte wiederholt deutlich gemacht, dass ein gesetzlicher Förderanspruch für alle anerkannten Deutschen Auslandsschulen gelten muss. Ebenso wie die Parlamentarier fordert der WDA zudem einen gesetzlichen Förderanspruch für die Schulen, an denen ein deutsches Sprachdiplom angeboten wird. Diese werden im derzeitigen Entwurf gänzlich übergangen, obwohl auch für diesen Abschlusstyp Planungssicherheit notwendig ist.
Im Hinblick auf die an das Gesetz gekoppelte Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, fordert der WDA darüber hinaus, dass die Pensionsrückstellungen nicht nur für die Auslandsdienstkräfte, sondern auch für die verbeamteten und beurlaubten Ortslehrkräfte weiter finanziert werden. Für die institutionelle Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Schulträgern und weiteren Interessengruppen im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaft drängt der WDA auf Einrichtung eines Fachbeirates. Eine ausführliche, rechtliche Stellungnahme zum Thema ist auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht.

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen
Seit seiner Gründung im Jahr 2003 vertritt der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. In diesem Jahr feiert der WDA sein 10-jähriges Bestehen. Im Rahmen seiner Jahresversammlung findet unter dem Motto „10 Jahre WDA – Verantwortung tragen für Deutschland“ in der Berliner Akademie der Künste ein Symposium statt. Wichtige Vertreter des Auslandsschulwesens aus Politik und Wirtschaft werden dabei vor allem auch das Auslandsschulgesetz diskutieren. Zu diesem Anlass lädt der WDA am kommenden Donnerstag um 13:00 Uhr außerdem zu einem Pressebrunch in der Dienststelle des Verbandes in Berlin-Mitte ein.

Weitere Informationen zum WDA, seinen Positionen sowie Details zum Pressebrunch am Donnerstag, den 25.04 um 13:00 Uhr und dem Symposium am Freitag, den 26.04. finden Sie unter www.auslandsschulnetz.de. Interviewanfragen und Anmeldungen zu den Veranstaltungen bitte an presse@auslandsschulnetz.de.

Die Pressemeldung zum Auslandsschulgesetz als Download